Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. September 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 2836/98 des Rates vom 22. Dezember 1998 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammenarbeit1,
- - in Kenntnis der Entscheidung des Rates 2001/51/EG vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)2 und seines entsprechenden Arbeitsprogramms,
- - in Kenntnis des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979 sowie seines Fakultativprotokolls,
- - in Kenntnis der "Erklärung und Aktionsplattform von Peking", die am 15. September 1995 von der Vierten UN-Weltfrauenkonferenz in Peking angenommen wurden,
- - in Kenntnis der UN-Resolution vom 10. Juni 2000 über die Weiterbehandlung der Aktionsplattform von Peking, der Überprüfung und Bewertung der Aktionsplattform von Peking und des Schlussdokuments der 23. Sondertagung der Generalversammlung
- - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 18. Juli 2001 "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" (KOM (2001) 0366),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 22. März 2006 "Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden" (KOM (2006) 0136),
- - in Kenntnis der UN-Normen über die Verantwortung transnationaler Konzerne und anderer Unternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte, die am 13. August 2003 vom UN-Unterausschuss für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte angenommen wurden,
- - in Kenntnis der Dreier-Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik vom November 1977 und der aktuellen Leitlinien der OECD für multinationale Unternehmen ,
- - in Kenntnis der ILO-Erklärung über die Grundprinzipien und Rechte am Arbeitsplatz vom 18. Juni 1998, der ILO-Empfehlung R 100 über den Schutz der Wanderarbeitnehmer in unterentwickelten Ländern und Gebieten, der ILO-Empfehlung R111 über die Diskriminierung im Bereich von Beschäftigung und Berufstätigkeit, der ILO-Empfehlung R 156 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen berufsbedingte Risiken im Arbeitsumfeld aufgrund von Luftverschmutzung, Lärm und Vibrationen sowie der ILO-Empfehlung R 191 über die Revision der Empfehlung zum Mutterschutz,
- - in Kenntnis der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000 und ihrer Überprüfung und Aktualisierung anlässlich des Weltgipfels 2005 vom 14. bis 16. September 2005,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004, in denen die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die Millennium-Entwicklungsziele und die Kohärenz der Politiken bekräftigt wurde,
- - in Kenntnis der Erklärung für Handel und Entwicklung vom 18. Juni 2004 "Geist von São Paulo",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2005 zur sozialen Dimension der Globalisierung3,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0254/2006),
A. in der Erwägung, dass der internationale Handel das Potenzial besitzt, zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen und die wirtschaftliche, soziale und politische Machtgleichstellung der Frauen sowohl im produktiven als auch im reproduktiven Bereich zu fördern; ferner in der Erwägung, dass der Globalisierungsprozess des Handels jedoch zur weniger formellen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, zur Zunahme von prekärer Arbeit und der Feminisierung der Arbeitslosigkeit in mehreren Sektoren der Wirtschaft beigetragen hat,
B. in der Erwägung, dass 70% der 1,3 Milliarden Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen sind; in der Erwägung, dass Frauen in der Regel mehr Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Eigentum, Krediten, sonstigen Produktionsmitteln und -faktoren sowie politischen Entscheidungsgremien haben
C. in der Erwägung, dass die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, in deren Rahmen Frauen weniger Zugang zu Produktionsmitteln und zum Markt haben, das langfristige Wachstum beeinträchtigt, da Frauen im Verhältnis einen größeren Teil ihres Einkommens, das sie selbst verdienen, für Bildung, Gesundheitspflege und Ernährung ausgeben und weil das wirtschaftliche Potenzial der Gesamtbevölkerung nicht vollständig genutzt wird,
D. in der Erwägung, dass Handelsabkommen bestehende völkerrechtliche Regelungen über die Menschenrechte, die sozialen Rechte und Arbeitsrechte voll und ganz beachten müssen, und dass sie bestehende internationale Übereinkommen, in denen eine nachhaltige Entwicklung gefordert wird, respektieren müssen, 3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0427.
E. in der Erwägung, dass reproduktive und häusliche Verpflichtungen sowie Verpflichtungen zur Erhaltung der Familie und sozialer Fürsorge allgemein als wesentliche Aufgabe der Frauen in fast allen Gesellschaften betrachtet werden, dass sie jedoch weitgehend nicht anerkannt und nicht entlohnt werden,
F. in der Erwägung, dass eine Marktliberalisierung, in deren Rahmen geschlechterspezifische Faktoren nicht berücksichtigt werden, Prozesse wie die Feminisierung instabiler Beschäftigungsverhältnisse, die Intensivierung der Ausbeutung der Frauen und die Unterminierung der Strategien armer Frauen aus aller Welt einschließlich Einwandererfrauen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verstärken wird,
G. in der Erwägung, dass die Liberalisierung des Handels erheblich zur Verstärkung der Beteiligung von Frauen an der informellen Wirtschaft beigetragen hat,
H. in der Erwägung, dass die ILO die informelle Wirtschaft dahingehend definiert, dass sie auf einer Beschäftigung ohne Vertrag, Leistungen oder sozialen Schutz für die Arbeitnehmer basiert, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb informeller Unternehmen,
I. in der Erwägung, dass die Feminisierung der internationalen Migration nicht genügend Berücksichtung findet; ferner in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer oft daran gehindert werden, faire Arbeitsbedingungen zu fordern,
J. in der Erwägung, dass das Übereinkommen über handelsbezogene Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) im Rahmen der WTO von 1995 den Zugang zu generischen Arzneimitteln derart beschränkt hat, dass im Dezember 2005 in Hongkong eine Anpassung des TRIPS beschlossen wurde,
- 1. betont, dass die Liberalisierung des Handels eine unterschiedliche Auswirkung auf Frauen und Männer hat; verweist auf die Notwendigkeit einer Kohärenz zwischen den Zielen der europäischen Politik zur Gleichstellung der Geschlechter und den Zielen der Handels-, Entwicklungs- und Hilfspolitik, durch die die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesen Politikbereichen gefördert werden soll; betont, dass die wirtschaftliche Beteiligung ein Schlüssel zur Machtgleichstellung der Frauen und zur Überwindung ihrer strukturellen Diskriminierung ist sowie zu besseren Lebensbedingungen für Frauen und ihre Familien führt und zur aktiveren Beteiligung der Frauen an der Politik und an der Stärkung des sozialen Zusammenhalts beiträgt, wobei ein Ziel die gerechte Aufteilung der Güter, die Gleichstellung sowie die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist;
- 2. stellt fest, dass zwar viele Frauen auch von der Handelsliberalisierung und den ausländischen Direktinvestitionen aufgrund der sich daraus ergebenden Beschäftigungsmöglichkeiten profitiert haben, dass aber die Liberalisierung zur Informalisierung der Arbeitsbeziehungen, zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und zur Feminisierung der Beschäftigung in mehreren Wirtschaftssektoren geführt hat;
- 3. fordert den Rat und die Kommission auf, der Aufhebung aller Vorbehalte zum CEDAW- und der Ratifizierung seines Fakultativprotokolls durch alle Partnerstaaten Priorität einzuräumen;
- 4. fordert die Kommission auf, den für die Rechte der Frau und für den internationalen Handel zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments einen von den Verwaltern der die Finanzhilfe für die Frauen gewährenden und empfangenden Stellen gemeinsam zu unterzeichnenden Bericht zu unterbreiten, um den Nachweis dafür zu erbringen dass diese Hilfe am Zielort ankommt und nicht von ihren ursprünglichen Zielen abgelenkt wird;
- 5. betont, dass es notwendig ist, zu untersuchen, wie Frauen von der Liberalisierung des Handels profitieren können, und systematisch geschlechterbezogene Gesamtdaten zusammenzustellen damit der Gender-Aspekt künftig im Rahmen der derzeitigen Handelspolitiken und der Politiken globaler Wirtschaftsinstitutionen berücksichtigt wird ersucht die Kommission, dem Parlament einen jährlichen Fortschrittsbericht in diesem Bereich zu übermitteln; erinnert ferner daran, dass eine geschlechterbezogene Analyse wesentlicher Bestandteil der Bewertungen der Auswirkungen von Handelsabkommen auf die Nachhaltigkeit sein muss, die derzeit von der Kommission durchgeführt werden;
- 6. ersucht die Kommission, eine Bewertung der geschlechterbezogenen Auswirkungen vorzunehmen bevor sie Handelsabkommen mit Drittländern abschließt, und effektive Konditionalitätsklauseln mit denjenigen Ländern aufzustellen, in denen die Menschenrechte, vor allem die der Frauen, weitgehend verletzt werden;
- 7. ersucht die Kommission um die formale Einrichtung einer Dienststelle Handel und Geschlechteraspekte im Rahmen der GD Handel, die unter anderem prüfen soll, ob die Staaten, mit denen die Europäische Union Handelsbeziehungen pflegt, die Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte achten, und aktiv auf Fälle von Menschrechtsverletzungen reagieren;
- 8. ersucht die Kommission, Produktionsverfahren und -methoden gemäß der Definition der WTO unter einer geschlechterbezogenen Perspektive mit dem Ziel zu analysieren, diejenigen Produktions- und Verarbeitungsmethoden zu definieren, die spezifischer geschlechterbezogener Diskriminierung unterliegen, und zwar entsprechend dem CEDAW- und den Menschenrechtspakten, und Strategien zu entwerfen, um Anreize für die Erfüllung der internationalen Standards in den Exportländern zu schaffen;
- 9. fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Unternehmen, die von EUProgrammen für den Marktzugang im Rahmen der Kooperationspolitik der Europäischen Union profitieren, nicht zur Ausbreitung von Praktiken wie inhumaner Ausbeutung von Beschäftigten, insbesondere von Frauen, beitragen;
- 10. betont, dass die Leistungen im Bereich der Beschäftigung in der formellen und informellen Wirtschaft von einer Vielzahl von Faktoren abhängen, und zwar einschließlich Löhnen, Arbeitsbedingungen und der Sicherheit am Arbeitsplatz, und dass Frauen weiterhin bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen diskriminiert werden fordert daher die Kommission auf, im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeitspolitik einen besonderen Fonds als Teil der künftigen Handels- und Kooperationsabkommen mit Drittländern zu schaffen, um Frauen durch Förderung des Zugangs zu Krediten, Bildung und qualifizierter Ausbildung zu unterstützen und den Anteil der informellen Beschäftigung zu verringern; fordert die Kommission auf, dem Parlament einen von den Gebern und Empfängern der Hilfe gemeinsam zu unterzeichnenden Bericht zu unterbreiten, um den Nachweis dafür zu erbringen dass die betreffenden Finanzmittel keiner anderen als der ursprünglich vorgesehenen Bestimmung zugeführt wurden;
- 11. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter in die Praktiken des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) einzubeziehen und sicherzustellen, dass Unterstützung aus diesem Fonds die Zahlungen im Bereich der sozialen Sicherheit nicht ersetzt;
- 12. betont, dass die hohe Anzahl von Arbeitsplatzverlusten in Europa den Trend zur verstärkten industriellen Umstrukturierung bestätigt; stellt fest, dass die Sektoren der Fertigung, des Transports, der Telekommunikation und der Finanzdienstleistungen davon am stärksten betroffen sind; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen des EGF Rechnung zu tragen;
- 13. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Berücksichtigung der Ziele des Gender Mainstreaming und der Chancengleichheit in allen europäischen Fonds zu gewährleisten; betont, dass Angaben zu den bei der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung erzielten Fortschritten gemacht werden müssen;
- 14. stellt fest, dass Arbeitsplätze, Beschäftigung und angemessene Tätigkeit Gegenstand eines neunten Millenniums-Entwicklungsziels sein sollten, das sobald wie möglich angenommen werden sollte, und fordert die Einbeziehung der Kernarbeitsnormen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen sowie die Einbeziehung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter in alle Millenniums-Entwicklungsziele;
- 15. weist darauf hin, dass der allgemeine und erschwingliche Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Bildung, Gesundheitswesen und Energieversorgung Voraussetzung für die Machtgleichstellung der Frauen ist; betont jedoch dass die Liberalisierung der Dienstleistungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Dienstleistungsverkehr (GATS) positive Auswirkungen für diese Zielsetzung nur dann haben kann, wenn die GATS-Grundsätze der nationalen Flexibilität und des politischen Spielraums im Zuge der laufenden bilateralen und multilateralen Verhandlungen nachdrücklich aufrechterhalten werden;
- 16. betont, dass im TRIPS eine Revision nach zwei Jahren seiner Umsetzung vorgesehen ist die bisher noch nicht durchgeführt wurde, und dringt daher auf eine derartige Revision auf der Grundlage einer Bewertung der Auswirkungen der Kosten seiner Umsetzung für die Entwicklungsländer;
- 17. fordert die Kommission auf zu prüfen, ob die Umsetzung des Übereinkommens über Zwangslizenzen für antivirale Arzneimittel gegen HIV/Aids, das anlässlich des WTO-Ministertreffens in Hongkong im Dezember 2005 erzielt wurde, wirklich zu einem besseren Zugang zu Arzneimitteln führt, und bei dieser Prüfung auch die Geschlechterperspektive einzubeziehen;
- 18. fordert die Entwicklung nationaler politischer Maßnahmen, die die Gleichstellung der Geschlechter, den Schutz und die Förderung der Beschäftigung sowie das soziale Wohlergehen fördern, die gesundheitlichen Bedingungen und die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessern und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen würden weist auf die Bedeutung der Respektierung der nationalen Flexibilität und des politischen Spielraums im Rahmen aller Verhandlungen über die Handels- und Entwicklungspolitik hin; ersucht darum, dass das Recht der Entwicklungsländer und schutzbedürftigen Volkswirtschaften gewährleistet wird, zu entscheiden, ob und welche Dienstleistungssektoren für die Liberalisierung des Marktes geöffnet oder davon ausgenommen werden sollen;
- 19. fordert die Kommission auf, bei ihrem Dialog und der Zusammenarbeit mit Drittländern insbesondere die rechtlichen Beschränkungen des Zugangs von Frauen zu Produktionsmitteln wie Krediten, Bodenrechten und Kapital zu berücksichtigen;
- 20. betont, dass angesichts der bedeutenden Rollen von Frauen im Rahmen landwirtschaftlicher Familienunternehmen das Recht der Entwicklungsländer auf Entwicklung und Umsetzung einer Agrarpolitik, die ihre Nahrungsmittelhoheit sicherstellt respektiert und verstärkt werden sollte, insbesondere im Rahmen der WTO-Verhandlungen; betont die Bedeutung von "Mikro-Krediten" als Instrument zur Linderung der Armut; fordert die Kommission auf, zweimal jährlich einen von den Verwaltern der die Finanzhilfe für die Frauen gewährenden und empfangenden Stellen gemeinsam zu unterzeichnenden Bericht zu unterbreiten, um den Nachweis dafür zu erbringen dass die Finanzhilfe am Zielort ankommt;
- 21. fordert die Kommission und den Rat auf, die Entwicklungsländer beim Aufbau ihrer Kapazitäten zur Formulierung, Aushandlung und Umsetzung der Handlungspolitiken in einer Weise zu unterstützen, die auf die Bedürfnisse jedes Landes zugeschnitten ist und eine nachhaltige, unter dem Geschlechteraspekt ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung fördert; fordert, dass jegliche Hilfe durch Ausgewogenheit unter dem Geschlechteraspekt gekennzeichnet ist;
- 22. ist der Auffassung, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu einem frühen Zeitpunkt der Planung und Budgetierung der Hilfe für Entwicklungsländer bewertet werden sollten; ist überzeugt, dass dies die Entscheidungsträger in die Lage versetzen würde die Auswirkungen einer bestimmten Maßnahme auf Frauen und Männer genauer zu beurteilen und die derzeitige Lage und die aktuellen Trends mit den zu erwartenden Ergebnissen der vorgeschlagenen Maßnahme zu vergleichen und zu bewerten ist der Ansicht, dass der Jahresbericht ein Kapitel über Folgemaßnahmen im Anschluss an die Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen enthalten sollte
- 23. begrüßt den Beschluss der norwegischen Regierung, per Gesetz eine 40%-Quote für eine weibliche Vertretung in den Leitungsgremien von Kapitalgesellschaften einzuführen
- 24. fordert, dass die "Hilfe für Handel"-Programme auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet und durch zusätzliche Mittel finanziert werden; betont, dass die Finanzierung der "Hilfe für Handel" zum Aufbau der Kapazität der Angebotsseite beitragen sollte, die für den Handel erforderlich ist, und nicht von Politiken der Regierungen von Empfängerländern zur Liberalisierung von Landwirtschaft, Industrie oder Dienstleistungsmärkten abhängig gemacht werden sollte;
- 25. weist auf die Bedeutung der geschlechtergerechten Haushaltserstellung im Rahmen der europäischen Handelspolitik als Strategie hin, zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, geschlechtergerechte Haushaltserstellung umgehend als Standardinstrument auf allen Ebenen der Handelspolitik umzusetzen;
- 26. betont, dass wirtschaftliche Partizipation entscheidend dafür ist, dass Frauen Vertrauen und Fähigkeiten entwickeln und ihre Stellung in der Gemeinschaft verbessern; weist ferner mit Nachdruck darauf hin, dass der Zugang zu Ressourcen Frauen die Möglichkeit bietet, Einkommen und Vermögenswerte zu schaffen, so dass ein Umfeld entstehen kann, in dem Frauen mit niedrigem Einkommen und arme Frauen Unternehmen gründen, die Lebensbedingungen verbessern und dafür sorgen können, dass ihre Familien wohlgenährt und gesund sind, ferner Kinder erziehen, für einen respektvollen Umgang in der Familie und in der Gemeinschaft sorgen und sich am politischen Leben beteiligen können; weist auf das unermessliche Potenzial von Mikro-Krediten als unschätzbares Mittel zur Linderung der Armut, zur Förderung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit und zur Ankurbelung der Wirtschaftstätigkeit in einigen der ärmsten und am stärksten benachteiligten Ländern der Welt hin;
- 27. fordert die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sicherzustellen dass die Gender-Perspektive bei den Welthandelsverhandlungen berücksichtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten fern der auf zu ermutigen, sich um Stellen in internationalen Orgsanisationen wie der WTO, der Weltbank, dem IWF und der ILO zu bewerben, und die Bewerberinnen zu unterstützen;< /li>
- 28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und den nationalen und regionalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer sowie dem Europarat zu übermitteln.
1 ABl. L 354 vom 30.12.1998, S. 5.
2 ABl. L 17 vom 19.1.2001, S. 22.