Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der BBC-Journalist Alan Johnston am 12. März mit Waffengewalt entführt wurde, als er in sein Haus in Gaza-Stadt zurückkehrte und dass seitdem nichts über seinen Aufenthaltsort bekannt ist,
B. in der Erwägung, dass Alan Johnston in den letzten drei Jahren, einer Zeit geprägt durch erhöhte Gewalt, in Gaza geblieben ist, um der Außenwelt über die Geschehnisse vor Ort zu berichten,
C. in der Erwägung, dass die palästinensischen Medien, die Öffentlichkeit und Politiker aller Couleur die Entführung verurteilt haben und seine unverzügliche Freilassung fordern, sowie ein Ende aller Entführungen, was ein Beweis dafür ist, wie sehr seine Arbeit von der lokalen Bevölkerung geschätzt wird,
D. in der Erwägung, dass der Präsident der Palästinensischen Behörde Mahmoud Abbas öffentlich bestätigt hat, dass es stichhaltige Beweise dafür gebe, dass Alan Johnston noch am Leben ist, dass er unter sicheren Bedingungen festgehalten wird, und dass es Informationen darüber gibt, welche Gruppe ihn gefangen hält,
E. in der Erwägung, dass sich bislang keine Gruppe zur Entführung von Alan Johnston bekannt hat, die von Präsident Abbas und den Führern der wichtigsten palästinensischen Bewegungen verurteilt worden ist,
F. in der Erwägung, dass laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten, der Vereinigung "Reporter ohne Grenzen" und dem Internationalen Journalistenverband (IFJ) seit August 2005 15 ausländische Journalisten im Gazastreifen entführt wurden und Tausende Journalisten weltweit tagtäglich mit der Bedrohung leben müssen, entführt oder Opfer von Gewalt und Einschüchterung zu werden,
G. in der Erwägung, dass die BBC nach wie vor zu Recht den Ruf als einer der weltweit führenden Rundfunk- und Fernsehsender genießt, für den bei seiner Berichterstattung Unvoreingenommenheit, Objektivität und Fairness zählen,
H. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von überragender Bedeutung ist, da sie in entscheidendem Maße die Meinungs- und Gedankenfreiheit gewährleistet und dazu beiträgt, dass die Menschen auch wirklich am demokratischen Prozess teilhaben,
- 1. fordert, dass Alan Johnston unverzüglich und bedingungslos sowie unverletzt freigelassen und in Sicherheit gebracht wird;
- 2. erklärt angesichts dieser schwierigen Lage sein tief empfundenes Mitgefühl mit Alan Johnstons Familie, den Kollegen und dem Management der BBC, die sich unermüdlich um öffentliche und politische Unterstützung für seine Freilassung bemühen;
- 3. würdigt Alan Johnstons bisherige Arbeit als überaus integrer Journalist, der seit 16 Jahren für die BBC tätig ist, vor allem seine Arbeit in den letzten drei Jahren in Gaza, wo er als einziger ausländischer Journalist einer großen Medienorganisation dauerhaft seinen Wohnsitz hatte;
- 4. erklärt seine Solidarität mit dem IFJ und seinen Mitgliedsverbänden, auch dem palästinensischen Journalistenverband, die sich um die Freilassung von Alan Johnston bemühen und sich mit einer Kampagne dafür einsetzen, dass nirgendwo auf der Welt mehr Einschüchterungsversuche gegen einen unabhängigen Journalismus unternommen werden; erinnert in diesem Zusammenhang an den Appell, den der IFJ am 19. April 2007 an die führenden Politiker der Palästinensischen Behörde gerichtet hat und der von 197 Mitgliedern des Europäischen Parlaments unterzeichnet wurde;
- 5. fordert die Palästinensische Autonomiebehörde auf, ihre Bemühungen zu verdoppeln, um die baldige Freilassung von Alan Johnston sicherzustellen, zu gewährleisten, dass Journalisten in Gaza ihrer Arbeit nachgehen können, ohne dass sie von Entführung und Einschüchterung bedroht sind, und zu gewährleisten, dass alle Angriffe auf Journalisten und andere Zivilisten eingehend untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden;
- 6. fordert das Büro für Technische Hilfe der Kommission für das Westjordanland und den Gazastreifen , die diplomatischen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auf, ihre Bemühungen zur Sicherstellung der Freilassung von Alan Johnston zu verstärken und zu koordinieren und die Palästinensische Behörde bei ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen;
- 7. verurteilt diesen und andere Fälle von Gewalt und Einschüchterung, die sich gegen die freie Ausübung journalistischer Tätigkeit und die Meinungsfreiheit richten; betont, dass die Sicherheit von Journalisten von allen, die sich einer offenen und demokratischen Gesellschaft und Fortschritten auf dem Weg zum weltweiten Frieden verpflichtet fühlen, als Priorität behandelt werden muss, im Einklang mit der einstimmig am 23. Dezember 2006 angenommenen Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen S/RES/1738 (2006);
- 8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Palästinensischen Behörde, dem Palästinensischen Legislativrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.