Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 15. September 2020
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates - Der Bund muss die Bereitstellungskosten für die Offenhaltung der Flughäfen während der Corona-19-Pandemie übernehmen zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 18. September 2020 aufzunehmen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Laschet
Entschließung des Bundesrates - Der Bund muss die Bereitstellungskosten für die Offenhaltung der Flughäfen während der Corona-19-Pandemie übernehmen
Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Luftverkehrsbranche durch die Covid-19-Pandemie besonders stark betroffen ist.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass durch die Offenhaltung ausgewählter Flughäfen die dringend benötigte Verkehrsinfrastruktur auch während der Covid-19-Pandemie-Krise aufrecht erhalten wurde. Damit haben diese Flughäfen einen bedeutsamen Beitrag zur Eindämmung der Krise und ihrer Folgen geleistet.
- 3. Die Länder und auch die Gesellschafter der Flughäfen haben bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen und Maßnahmen ergriffen, um die Belastung der Flughäfen abzufedern. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, die Maßnahmen zu flankieren und die den Flughafenbetreibern entstandenen Bereitstellungskosten zu übernehmen.
Begründung:
Zu Ziff. 1:
Durch die Covid-19-Pandemie ist die Nachfrage nach Flügen erheblich eingebrochen. Es folgten Flugverbote für einzelne Nationen, die den Passagierflugverkehr mit Flug-Streichungen nahezu vollständig zum Erliegen brachten. Auch der Frachtverkehr war von erheblichen Einschränkungen betroffen.
Zu Ziff. 2 und 3:
Dennoch musste eine funktionierende Luftverkehrsinfrastruktur zur Daseinsvorsorge - insbesondere für Rückholflüge aus Urlaubsgebieten, Rettungsflüge und für die Aufrechterhaltung der Logistikketten und für eine stabile Grundversorgung der Bevölkerung (u.a. mit Medizinprodukten) und Wirtschaft - aufrecht erhalten bleiben.
Um die seitens der Bundesregierung aufgezeigten Bedarfe für die Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktur abzudecken, wurden ausgewählte Flughäfen grundsätzlich offen gehalten. Die daraus folgenden Bereitstellungskosten stellen die ohnehin durch die Krise belasteten Flughäfen vor existenzbedrohende Herausforderungen und sollten deshalb vom Bund kompensiert werden.