Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Perspektiven von Frauen im internationalen Handel (2006/2009(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. September 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der internationale Handel das Potenzial besitzt, zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen und die wirtschaftliche, soziale und politische Machtgleichstellung der Frauen sowohl im produktiven als auch im reproduktiven Bereich zu fördern; ferner in der Erwägung, dass der Globalisierungsprozess des Handels jedoch zur weniger formellen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, zur Zunahme von prekärer Arbeit und der Feminisierung der Arbeitslosigkeit in mehreren Sektoren der Wirtschaft beigetragen hat,

B. in der Erwägung, dass 70% der 1,3 Milliarden Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen sind; in der Erwägung, dass Frauen in der Regel mehr Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Eigentum, Krediten, sonstigen Produktionsmitteln und -faktoren sowie politischen Entscheidungsgremien haben

C. in der Erwägung, dass die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, in deren Rahmen Frauen weniger Zugang zu Produktionsmitteln und zum Markt haben, das langfristige Wachstum beeinträchtigt, da Frauen im Verhältnis einen größeren Teil ihres Einkommens, das sie selbst verdienen, für Bildung, Gesundheitspflege und Ernährung ausgeben und weil das wirtschaftliche Potenzial der Gesamtbevölkerung nicht vollständig genutzt wird,

D. in der Erwägung, dass Handelsabkommen bestehende völkerrechtliche Regelungen über die Menschenrechte, die sozialen Rechte und Arbeitsrechte voll und ganz beachten müssen, und dass sie bestehende internationale Übereinkommen, in denen eine nachhaltige Entwicklung gefordert wird, respektieren müssen, 3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0427.

E. in der Erwägung, dass reproduktive und häusliche Verpflichtungen sowie Verpflichtungen zur Erhaltung der Familie und sozialer Fürsorge allgemein als wesentliche Aufgabe der Frauen in fast allen Gesellschaften betrachtet werden, dass sie jedoch weitgehend nicht anerkannt und nicht entlohnt werden,

F. in der Erwägung, dass eine Marktliberalisierung, in deren Rahmen geschlechterspezifische Faktoren nicht berücksichtigt werden, Prozesse wie die Feminisierung instabiler Beschäftigungsverhältnisse, die Intensivierung der Ausbeutung der Frauen und die Unterminierung der Strategien armer Frauen aus aller Welt einschließlich Einwandererfrauen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verstärken wird,

G. in der Erwägung, dass die Liberalisierung des Handels erheblich zur Verstärkung der Beteiligung von Frauen an der informellen Wirtschaft beigetragen hat,

H. in der Erwägung, dass die ILO die informelle Wirtschaft dahingehend definiert, dass sie auf einer Beschäftigung ohne Vertrag, Leistungen oder sozialen Schutz für die Arbeitnehmer basiert, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb informeller Unternehmen,

I. in der Erwägung, dass die Feminisierung der internationalen Migration nicht genügend Berücksichtung findet; ferner in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer oft daran gehindert werden, faire Arbeitsbedingungen zu fordern,

J. in der Erwägung, dass das Übereinkommen über handelsbezogene Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) im Rahmen der WTO von 1995 den Zugang zu generischen Arzneimitteln derart beschränkt hat, dass im Dezember 2005 in Hongkong eine Anpassung des TRIPS beschlossen wurde,


1 ABl. L 354 vom 30.12.1998, S. 5.
2 ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22.