Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die von der Kommission vorgelegte Mitteilung und die dort aufgeführten strategischen Prioritäten.
- 2. Der Bundesrat begrüßt ferner die in Nummer 2.1.4.1 getroffenen Festlegungen des "Jährlichen Arbeitsprogramms der Union für europäische Normung" hinsichtlich der Bauprodukte sowie die in Nummer 2.1.4.1 angesprochene Überarbeitung der Norm für die Ausführung von Stahl- und Aluminiumtragwerken, da es sich dabei um eine Norm handelt, die in hohem Maße auch für kleinere und mittlere Unternehmen Relevanz besitzt.
- 3. Er bittet die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei der Neufassung oder Überarbeitung von harmonisierten Normen für Bauprodukte die Regelungen der Bauproduktenverordnung konsequent in die Normen zu implementieren sind, um sowohl die zusätzlich neu hinzugekommenen Grundanforderungen an Bauwerke wie die Barrierefreiheit und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen als auch die gegenüber der bisher anzuwendenden Bauproduktenrichtlinie teilweise abweichenden Regelungen der Bauproduktenverordnung zu berücksichtigen.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, gegenüber der Kommission deutlich zu machen, dass stärker als bisher darauf zu achten ist, dass alle Anforderungen an die Verwendung von Bauprodukten Berücksichtigung finden, die in den Mitgliedstaaten bestehen und von denen die Mitgliedstaaten der Kommission Kenntnis gegeben haben, und zwar sowohl bei der Abfassung der Mandate als auch bei der Prüfung der auf Grundlage der Mandate erstellten Normen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Prüfverfahren in die Normen aufgenommen werden, die sowohl für die Anforderungen der Bemessungs- und Anwendungsnormen geeignet sind als auch den Bedürfnissen der Marktüberwachung entsprechen, und dass Leistungsstufen und Klassen festgelegt werden, damit den unterschiedlichen Niveaus der Grundanforderungen an Bauwerke in den verschiedenen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden kann. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass die bereits vorliegenden Hinweise der Mitgliedstaaten zügig in den Normungsprozess eingespeist werden.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, bei der Kommission darauf hinzuwirken, dass bei einer Überarbeitung beziehungsweise erstmaligen Neufassung von Bauproduktnormen, die wie die Europäische Norm für Stahl- und Aluminiumtragwerke ebenfalls hohe Relevanz für kleinere und mittlere Unternehmen haben, die Belange von kleineren und mittleren Unternehmen entsprechend in der jeweiligen Norm Berücksichtigung finden.
- 6. Er weist bezüglich der von der Kommission avisierten Normungsaufträge und anderer Maßnahmen im Bereich Gesundheitsdienstleistungen darauf hin, dass Inhalt und Reichweite dieser Initiative durch den Vertrag über die Arbeitsweise der EU Grenzen gesetzt sind. Es fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die Grundsätze der Systeme der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Gesundheit festzulegen und die Rahmenbedingungen für die Organisation und die Erbringung der in diesen Systemen erbrachten Dienstleistungen zu schaffen, einschließlich der Festlegung der für sie geltenden Anforderungen sowie Qualitäts- und Sicherheitsstandards.
- 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung schließlich darauf hinzuwirken, dass die Kommission zeitnah über weitere Entwicklungen und die Umsetzung der hier angesprochenen Normungsaufträge und weitere Maßnahmen informiert. Außerdem sollten die Länder angemessen beteiligt werden.