Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6410 - vom 14. Dezember 2006.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. November 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Artikel 2, 3 Absatz 2, 13, 137 Absatz 1 Buchstabe i und 141 des EG-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die im Jahr 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union1, insbesondere auf deren Artikel 23, in dem es heißt: "Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen",
- - unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten aus dem Jahre 1950,
- - unter Hinweis auf die Empfehlungen des Europarates, insbesondere die im Rahmen der 6. Europäischen Ministerkonferenz zur Gleichstellung von Männern und Frauen vom 8./9. Juni 2006 in Stockholm angenommene Entschließung sowie den bei dieser Gelegenheit ebenfalls angenommenen Aktionsplan, der in Teil I Buchstabe F des Anhangs auf die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen Bezug nimmt,
- - unter Hinweis auf die Athener Ministererklärung von 1992 anlässlich der Europäischen Konferenz über Frauen an der Macht, in der es heißt, dass Frauen die Hälfte der Talente und Fähigkeiten der Menschheit repräsentieren und ihre unzureichende Mitwirkung an Entscheidungsprozessen einen gesamtgesellschaftlichen Verlust darstellt
- - unter Hinweis auf die Pariser Ministererklärung von 1999 anlässlich der Europäischen Konferenz zum Thema Frauen und Männer an der Macht - eine solidarische Gesellschaft, eine dynamische Wirtschaft und eine Vision für Europa,
- - unter Hinweis auf die Schlusserklärung der jährlichen Konferenz des Netzes der parlamentarischen Ausschüsse für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern (NCEO), die am 21. November 2003 in Rom angenommen wurde,
- - unter Hinweis auf die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vom März 2000, insbesondere den darin enthaltenen nachdrücklichen Hinweis auf die positiven Auswirkungen einer gleichstellungsorientierten Wirtschaftspolitik auf die Gesamtstrategie für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. März 19952 und die Empfehlung 96/694/EG des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am Entscheidungsprozess3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 18. Januar 2001 zum Bericht der Kommission über die Durchführung der oben genannten Empfehlung 96/694/EG des Rates und vom 2. März 2000 über Frauen im Entscheidungsprozess4,
- - unter Hinweis auf die Ministererklärung der Konferenz der Gleichstellungsminister in Luxemburg vom 4. Februar 2005,
- - unter Hinweis auf den Fahrplan der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) (KOM (2006) 0092), insbesondere ihren Vorschlag, ein Netzwerk von Frauen in Entscheidungsprozessen zu fördern,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1948,
- - unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 1979, in der es unter anderem heißt, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Maßnahmen treffen, um die Diskriminierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben ihres Landes zu beseitigen,
- - unter Hinweis auf das 1999 angenommene CEDAW-Fakultativprotokoll, in dem es heißt dass der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats unterstehende Einzelpersonen oder Personengruppen, die behaupten, Opfer einer Verletzung eines in der Konvention niedergelegten Rechts durch diesen Vertragsstaat zu sein, Mitteilungen einreichen können
- - unter erneutem Hinweis darauf, dass gemäß dem Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau von 1952 Frauen und Männer gleichberechtigt sind und Frauen ohne jede Einschränkung das Stimmrecht bei allen Wahlen sowie das passive Wahlrecht für alle öffentlich gewählten, vom nationalen Recht vorgesehenen Gremien sowie das Recht auf Bekleidung öffentlicher Ämter und die Wahrnehmung aller vom nationalen Recht vorgesehenen öffentlichen Aufgaben zusteht,
- - unter erneutem Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, insbesondere dessen Artikel 25, wonach jeder Staatsbürger das Recht und die Möglichkeit hat, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen und bei echten regelmäßig stattfindenden Wahlen zu wählen und gewählt zu werden,
- - unter Hinweis auf die Vierte Weltfrauenkonferenz in Beijing vom September 1995, die dort angenommene Erklärung und die Aktionsplattform sowie die Abschlussdokumente der Sondersitzungen der Vereinten Nationen Beijing +5 und Beijing +10 über weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing, die am 9. Juni 2000 und 11. März 2005 angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere das Entwicklungsziel 3, das die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frauen als Voraussetzung für die Überwindung von Hunger, Armut und Krankheit sowie die Gleichstellung auf allen Bildungsebenen, in allen Beschäftigungsbereichen und bei der Kontrolle über die Ressourcen und der Vertretung im öffentlichen und politischen Leben sieht,
- - unter Hinweis auf die Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 (UNSCR 1325(2000)), insbesondere deren Ziffer 1, in der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, für eine bessere Vertretung von Frauen auf allen Entscheidungsebenen in nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zu sorgen, die der Verhütung, Handhabung und Beilegung von Konflikten dienen, sowie unter Hinweis auf die förmliche Erklärung des Vorsitzenden des Sicherheitsrates anlässlich des 5. Jahrestags der UNSCR 1325(2000) vom Oktober 2005,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 30. November 2000 zu der Beteiligung von Frauen an der friedlichen Beilegung von Konflikten5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Lage von Frauen in bewaffneten Konflikten und ihrer Rolle beim Wiederaufbau und beim Demokratisierungsprozess in diesen Ländern nach Beilegung des Konflikts6,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 23. und 24. Mai 2005 zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und den Entwurf von Leitlinien zur Umsetzung der UNSCR 1325(2000) im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), den der Europäische Rat am 16. Dezember 2005 angenommen hat,
- - unter Hinweis auf den Beschluss der norwegischen Regierung, per Gesetz eine 40%ige Frauenquote für die Leitungsgremien von Aktiengesellschaften einzuführen,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0362/2006),
A. in der Erwägung, dass die Beijing-Konferenz im Jahre 1995 richtungweisend war für Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung, auch im Hinblick auf die Vertretung der Frauen in der Politik,
B. in der Erwägung, dass eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern am politischen Prozess und an der Entscheidungsfindung die Zusammensetzung der Gesellschaft wahrheitsgetreuer widerspiegeln wird sowie für künftige Generationen und das ordnungsgemäße Funktionieren demokratischer Gesellschaften von wesentlicher Bedeutung ist,
C. in der Erwägung, dass eine verantwortungsvolle Regierungsführung die Achtung der Grundfreiheiten und die Behandlung der Rechte der Frauen als grundlegende Rechte beinhaltet
D. in der Erwägung, dass die Situation von Frauen in der internationalen Politik in erster Linie von der Situation der Frauen auf nationaler Ebene und von den auf nationaler Ebene verfolgten Strategien zur Frauenförderung abhängt,
E. in Erwägung der bedeutsamen Rolle, die der Generalsekretär der Vereinten Nationen durch die Personalpolitik der Vereinten Nationen spielt, mit der er ein Beispiel für ein ausgewogeneres Verhältnis der Geschlechter auf der internationalen politischen Bühne gibt
F. in der Erwägung, dass von den 191 Ländern, die derzeit Mitglieder der Vereinten Nationen sind, lediglich 47 das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau vom 20. Dezember 1952 unterzeichnet und 115 Länder Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, und in der Erwägung, dass demzufolge die Frauen ihre politischen Rechte nicht uneingeschränkt ausüben können und ihnen eine Beteiligung an Wahlen oder das Bekleiden öffentlicher Ämter in einer Reihe von Ländern verwehrt ist G. in der Erwägung, dass nach Angaben der Interparlamentarischen Union von den weltweit 43 961 Parlamentsmitgliedern (sowohl im Unter- als auch Oberhaus) nur 16,4 % Frauen sind (d. h. 7 195); in der Erwägung, dass die skandinavischen Länder über die höchste Anzahl weiblicher Abgeordneten verfügen (40 %), gefolgt von Amerika (19, 6%) und Europa (OSZE-Länder ohne skandinavische Länder) mit durchschnittlich 16, 9%, was leicht über den Ländern südlich der Sahara (16,4 %), Asien (16,3 %), Pazifik (12 %) und den arabischen Staaten (8.3%) liegt,
H. in der Erwägung, dass diese Prozentsätze ein Demokratiedefizit sowohl auf europäischer Ebene als auch im weiteren internationalen Zusammenhang erkennen lassen I. in der Erwägung, dass trotz der rechtlichen Gleichstellung in den meisten europäischen Ländern weltweit de facto nach wie vor Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern in den Bereichen Aufteilung der Macht, Verantwortung sowie Zugang zu wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Gütern aufgrund des Fortbestands der vorherrschenden Rollenverteilung und deren Auswirkung auf die ungleiche Aufteilung von familiären Pflichten und der Vereinbarung von Familien- und Berufsleben für die meisten Frauen bestehen,
J. in der Erwägung, dass ungeachtet der in den vergangenen 30 Jahren eingeführten gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften nach wie vor in der gesamten Europäischen Union ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle für gleichwertige Arbeit von durchschnittlich 15 % besteht,
K. in der Erwägung, dass heute mehr Frauen als Männer einen Hochschulabschluss haben,
L. in der Erwägung, dass die Auflage, nach Geschlechtern ausgewogene Kandidatenlisten einzuführen nicht wirksam wäre, wenn die Frauen allesamt am Ende der Liste platziert würden und in der Erwägung, dass eine perfekt nach dem Reißverschlussverfahren erstellte Liste das gewünschte Ergebnis nicht erzielen könnte, wenn das Land ein Wahlsystem mit einer offenen Liste verwendet, bei der die Wähler die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste ändern können,
M. unter Hinweis auf die entscheidende Rolle, die die Parteien dabei spielen, eine stärkere Vertretung der Frauen in der Politik zu verhindern bzw. mit unterschiedlichen Mitteln ihre Vertretung zu stärken; unter Hinweis darauf, dass zwar mehr und mehr Parteien behaupten ihre allgemeine Mitgliedschaft sei geschlechterausgewogen, dass die oberen Ebenen der Parteien dies jedoch selten zum Ausdruck bringen, da weltweit lediglich 11 % der Parteiführer Frauen sind,
N. mit großem Interesse zur Kenntnis nehmend, dass ein ganzes Spektrum sonstiger Instrumente zur Verfügung steht, um dafür zu sorgen, dass Frauen in der Politik stärker vertreten sind, z.B. positive Diskriminierung mit dem Ziel, die Präsenz und Aktivität von Frauen in Parlamenten und in anderen gewählten Positionen zu gewährleisten,
O. unter Hervorhebung der Tatsache, dass in den Ländern, in denen Konflikte stattgefunden haben und deren Wahlsysteme und Wahlen von den Vereinten Nationen entwickelt und organisiert wurden, die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen in Ämter gewählt werden, größer ist, da die Vereinten Nationen dort eine ausgewogenere Geschlechtervertretung durchgesetzt haben,
P. in der Erwägung, dass die kulturelle Akzeptanz einer ausgewogenen Entscheidungsfindung durch Sensibilisierungskampagnen verändert werden muss, und in der Erwägung, dass für eine Ausgewogenheit der Geschlechter in der Politik häufig Veränderungen in der Einstellung der Bevölkerung erforderlich sind,
Q. in der Erwägung, dass die Aufteilung der familiären Pflichten auf Frauen und Männer einen Einfluss auf die uneingeschränkte Mitwirkung der Frauen in der Politik hat,
R. in Anerkennung der Schlüsselrolle von Nichtregierungs- und Freiwilligenorganisationen bei den Bemühungen, auf die Gesellschaft insgesamt einzuwirken damit sie ein ausgewogeneres Geschlechtergleichgewicht in der Politik akzeptiert S. in der Erwägung, dass Frauen durch ihre Mitwirkung an der Basis einen positiven Beitrag zum Entstehen einer Kultur der Veränderung in Geschlechterfragen und in wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Fragen insgesamt leisten können und bereits geleistet haben,
T. in Erwägung der Bedeutung einer frühen Erziehung und Ausbildung, damit Frauen das Wissen, die Fähigkeiten und das Vertrauen entwickeln, die für eine uneingeschränkte Mitwirkung in Gesellschaft und Politik erforderlich sind,
U. in Erwägung des Beitrags, den Frauen geleistet haben, um auf ihre besonderen Bedürfnisse aufmerksam zu machen, damit die künftige Politik eine Geschlechterperspektive beinhaltet und der Demokratie insgesamt besser dient,
V. unter Hervorhebung der Tatsache, dass die Anerkennung für Frauen durch ihre Geschlechtsgenossinnen für ihren positiven Beitrag zur internationalen Politik von wesentlicher Bedeutung für die Entstehung einer nach Geschlechtern ausgewogeneren politischen Kultur ist, und unter Hinweis darauf, dass nur 12 der 92 Friedensnobelpreisträger Frauen sind,
- 1. verweist darauf, dass in seiner oben genannten Entschließung vom 2. März 2000 auf europäischer Ebene bereits anerkannt wurde, dass eine ausgewogene Beteiligung der beiden Geschlechter am Entscheidungsprozess eine unerlässliche Voraussetzung für Demokratie ist;
- 2. stellt fest, dass Frauen nach vor kurzem abgehaltenen Wahlen in einigen Mitgliedstaaten und Drittstaaten als Staatschefinnen und Regierungschefinnen in die höchsten Staatsämter gelangt sind;
- 3. beglückwünscht die Regierungschefs, die objektive und nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der Mitglieder ihres Kabinetts angewandt haben;
- 4. bedauert zutiefst, dass trotz zahlreicher politischer Erklärungen und Diskriminierung herrschen und Frauen in der Politik sowohl in Europa als auch weltweit unterrepräsentiert sind; verweist insbesondere darauf, dass der Prozentanteil der weiblichen Mitglieder des Europäischen Parlaments je nach Mitgliedstaat schwankt zwischen 58 und 0 % (mit einem Durchschnitt von leicht über 30 %) und dass der Prozentanteil der weiblichen nationalen Abgeordneten der Mitgliedstaaten zwischen 45 und 9 % schwankt;
- 5. verweist darauf, dass die schwache Beteiligung von Frauen in den Entscheidungs- und Führungsgremien häufig auf Probleme bei der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben, eine ungleiche Aufteilung der familiären Pflichten und auf Diskriminierung am Arbeitsplatz und bei der beruflichen Bildung zurückzuführen ist;
- 6. betont die Notwendigkeit, hinter die Zahlen zu blicken und sich vor allem darauf zu konzentrieren wie sich der Gestaltungswille der in der Politik tätigen Frauen auf die Führungsarbeit und die Konfliktbeilegung auswirkt und wie sie dazu beitragen, sicherzustellen dass die Themen Reform der Regierungsführung, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit auf nationaler wie internationaler Ebene ganz oben auf die politische Agenda gesetzt werden;
- 7. unterstreicht, dass Europa durch die schwache Präsenz von Frauen in der Politik kostbare Humanressourcen vorenthalten werden;
- 8. unterstützt die Arbeit der Interparlamentarischen Union im Hinblick auf eine nach Geschlechtern ausgewogenere politische Szene;
- 9. begrüßt die Einbeziehung des Themas Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen in das Arbeitsprogramm der CEDAW für 2006 und sieht ihren Erkenntnissen und Empfehlungen erwartungsvoll entgegen; fordert Kommission und Ratsvorsitz auf, dem Parlament eine Kurzdarstellung der CEDAW-Verhandlungen zu geben;
- 10. bedauert zutiefst, dass Frauen in den Funktionen von Sonderbeauftragten oder persönlichen Vertreterinnen, Sonderbotschafterinnen oder persönlichen Abgesandten, persönlichen Beraterinnen oder Sonderberaterinnen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und in anderen hochrangigen Funktionen innerhalb der Vereinten Nationen unterrepräsentiert sind;
- 11. ermutigt den Generalsekretär der Vereinten Nationen, mehr Frauen zu Sonderbeauftragten oder persönlichen Vertreterinnen, Sonderbotschafterinnen oder persönlichen Abgesandten, persönlichen Beraterinnen oder Sonderberaterinnen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu ernennen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sinnvoll wäre, wenn Mitgliedstaaten der Vereinten neben den Namen männlicher Kandidaten auch die Namen weiblicher Kandidaten übermitteln würden, wenn der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Besetzung solcher hochrangigen Positionen erwägt;
- 12. ermutigt die Delegationen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, Frauen aufzunehmen bei allen friedenserhaltenden und friedensschaffenden sowie Konfliktlösungsmaßnahmen die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts sicherzustellen und bei Reisen in Konfliktgebiete auch mit lokalen Frauenorganisationen zusammenzutreffen;
- 13. begrüßt den Beschluss des Rates, einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten zu senden und sie um Informationen über die Schritte zu bitten, die sie zwecks Umsetzung der UNSCR1325(2000) unternommen haben; fordert den Rat auf, dem Parlament seine Erkenntnisse mitzuteilen;
- 14. ermutigt nachdrücklich zur Einbeziehung von Polizistinnen und weiblichem zivilem und militärischem Personal bei EU-und VN-Friedenseinsätzen, um die Kommunikation mit Frauen in örtlichen Gemeinschaften und örtlichen Gemeinschaften ganz allgemein zu intensivieren;
- 15. bedauert, dass von den 14 Sondervertretern/persönlichen Vertretern/Sonderbotschaftern bzw. Sonderkoordinatoren der Europäischen Union nur eine einzige Frau persönliche Vertreterin des Hohen Vertreters der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist7; fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die GASP nachdrücklich auf, mehr Frauen zu Sondervertreterinnen des Generalsekretärs, Vertreterinnen oder Sonderbotschafterinnen zu ernennen; fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die GASP auf, von den Mitgliedstaaten zu verlangen, ihm neben den Namen männlicher Kandidaten auch die Namen weiblicher Kandidaten zu übermitteln wenn er die Besetzung solcher hochrangigen Positionen in Erwägung erwägt 16. fordert den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen als zivile und militärische Mitarbeiterinnen sowie bei der Polizei einzustellen und bei allen ESVP-Missionen eine für Gleichstellungsfragen verantwortliche Person zu benennen, so wie dies erstmals im Rahmen der EUFOR-Mission für die Demokratische Republik Kongo geschehen ist;
- 17. ermutigt nachdrücklich dazu, das gesamte bei ESVP-Missionen eingesetzte Personal in Sachen Gleichstellung zu schulen; regt die Veröffentlichung eines Leitfadens zum Thema Gleichstellung an, der sich mit den das gesamte Personal der ESVP-Operationen betreffenden geschlechtsspezifischen Folgen während und nach Konflikten befasst;
- 18. begrüßt die gestiegene Zahl von weiblichen Kommissaren unter Kommissionspräsident Barroso, bedauert jedoch, dass auf der Ebene der Kommissionsmitglieder noch nicht die volle Parität erreicht ist, die Europa und der Welt als Beispiel dienen könnte;
- 19. begrüßt den neuen Fahrplan der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern, insbesondere ihre Entscheidung, ein Netzwerk von Frauen in Entscheidungsprozessen zu fördern;
- 20. begrüßt, dass ein Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen geschaffen werden soll das die Initiative zur Förderung einer stärkeren Vertretung der Frauen in der internationalen Politik ergreifen sollte;
- 21. fordert die Kommission auf, es regelmäßig über den Stand der Arbeiten der für Grundrechte, Antidiskriminierung und Chancengleichheit zuständigen Gruppe von Kommissionsmitgliedern zu informieren;
- 22. bedauert, dass lediglich 7 der 107 Delegationen und Büros der Kommission in Drittländern derzeit von Frauen geleitet werden; fordert die Kommission auf, in den Außendelegationen mehr Frauen in Spitzenpositionen einzustellen;
- 23. fordert die Kommission auf, die Außenbeziehungen der Europäischen Union und die entwicklungs- und kooperationspolitischen Instrumente als Mittel zur Förderung von Frauen in der Politik zu nutzen, insbesondere die Mitwirkung der Frauen als 7 Annalisa Gianella, Javier Solanas persönliche Vertreterin für die Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Wählerinnen und Kandidatinnen, die Aufnahme des Themas Geschlechterfragen in die Wahlprogramme der Parteien während der Wahlkampagnen wie auch bei der Zusammenarbeit mit anderen regionalen Organisationen, vor allem mit Blick auf den Kapazitätsaufbau;
- 24. fordert die Kommission auf, ihre Unterstützung für Projekte zur Gewährleistung der Mitwirkung der Frauen am politischen Leben innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, vor allem in Entwicklungsländern, zu erhöhen;
- 25. empfiehlt, dass sein zuständiger Ausschuss eine ständige und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen weiblichen Abgeordneten aus der ganzen Welt herstellt; fordert die Bereitstellung von Mitteln, damit das Frauenforum im Rahmen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU und ähnliche Foren in anderen parlamentarischen Versammlungen, an denen die Europäische Union teilnimmt, stattfinden und gemeinsamen Initiativen durchführen können;
- 26. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, gegebenenfalls Bildungsprogramme zu fördern, die Bürger, vor allem junge Menschen, dafür sensibilisieren dass Frauen ebenso wie Männer das Recht haben, sich schon in jungen Jahren uneingeschränkt am politischen Leben zu beteiligen;
- 27. fordert das künftige Europäische Institut für Gleichstellungsfragen auf, dem Europäischen Parlament regelmäßig über seine Datensammlung und die Auswirkungen der nationalen Gleichstellungsgesetze und -politiken sowie über bewährte Verfahren europäischer und nationaler Parteien Bericht zu erstatten;
- 28. fordert das künftige Europäische Institut für Gleichstellungsfragen auf, die Fortschritte bei der ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern am politischen und öffentlichen Leben in Europa durch die Festlegung und Anwendung von Indikatoren für die Überwachung und Bewertung auf der Grundlage international vergleichbarer nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Daten zu überwachen und zu bewerten und dann Berichte über die ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Fortschritte bei der Beteiligung der Frauen am Entscheidungsprozess zu veröffentlichen und diese Berichte umfassend zu verbreiten;
- 29. fordert das künftige Europäische Institut für Gleichstellungsfragen auf, sich mit unabhängigen Gremien wie einer Beobachtungsstelle für Gleichstellungsfragen oder einer auf nationaler Ebene geschaffenen besonderen unabhängigen Vermittlungsstelle abzustimmen um die Regierungspolitik im Bereich ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern am politischen und öffentlichen Leben zu überwachen;
- 30. ermutigt das künftige Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, mit Forschungseinrichtungen zusammenzuarbeiten, um die Hindernisse für den Zugang von Frauen zu hochrangigen öffentlichen Funktionen und zur Politik - auch durch Erforschung von Frauenstereotypen in der Politik - eingehender zu untersuchen;
- 31. ermutigt das künftige Europäische Institut für Gleichstellungsfragen, es nicht bei Zahlenangaben zu belassen und tatsächlich zu messen, wie Frauen die politischen Tagesordnungen auf nationaler wie auch internationaler Ebene, insbesondere durch die Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung, der Rechenschaftspflicht und der Rechtsstaatlichkeit, beeinflussen;
- 32. erkennt an, dass Staaten der wichtigste Motor für einen effektiven Wandel bei der politischen Vertretung sind; fordert, dass alle Staaten den Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Erklärung und der Aktionsplattform von Beijing im September 1995 sowie von Beijing +5 und Beijing +10 eingegangen sind, sowie ihren Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der UNSCR 1325(2000) und der Lissabon-Strategie, nachkommen;
- 33. appelliert an die Mitgliedstaaten, Frauen zu ermutigen, sich für hochrangige Ämter auf internationaler Ebene zu bewerben, und fordert die Mitgliedstaaten auf, neben den Namen männlicher Kandidaten für hochrangige Positionen bei internationalen Verhandlungen und politischen Gestaltungsprozessen, vor allem in internationalen Organisationen, auch die Namen weiblicher Kandidaten zu nennen;
- 34. fordert die Kommission auf, bewährte Verfahren bei internationalen und nationalen Maßnahmen zur Stärkung der Stellung der Frau in den höchsten Ämtern der internationalen Politik zu analysieren und zu verbreiten;
- 35. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Frauen für die diplomatische Laufbahn zu gewinnen auszubilden und zu benennen und bei den Delegationen, die zu den Vereinten Nationen und anderen internationalen Treffen und Konferenzen entsandt werden für Geschlechterparität zu sorgen;
- 36. fordert die Mitgliedstaaten auf, verstärkt Sensibilisierungskampagnen in ihren Ländern durchzuführen um negativen gesellschaftlichen Haltungen in Bezug auf die Fähigkeit von Frauen entgegenzutreten, gleichberechtigt am politischen Prozess auf nationaler und internationaler Ebene teilzunehmen; ermutigt die Mitgliedstaaten, das Ziel der Geschlechterparität in allen öffentlichen Ämtern zu fördern;
- 37. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Barcelona vom 15. und 16. März 2002 und der Lissabon-Strategie Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Gesellschafts-, Familienund Berufsleben zu treffen und so ein Umfeld zu schaffen, das die uneingeschränkte Beteiligung von Frauen an der Politik ermöglicht;
- 38. fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene gesetzgeberische und/oder administrative Maßnahmen zu treffen, um gewählte Vertreter dabei zu unterstützen, ihrer familiären und öffentlichen Pflichten miteinander zu vereinbaren, und insbesondere Parlamente sowie kommunale und regionale Behörden zu ermutigen, dafür zu sorgen, dass ihre Terminpläne und Arbeitsmethoden gewählten Vertretern beiderlei Geschlechts die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben ermöglichen;
- 39. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Frauen mehr Ausbildungsmöglichkeiten zum Erwerb der entsprechenden Kompetenzen anzubieten, um eine Laufbahn in der Politik und den Zugang zu hochrangigen Posten zu erleichtern;
- 40. fordert die Parteien in ganz Europa auf, auf ihren Kandidatenlisten eine ausgewogene Beteiligung beider Geschlechter zu fördern;
- 41. ermutigt die Parteien in ganz Europa dazu, alle Hindernisse zu beseitigen, die direkt oder indirekt die Beteiligung von Frauen erschweren, um sicherzustellen, dass Frauen auf allen Entscheidungsebenen, in sämtlichen internen politischen Leitungsgremien, bei Ernennungsverfahren sowie bei der Führung von Parteien Männern ohne Einschränkung gleichgestellt werden;
- 42. ermutigt die zuständigen Behörden, Frauen und Männern, die sich politisch betätigen wollen die Möglichkeit einer politischen Schulung, u.a. in Rhetorik, zu bieten;
- 43. fordert die Parteien auf, qualifizierte Frauen und Männer auf ihre Listen für Wahlämter zu setzen;
- 44. ermutigt die Parteien, sich speziell an die Frauen zu richten, damit diese sich an den Wahlen beteiligen und ihre Stimme abgeben und die konkreten Belange und Erwartungen von Frauen in ihren Parteiprogrammen deutlicher zu akzentuieren;
- 45. ermutigt seine interparlamentarischen Delegationen sowie Missionen und Delegationen auf Ausschussebene, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Frage der Geschlechtergleichstellung und der ausreichenden Vertretung von Frauen in ihrer institutionellen Zusammenarbeit zu berücksichtigen;
- 46. bekräftigt sein Bekenntnis zu seinem Gender-Mainstreaming-Konzept und einer ausgewogenen Vertretung beider Geschlechter in allen Delegationen und Missionen, einschließlich Wahlbeobachtungsmissionen;
- 47. ermutigt Wahlbeobachtungsmissionen unter der Leitung seiner Mitglieder, besonders auf die Beteiligung von Frauen an Wahlkampagnen zu achten, und zwar sowohl als Kandidatinnen wie als Wählerinnen;
- 48. unterstützt die Förderung junger Frauen in zivilgesellschaftlichen Organisationen, damit sie Erfahrungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben können, die auf den Bereich der politischen Mitwirkung übertragbar sind;
- 49. unterstützt die Schaffung von Nichtregierungsorganisationen (NGO), die Schulungen zum Erwerb von Führungsqualitäten, Entscheidungsfähigkeiten, freien Rhetorikfähigkeiten, zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie in Vertrauensbildung und Organisation politischer Kampagnen, insbesondere von solchen, die auf die Förderung des Empowerments von Frauen hinwirken;
- 50. bestärkt die Medien darin, die Bedeutung der Mitwirkung von Frauen im politischen Prozess anzuerkennen, eine faire und ausgewogene Berichterstattung über männliche und weibliche Kandidaten anzubieten und auch die Auswirkungen von Parteiprogrammen auf die Förderung der Bedürfnisse der Frauen, ihrer Rechte und demokratischen Vertretung zu beachten;
- 51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den anderen EU-Institutionen und -Einrichtungen, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Regierungen und Parlamenten der Mitglieder der Vereinten Nationen sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.
1 ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1.
2 ABl. C 168 vom 4.7.1995, S. 3.
3 ABl. L 319 vom 10.12.1996, S. 11.
4 ABl. C 346 vom 4.12.2000, S. 82.
5 ABl. C 228 vom 13.8.2001, S. 186.
6 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0245.