881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
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Der federführende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Achtzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 gemäß § 44 Absatz 3 GWB und zu der Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Hauptgutachten gemäß § 44 Absatz 3 GWB wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Zur Einleitung
- a) Der Bundesrat begrüßt, dass die Monopolkommission die bei einem essentiellen Lebensmittel besonders hohen Anforderungen an die Qualität beim Verbraucher und die Versorgungssicherheit beachtet (Einleitung Abschnitt 1.2 Nummer 4 des Gutachtens).
- b) Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung der bewährten kommunalen Struktur der Trinkwasserversorgung aus. Die Trinkwasserversorgung ist als elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob sie die Erfüllung dieser Aufgabe begrenzt auf ihr Gemeindegebiet oder gebietsübergreifend in kommunaler Zusammenarbeit sicherstellen.
- c) Der Bundesrat hält die Empfehlung der Monopolkommission, vermehrt Ausschreibungswettbewerbe für die Wasserversorgung durchzuführen, für problematisch. Wenn die Aufgabe der Trinkwasserversorgung nach einer landesrechtlichen Regelung den Gemeinden obliegt, entscheiden diese nach sorgfältiger Abwägung aller einschlägigen Aspekte autonom, ob sie Private in die Aufgabenerfüllung einbeziehen oder nicht. Die Gemeinden haben hierbei auch zu beachten, dass sie die Versorgung mit Trinkwasser als elementare Lebensgrundlage stets gewährleisten müssen und aus dieser Sicherstellungsverantwortung auch nicht durch die Einbeziehung Privater entbunden werden.
- d) Der Bundesrat lehnt die Einführung einer sektorspezifischen Anreizregulierung ab. Er teilt die hiergegen von der Bundesregierung geäußerten ordnungsrechtlichen und fachlichen Bedenken (vgl. Abschnitt II. Buchstabe A. Nummern 12 und 13 der Stellungnahme der Bundesregierung zum Achtzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009, BR-Drucksache 864/10 (PDF) , BT-Drucksache 17/4305). Zudem ist fraglich, ob angesichts der erheblichen Unterschiede zwischen den Gemeinden, insbesondere in struktureller, topographischer und geologischer Hinsicht, aussagekräftige Vergleichswerte für eine effektive Anreizregulierung aufgestellt werden könnten.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Hinweise der Monopolkommission zu den wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Folgen von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen und der Festsetzung von Mindestlöhnen sehr ernst zu nehmen.
Der verständliche Wunsch deutscher Arbeitnehmer nach Schutz vor Niedriglohnkonkurrenz aus den neuen Mitgliedstaaten der EU und nach höheren Löhnen darf nicht dazu führen, dass der Markteintritt neuer Anbieter behindert und kapitalschwächere Anbieter durch die Kosten des Produktionsfaktors Arbeit überfordert werden. Dies schädigt letztlich die Wirtschaft insgesamt besonders in den Neuen Ländern und wird die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland nachteilig beeinflussen.
Der Bundesrat erinnert daran, dass es ein wichtiges sozialpolitisches Ziel ist, einen legalen Arbeitsmarkt mit marktgerechten Entgelten auch für Geringqualifizierte zu erhalten, um diesen den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu erleichtern.
Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass die Koalitionsfreiheit ein grundgesetzlich geschütztes Gut ist und ihre Beachtung erheblich zum sozialen Frieden in Deutschland beiträgt. Staatliche Eingriffe sind insoweit auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
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- 3. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von dem Achtzehnten Hauptgutachten der Monopolkommission 2008/2009 gemäß § 44 Absatz 3 GWB Kenntnis zu nehmen.
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