Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. April 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 08. April 2009 dem Bundesrat zugeleitet.
Die Vorlage ist von der Kommission am 14. April 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
I. Einleitung
Die Finanzkrise erschüttert die ganze Welt. Kein Land, keine Region kann sich ihrem Sog entziehen. Auf die Entwicklungsländer, die bereits von den Folgen der Nahrungsmittel- und Energiekrisen und des Klimawandels hart getroffen wurden, haben die Finanzkrise und der Konjunkturrückgang dramatische Auswirkungen. Für Dutzende Millionen Menschen bedeuten sie den Absturz - oder den Rückfall - in bittere Armut, Klima und Umwelt sind wachsenden Belastungen ausgesetzt, das Wirtschaftswachstum bricht ein und die Arbeitslosigkeit steigt, so dass die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele in Frage gestellt ist und die Errungenschaften des letzten Jahrzehnts zunichte gemacht werden.
In diesen Zeiten großer Verunsicherung könnte Europa der Versuchung erliegen, sich nur den eigenen Problemen zu widmen. Dies wäre allerdings ein historischer Fehler. Unsere Zukunft, unsere Werte, unsere Sicherheit und unser Wohlstand sind untrennbar mit den Entwicklungsländern verknüpft. So wie ein Konjunkturaufschwung in den Industrieländern eine Belebung der Weltwirtschaft insgesamt zur Folge hat, ist das Wachstum in den Entwicklungsländern wiederum ein Motor für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in anderen Teilen der Welt und ein wichtiger Baustein, um Frieden und Stabilität weltweit sicherzustellen.
Die internationale Gemeinschaft hat 2008 mehrfach betont, dass die Entwicklung für die Bewältigung dieser globalen Krise von zentraler Bedeutung ist. Auf den internationalen Konferenzen in New York, Accra und Doha sowie auf dem G-20-Gipfel in Washington wurde mit aller Entschiedenheit und gestützt auf konkrete Zusagen die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele und ein Festhalten an den Zielvorgaben für die Entwicklungshilfe, die Steigerung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und die Beteiligung der Entwicklungsländer an der Reform der Weltordnungspolitik gefordert. Die Europäische Union hat durch ihr geschlossenes Auftreten, die von ihr übernommene Führungsrolle und ihre Entschlossenheit maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen.
Auf dem Londoner G-20-Gipfel vom 2. April 2009 wurde die Dringlichkeit erneut hervorgehoben und zu umfassenden Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklungsländer aufgerufen. Weniger denn je können wir nun einfach so weitermachen wie bisher. Diese Mitteilung baut daher auf den wichtigsten Ergebnissen des jährlichen Fortschrittsberichts zur Umsetzung des Konsenses von Monterrey auf, die den beigefügten Arbeitsunterlagen1 zu entnehmen sind, und nennt 28 konkrete Maßnahmen, mit denen die Europäische Union die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Auswirkungen der Krise unterstützen sollte.
II. Hintergrund: Schwächen und Stärken
Alle aktuellen Analysen der Krise sind sich in einem Punkt einig: Nach den Industrie- und den Schwellenländern erreicht nun eine dritte Welle der Krise auch die Entwicklungsländer2.
Sie sind zum einen durch die unmittelbaren Folgen der Finanzkrise, wie die Verknappung von Krediten, Investitionen und privaten Kapitalzuströmen und stärkere Wechselkursschwankungen unter Druck geraten. Besonders schlimm betroffen sind Länder, die stark von privaten Kapitalmarktströmen abhängig sind, vor allem von ausländischen Direktinvestitionen, und Entwicklungsländer, die in hohem Maß auf Überweisungen von Migranten angewiesen sind. Schätzungen der Weltbank zufolge werden die Kapitalflüsse in die Entwicklungsländer von 1 Billion USD im Jahr 2007 auf rund 600 Milliarden USD im Jahr 2009 sinken.
Zum anderen werden nun auch die Auswirkungen des weltweiten Wirtschaftsabschwungs für die Entwicklungsländer spürbar. Der IWF geht davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern 2009 nur noch 3,2 % erreichen wird, gegenüber 6,3 % im Jahr 2008 und 7,9 % im Jahr 2007. Als weitere direkte Folge des Einbruchs der Weltwirtschaft ist ein Schrumpfen des Welthandelsvolumens zu verzeichnen. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Rohstoffen und des damit einhergehenden Preisverfalls werden die Entwicklungsländer drastische Einbußen bei den Exporterlösen, eine Verschlechterung der Außenbilanzen und geringere Einnahmen hinnehmen müssen. Entwicklungsländer, die Nettoexporteure von Rohstoffen sind, werden am härtesten vom Absturz der Rohstoffpreise getroffen, während die Nettoimporteure dadurch entlastet werden. Prognosen der Weltbank zufolge droht den Entwicklungsländern in diesem Jahr eine Finanzierungslücke von 270 bis 700 Mrd. USD.< /p>
Durch die entstandenen Engpässe hat sich die soziale Situation in den Entwicklungsländern im Zuge der Krise bereits drastisch verschlechtert. Regierungen, die mit einem wachsenden Haushaltsungleichgewicht konfrontiert sind, fehlt der finanzielle Handlungsspielraum, um die Sozialausgaben auf gleichbleibendem Niveau zu halten und für die laufende Instandhaltung der öffentlichen Infrastruktur zu sorgen. Die sozialen Sicherungsnetze verschlechtern sich also gerade in einer Situation, in der sie dringender denn je benötigt werden und vor allem in den Stadtgebieten die Zahl der Arbeitslosen und erwerbstätigen Armen dramatisch ansteigt.
Die Krise könnte auch gravierende politische und sicherheitspolitische Konsequenzen haben:
Durch die Zunahme von Armut und sozialen Unruhen könnten latente politische Meinungsverschiedenheiten in akute Konflikte umschlagen. Unmittelbar spürbar wird die Verknappung staatlicher Mittel vor allem, wenn aufgrund von Haushaltsengpässen keine Gehälter mehr an Bedienstete des öffentlichen Sektors einschließlich Polizei und Armee gezahlt können, und dadurch die Gefahr von Auseinandersetzungen oder sogar eines Militärputsches entsteht. Im Zuge der Krise könnten sich die politischen Fronten verhärten und bürgerkriegsähnliche Unruhen ausbrechen, wenn verschiedene Volksgruppen die alleinige Macht oder den Zugang zu Ressourcen beanspruchen. Außerdem könnten durch die Krise die massiven Migrationsströme sowohl innerhalb der Länder als auch innerhalb der Regionen weiter anschwellen und den Migrationsdruck auf die Industrieländer noch mehr erhöhen.
Die Krise hat zwar alle Entwicklungsländer erfasst, aber Auswirkungen, Symptome und die Fähigkeit, auf die Krise zu reagieren, sind in den einzelnen Regionen, Ländern und Bevölkerungsgruppen ganz unterschiedlich ausgeprägt. Durch effizientere strategische Konzepte haben viele Entwicklungsländer ihre Anfälligkeit in den letzten Jahren verringert und sind für die derzeitige Krise besser gewappnet, als für die weltweiten Wirtschaftseinbrüche der Vergangenheit. So verfügen sie über gewisse politische Reaktionsmöglichkeiten zur Förderung des Wachstums und zur Abfederung der Auswirkungen der Krise. Der rasante Anstieg der Rohstoffpreise in den letzten Jahren, die größere makroökonomische Stabilität, Strukturreformen und Entschuldungsmaßnahmen haben dazu beigetragen, dass viele Länder ihre Finanzsituation stärken konnten. Dennoch ist ihr Handlungsrahmen für eigene währungs- und finanzpolitische Gegenmaßnahmen aufgrund des anhaltenden Inflationsdrucks, der knappen Haushaltsmittel und der sich weiter verschlechternden Außenbilanzen in Verbindung mit dem Anstieg der Nahrungsmittel- und Energiepreise im Jahr 2008 und dem auf ihren Währungen lastenden Abwertungsdruck stark eingeschränkt.
Die weltweiten Bemühungen um eine Stabilisierung des Finanzsektors und die Wiederbelebung der Wirtschaft sind also auch für die Entwicklungsländer von entscheidender Bedeutung. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die EU-Maßnahmen zur wirksameren Regulierung des Finanzsektors und das Europäische Konjunkturprogramm. Die bereits laufenden oder geplanten Reformen der Kreditvergabe durch den IWF und die multilateralen Entwicklungsbanken können vielen Entwicklungsländern - ob mit niedrigem oder mit mittlerem Einkommen - Vorteile bringen.< /p>
Andere Länder sind jedoch anfälliger und werden diese neuen Möglichkeiten unter Umständen nicht nutzen können. Gerade den anfälligsten Entwicklungsländern mit der geringsten Widerstandskraft sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Angesichts der obigen Analyse sollte eine angemessene Reaktion beinhalten, dass der Grad der Anfälligkeit und der Widerstandsfähigkeit eines Landes anhand von Parametern wie den nachstehenden bewertet wird:
- - Abhängigkeit von Exporteinnahmen und Grad der Integration in den Welthandel;
- - Abhängigkeit von Finanzflüssen und Transfers aus dem Ausland, insbesondere von ausländischen Direktinvestitionen und Überweisungen von Migranten;
- - Reaktionsfähigkeit auf eine Krise, die von der allgemeinen Qualität der Regierungsführung, der Verfügbarkeit von Währungsreserven, der Auslandsverschuldung und dem Spielraum für fiskalpolitische Anreizmaßnahmen abhängt.
Anfälligkeit Schaubild 1
Daher werden die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten 2009 in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und den Partnerländern gemeinsam weitere Analysen der Krisenauswirkungen in den einzelnen Ländern durchführen, um die anfälligsten Länder zu ermitteln und koordinierte länderspezifische Unterstützungsmaßnahmen der EU einzuleiten.
III. Rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete EU-Massnahmen
III.1. Erfüllung der Hilfezusagen, mobilisierung weiterer Ressourcen
Die EU ist nach wie vor der bei weitem größte Geber öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA); ihr Anteil, den sie im Jahr 2007 um vier Prozentpunkte erhöht hat, liegt nun bei 59 %. Nach dem 2007 verzeichneten Rückgang der ODA-Mittel wurden die ODA-Beiträge für 2008 in der EU wieder aufgestockt, so dass die kollektive ODA-Quote von 0,37 % des BNE im Jahr 2007 wieder auf 0,40% im Jahr 2008 angestiegen ist. Dies entspricht Mittelauszahlungen von fast 50 Mrd. EUR und einem Anstieg um mehr als 4 Mrd. EUR gegenüber 2007 bzw. 2 Mrd. EUR gegenüber 2006. Ferner haben nun 13 Mitgliedstaaten mehrjährige Zeitpläne vorgelegt, in denen die Zahlung der zugesagten ODA-Beiträge im Zeitraum 2010 bis 2015 festgelegt ist, und die die Vorhersehbarkeit der Hilfeleistungen erhöhen.
Trotz dieser positiven Entwicklung dürften die nächsten Jahre aus entwicklungspolitischer Sicht eher problematisch sein. Viele Mitgliedstaaten sind weit von ihren Zwischenzielen für 2010 entfernt. Nur mit zusätzlichen Anstrengungen im Umfang von 20 Mrd. EUR wird das gemeinsame Ziel eines ODA-Anteils von 0,56% des BNE bis 2010 zu erreichen sein. Die öffentliche Entwicklungshilfe ist von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, die weltweite Armut zu reduzieren, die Millenniumsziele zu erreichen und weitere Finanzierungsquellen zu mobilisieren. Allein durch eine größere Vorhersehbarkeit dieser Hilfe könnte und sollte bereits ein Mehrwert erzielt werden. Wir dürfen die weltweite Krise nicht als Vorwand missbrauchen, um von unseren Zusagen abzurücken. Die Hilfe ist nicht als Almosen zu sehen, sondern als einer der Motoren für den Wiederaufschwung.
Doch die öffentliche Entwicklungshilfe allein reicht nicht aus. Vielmehr muss die EU auch alle anderen verfügbaren Quellen und Instrumente nutzen, um Unterstützung für die Ankurbelung von Wachstum, Investitionen, Handel und Beschäftigung zu mobilisieren.
Derart umfassende Anstrengungen sollten zu einem "Gesamtkonzept der Union für die Entwicklung" zusammengefasst werden, bei dem auf Instrumente und Verfahren wie Exportkredite, Investitionsgarantien und Technologietransfers zurückgegriffen wird, um die Entwicklung zu fördern.
(1) Einhaltung der ODA-Zusagen.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre individuellen und ihre gemeinsamen Zusagen erfüllen, um ihre ODA-Ziele bis 2010 und 2015 zu erreichen. Auf diese Weise werden 2010 zusätzliche 20 Mrd. EUR an ODA bereitgestellt werden. Dazu bedarf es bereits dieses Jahr energischer Anstrengungen.
(2) Mobilisierung neuer Ressourcen.
Die Mitgliedstaaten sollten sich verstärkt um die Mobilisierung zusätzlicher entwicklungsrelevanter Finanzmittel bemühen. Ziel ist, dass durch jeden für die ODA ausgegebenen Euro fünf Euro für andere Bereiche (z.B. Technologietransfers, Handelsfinanzierung und private Investitionen) mobilisiert werden. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten auch eine konsequentere und umfassendere Nutzung innovativer Finanzierungsquellen, in dem beispielsweise die derzeit erhobenen freiwilligen Solidaritätsabgaben, wie die Gebühr auf Flugtickets zur Finanzierung von Gesundheitsprogrammen, ausgebaut werden.
III.2. Antizyklisches Handeln
Jetzt ist der Zeitpunkt zum Handeln. Um mit der Unterstützung eine direkte antizyklische Wirkung zu erzielen, benötigen die ärmeren Volkswirtschaften in der derzeitigen Krise dringend Finanzmittel. Die Handlungsschwerpunkte sollten verlagert, die Hilfe rascher ausgezahlt, die Mittelbindungen bei Bedarf vorgezogen und die Bereitstellung der Budgethilfe beschleunigt werden. Die Mitgliedstaaten werden dringend aufgefordert, ihre bilaterale Hilfe an diesen Vorgaben auszurichten.
(3) Neuausrichtung der Prioritäten.
Die Kommission wird in Partnerschaft mit den Entwicklungsländern die für 2009 und 2010 vorgesehene Halbzeitüberprüfung ihrer Strategiepapiere und Unterstützungsprogramme zügig durchführen, um den neuen Erfordernissen und Prioritäten gerecht zu werden. Die EIB sollte im Rahmen ihres Arbeitsplans 2009-2011 den Schwerpunkt auf antizyklische Maßnahmen in Bereichen wie Infrastruktur, einschließlich Energie und Klimawandel, und den Finanzsektor legen.
(4) Beschleunigung der Auszahlung.
Die Kommission wendet in einer Reihe von Ländern und Regionen, die sich in einer Notsituation befinden oder eine solche gerade hinter sich haben, flexiblere Durchführungsverfahren an und wird die Lage in anderen Ländern weiter beobachten. Die EIB wird sich um eine beschleunigte Auszahlung der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusagen bemühen.
(5) Vorgezogene Finanzierung.
Die Kommission hat die Mittelbindungen für einen Großteil der für die AKP-Staaten vorgesehenen Gemeinschaftshilfe vorgezogen (2009 beliefen sich die Mittelbindungen auf 4,3 Mrd. EUR) und wird weitere Möglichkeiten zur Beschleunigung der Mittelbereitstellung prüfen3. Auch die EIB sollte ihre Mittelbindungen im Rahmen der AKP-Partnerschaftsabkommen (3,5 Mrd. EUR aus der Investitionsfazilität und 2 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln im Zeitraum 2008-2013) und ihrer anderen Mandate für Finanzierungen außerhalb der EU (25,8 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013, möglicherweise Aufstockung um 2 Mrd. EUR) vorziehen und möglichst auch die Auszahlungen an ENP-Länder in Osteuropa (in Zusammenarbeit mit der EBWE) und an die Beitrittskandidaten und potenziellen Beitrittskandidaten beschleunigen.
(6) Raschere Bereitstellung der Budgethilfe.
Die Kommission hat 2008 als vorgezogene Finanzierungsmaßnahme für die AKP-Länder fast 3 Mrd. EUR für Budgethilfe (ein rasch wirkendes Instrument) gebunden, was 72 % der gesamten für 2008-2013 vorgesehenen Budgethilfe entspricht. Die Kommission wird die aktuelle Budgethilfe in den am stärksten gefährdeten Ländern prüfen und für jedes Land die Möglichkeit vorgezogener Auszahlungen sowie die makroökonomischen Voraussetzungen und andere Aspekte prüfen, die für die Beschleunigung der Auszahlungen relevant sind.
(7) Mögliche Bereitstellung makroökonomischer Finanzhilfe.
In Ausnahmefällen kann die Bereitstellung von makroökonomischer Finanzhilfe für die Länder, die unter die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen (ENP-Länder), die Beitrittskandidaten und die potenziellen Beitrittskandidaten in Betracht gezogen werden, sofern dies in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds und im Einklang mit den Auflagen für IWF-Programme4 erfolgt.
III.3. Stärkung der Wirksamkeit: Eine dringende Priorität
In der jetzigen Krise können es sich weder Industrie- noch Entwicklungsländer leisten, weiter die hohen Kosten zu zahlen, die durch Fragmentierung und mangelnde Koordination der Hilfe anfallen. Weltweit werden von 225 bilateralen und 242 multilateralen Organisationen jährlich Hunderttausende von Maßnahmen finanziert. In 108 Ländern stellen mehr als 10 Geber aus der EU programmierbare Hilfe für das Land bereit. 2007 finanzierten diese Geber rund 60 000 Projekte, wobei sich der jährliche Durchschnittsbeitrag pro Maßnahme lediglich auf 400 000 bis 800 000 EUR belief.
Diese "Unwirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" ist sehr kostspielig. Allein die Unbeständigkeit und mangelnde Vorhersehbarkeit der Hilfe können die Kosten um 15 % bis 20 % in die Höhe treiben5. Das gilt auch für die Lieferbindung der Hilfe, die bei Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauleistungen ebenfalls mit Kosten zwischen 15 % und 20 % zu Buche schlägt. Wird die Agenda für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit jedoch nicht vollständig umgesetzt, könnten vorläufigen Berechnungen zufolge bis 2015 Kosten von 25 bis 35 Mrd. EUR entstehen, bzw. 5 bis 7 Mrd. EUR jährlich, gleichbleibende bilaterale Nettohilfezahlungen der EU-Geber vorausgesetzt6:
Dies ist der wahre Preis, der für die mangelnde Abstimmung Europas im Bereich der Entwicklung zu zahlen wäre.
Umfassende Reformen sind also erforderlich, und die EU hat bereits den Weg dafür geebnet.
So hat ihr geschlossenes Auftreten die Vereinbarung neuer Ziele auf internationaler Ebene maßgeblich vorangebracht, u. a. die Annahme der Agenda von Accra durch das Hochrangige Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit im Jahr 2008. Außerdem hat sie mit Initiativen zur Verringerung der Fragmentierung der Entwicklungszusammenarbeit auf EU-Ebene wie dem EU-Verhaltenskodex für die Arbeitsteilung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit weltweit geleistet.
Dieser Dynamik sollte nun noch mehr Nachdruck verliehen werden. Die Fachkenntnisse, Ressourcen und Instrumente, über die die einzelnen Geber verfügen, sollten besser aufeinander abgestimmt werden. Durch koordinierte Anstrengungen auf der Grundlage gemeinsamer Prioritäten wird die EU die kurzfristigen positiven Auswirkungen ihrer Maßnahmen stärken und langfristig deren Nachhaltigkeit gewährleisten.
(8) Bilaterale Maßnahmen:
Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission sollten gemeinsam die individuellen Aktionspläne für die Umsetzung der mit der Agenda von Accra eingegangenen Verpflichtungen ausarbeiten. Diese Pläne sollten Maßnahmen zur Beseitigung rechtlicher und/oder administrativer Hindernisse, die die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit beeinträchtigen, sowie interne Anreize zur Verbesserung der Verwaltungspraxis, der Arbeitsmethoden und der Programmierungsverfahren vorsehen
(9) Förderung gemeinsamer EU-Konzepte.
Die Kommission wird 2009 Verhaltenskodizes für globale und vertikale Fonds, die Nutzung der Systeme der Empfängerländer und die Bereitstellung technischer Hilfe vorschlagen. Durch die Umsetzung des Verhaltenskodexes über Arbeitsteilung wird die Kommission auch ein EU- Konzept für eine länderübergreifende Arbeitsteilung unterstützen. Die EIB sollte ebenfalls ihre Zusammenarbeit mit den Finanzierungspartnern, Gebereinrichtungen und der Kommission stärken, u. a. durch die delegierte Zusammenarbeit und die Einbringung von EU-Mitteln in einen Finanzierungsmix.
Zudem werden EIB und EBWE im Rahmen der Östlichen Partnerschaft enger zusammenarbeiten.
(10) Ein gemeinsamer EU-Ansatz für die Bewältigung der Krise.
Zur Umsetzung dieser Mitteilung werden die EU-Mitgliedstaaten 2009 aufgefordert werden, ihre für die Bekämpfung der Krise in den Entwicklungsländern eingeführten Maßnahmen und Instrumente zu präsentieren, damit eine koordinierte Reaktion konzipiert werden kann. Im nächsten Monterrey-Bericht wird die Umsetzung der auf diese Weise ausgewählten Maßnahmen bewertet.
(11) Weitere Reform der internationalen Hilfearchitektur.
Als weltgrößter Geber ist die EU eine treibende Kraft für die Vereinfachung der internationalen Hilfearchitektur.
Eine Reform, zu der die EU alle Geber ermutigen könnte, betrifft die "ergebnisorientierte Konditionalität", deren Rationalisierung und Harmonisierung die Eigenverantwortung, Vorhersehbarkeit, Transparenz und demokratische Kontrolle der Bedingungen für die Verwendung der Hilfe verbessern könnten.
III.4. Abfederung der sozialen Folgen, stärkung der Realwirtschaft
III.4.1. Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen
Durch die derzeitige Krise könnten 2009 weitere 90 Millionen. Menschen in den Entwicklungsländern in Armut gestürzt werden7, wovon in erster Linie Frauen, Kinder, ältere und behinderte Menschen betroffen wären. Es muss daher eine Priorität der EU sein, die in ihrer MDG-Aktionsagenda festgelegten Zwischenziele für 2010 weiterzuverfolgen, wenn die Verwirklichung der für 2015 vorgesehenen Millenniumsentwicklungsziele nicht weiter gefährdet werden soll. Nachhaltige Unterstützung ist vor allem in den Bereichen Gesundheit, menschenwürdige Arbeit und Bildung erforderlich, um einen ausreichenden Schutz der schwächsten Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten. Soziale Krisen bleiben nicht ohne wirtschaftliche Folgen. Ohne qualifizierte und gesunde Arbeitskräfte ist ein Wirtschaftsaufschwung nur schwer in Gang zu bringen und das Wachstum gefährdet. Die Einnahmeverluste werden auch zu Kürzungen der staatlichen Mittel für die entsprechenden sozialen Dienste führen.
(12) Gezielte Förderung des Sozialschutzes.
Die Kommission wird gezielte Maßnahmen der Entwicklungsländer zur Abfederung der direkten sozialen Auswirkungen der Krise durch die Schaffung und Stärkung sozialer Sicherheitsnetze, die Erleichterung des direkten Geldtransfers und die Verstärkung von Sachmitteltransfers unterstützen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten diesem Beispiel folgen. Besondere Bedeutung misst die Kommission - sofern die Möglichkeit und entsprechender Bedarf besteht - dem Ausbau des sozialen Sicherungsnetzes, der Förderung arbeitsintensiver Tätigkeiten und der Reform des Arbeitsmarktes bei.
(13) Unterstützungsmechanismen zur Sicherung der Sozialausgaben.
Die Kommission wird vorschlagen, 2009 mindestens 500 Mio. EUR aus dem 10. EEF für die am stärksten von der Krise betroffenen AKP-Staaten bereitzustellen. Dies erfolgt in möglichst großem Umfang in Form von Budgethilfe
- i) über den bestehenden FLEX-Mechanismus zum Ausgleich der Einbußen bei den Exporterlösen sowie
- ii) über einen Adhoc-FLEX-Mechanismus für anfällige Länder, der Parameter wie die voraussichtlichen Exportverluste, den Rückgang der Migrantenüberweisungen und die Finanzflüsse berücksichtigt (siehe Schaubild I).
Die Kommission fordert die EUMitgliedstaaten auf, sich im Rahmen der internationalen Anstrengungen zur Unterstützung der Bedürftigsten an dieser Initiative zu beteiligen.
III.4.2. Förderung der Wirtschaftstätigkeit und der Beschäftigung
III.4.2.1. Unterhaltung und Ausbau der Infrastruktur
Die Instandhaltung und der Ausbau der Infrastruktur sind wirksame Faktoren zur Krisenmilderung, um die Bedürftigsten zu erreichen und durch eine lokale Infrastrukturentwicklung und -instandhaltung Arbeitsplätze zu schaffen, wobei gleichzeitig Grundbedürfnisse erfüllt und die Wirtschaftstätigkeit und der Handel angekurbelt werden.
Investitionen in große Infrastrukturprojekte müssen vorangetrieben werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Entwicklungsländer zu stärken und den Verbund zwischen Ländern und zwischen Regionen zu fördern.8 Auf dem afrikanischen Kontinent wird die EU vorrangig Finanzierungslücken bei den in der Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika genannten wichtigen Infrastrukturverbindungen schließen. Zudem wird die Kommission mit der Afrikanischen Union die Ernennung von "Projektkoordinatoren" erörtern, d. h. von Politikern, die die Abstimmung dieser Infrastrukturprojekte auf regionaler Ebene übernehmen. Mit diesem Konzept kann im Rahmen der Transeuropäischen Netze nachweislich ein Mehrwert sowohl für die Energie- als auch die Verkehrsinfrastruktur erzielt werden. Auch im Hinblick auf den Bedarf, der von der AU im Vorfeld des jüngsten G-20-Gipfels ermittelt wurde9, sind Maßnahmen der EU zur Stärkung der Verbundfähigkeit Afrikas gerade jetzt erforderlich und wichtig.
(14) Förderung der raschen Bereitstellung von Infrastrukturen und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Kommission wird arbeitsintensive Maßnahmen zur Errichtung und Instandhaltung von Infrastrukturen unterstützen, um den Zugang zu Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und um der Vernachlässigung der Infrastruktur in den Entwicklungsländern aufgrund knapper Haushaltsmittel vorzubeugen. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten und andere Geber, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Rahmen wird die Kommission ein Netz von EU-Gebern und anderen Geldgebern einrichten, so dass eine Pipeline für beschleunigte Infrastrukturinvestitionen entsteht, die 2009/2010 finanziert werden sollen. Die Kommission fordert die EIB auf, Weitervergabevereinbarungen mit regionalen Entwicklungsbanken und inländischen Finanzintermediären zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur zu nutzen.
(15) Aufbau einer regionalen Infrastruktur im Mittelmeerraum.
Im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum werden die Gemeinschaft (einschließlich der EIB) und die Mitgliedstaaten regionale "Hochgeschwindigkeitsseewege" und Autobahnen einrichten und erneuerbare Energieträger, Umweltschutzmaßnahmen und die Süd-Süd-Integration fördern.
(16) Aufstockung der Zuschusskomponente des Infrastruktur-Treuhandfonds EU-Afrika auf 500 Mio. EUR bis 2010.
Die Kommission wird 200 Mio. EUR für 2009-2010 beisteuern und damit ihre derzeitige Beteiligung verdoppeln. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, ebenfalls zur Aufstockung auf 500 Mio. EUR beizutragen.
Wenn dieses Ziel erreicht wird, können zinsgünstige Darlehen von 2,5 Mrd. EUR für die Infrastrukturförderung bereitgestellt werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission die folgenden Anpassungen des Treuhandfonds vor:
- i) Einbeziehung nationaler Infrastrukturen, die zu regionalen Netzen gehören, und
- ii) Schaffung von Risikoabsicherungsmechanismen.
Die Kommission ruft daher die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Änderungen des Abkommens über den Treuhandfonds mitzutragen. Darüber hinaus sollte auch die Afrikanische Entwicklungsbank in die Gruppe der Projektfinanzierer aufgenommen werden, die zudem offen für beitragende Drittländer sein sollte.
III.4.2.2 Wiederbelebung der Landwirtschaft
Zwar sind die Nahrungsmittelpreise in letzter Zeit wieder gesunken, doch strukturelle Probleme wie unzureichende Produktionskapazitäten und Infrastrukturen bestehen weiter, so dass im Agrarbereich die Unterstützung fortgesetzt und die Investitionstätigkeit verstärkt werden muss. Die Wiederbelebung der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern erfordert ein umfassendes Konzept. Die Überprüfung der bisherigen Strategien und Förderprogramme zieht politische Reformen in den betreffenden Ländern nach sich. Gleichzeitig müssen Betriebsmittel wie Saatgut oder Dünger und Agrarfinanzierungen bereitgestellt und die nachfrageorientierte Forschung und Beratung sowie nachhaltige Produktionssysteme gefördert werden. Außerdem müssen die Wege von Produktions- zu Vermarktungsorten durch gezielte Infrastrukturinvestitionen effizienter gemacht werden. Zu diesem Zweck muss Unterstützung geleistet werden, um sowohl die Exportinfrastruktur als auch kleine ländliche Infrastrukturen zu verbessern.
(17) Beschleunigung der finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft.
Die Kommission sorgt für eine raschere Bereitstellung der Mittel aus der mit 1 Mrd. EUR ausgestatteten Nahrungsmittelfazilität. Die erste Tranche von 314 Mio. EUR wurde bereits genehmigt und wird 23 Ländern zugute kommen, die als am stärksten gefährdet gelten. Insgesamt wird die Kommission 2009 über 500 Mio. EUR für mehr als 40 Länder in der ersten Jahreshälfte und weitere 300 Mio. EUR bis Jahresende bereitstellen. Dadurch wird die Koordinierung und Effizienz der Unterstützung für die Landwirtschaft beschleunigt.
(18) Investitionen in Agrarkorridore.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten mit Regionalorganisationen und der Privatwirtschaft zusammenarbeiten, um ihre Investitionen zur Förderung besserer Anbindungen zwischen Märkten und Produktionsorten - ein neuer Schwerpunkt der EU-Hilfe - zu koordinieren.
III.4.2.3. In grünes Wachstum investieren
Die Krise bietet eine echte Chance, dem Umweltschutz in der Wirtschaft mehr Raum zu geben. Der Klimawandel ist eine enorme Herausforderung und die Welt muss jetzt handeln, um späteren irreparablen Schaden abzuwenden. Die EU, die selbst feste Zusagen gemacht hat, setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass in Kopenhagen im Dezember ein ehrgeiziges Ergebnis erzielt werden kann. Zu diesem Zweck muss die uneingeschränkte Beteiligung der Entwicklungsländer gefördert werden. Der Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) bei der Aufstellung Nationaler Anpassungs-Aktionsprogramme (NAPA) sollte Priorität eingeräumt werden. In diesen Programmen, die in die nationalen Strategien eingebettet sein sollten, sind die dringendsten Erfordernisse aufgeführt. Bisher haben 39
Länder einen derartigen Plan angenommen und andere, auch Nicht-LDC, sollten dem Beispiel folgen10.
(19) Förderung der Allianz gegen den Klimawandel.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten zur Globalen Allianz gegen den Klimawandel (GCCA) beitragen, die vom Europäischen Rat 2008 beschlossen wurde. Die Allianz dient einer stärkeren Unterstützung der ärmsten und vom Klimawandel am stärksten betroffenen Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern.
(20) Nutzung innovativer Finanzierungsformen.
Die EU-Mitgliedstaaten sollten einen Teil der Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten - wie im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems vereinbart - unter anderem für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, die Aufforstung und Wiederaufforstung sowie den Technologietransfer in denjenigen Entwicklungsländern verwenden, die das Übereinkommen von Kopenhagen ratifizieren. Die Kommission empfiehlt auch, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit prüfen, auf den Globalen Mechanismus zur Finanzierung der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels (GCFM) zurückzugreifen, um den Zeitraum zwischen 2010 und der vollständigen Einrichtung einer neuen Finanzarchitektur im Anschluss an die Kopenhagener Konferenz zu überbrücken.
(21) Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien.
Die EIB sollte in erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz investieren. Die regionale Dimension wird durch Förderung regionaler Vorhaben in den Bereichen Energietransport, Gaspipelines und Verteilung ausgebaut werden. In förderfähigen Ländern sollte die EIB die verstärkte Inanspruchnahme ihrer mit 3 Mrd. EUR dotierten Fazilität für Nachhaltigkeit und Sicherheit der Energieversorgung anstreben. Die Kommission wird erneuerbare Energien in den AKP-Staaten im Rahmen der Energiefazilität fördern, für die 200 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Ferner bereitet sie im Rahmen des Regionalen Richtprogramms für 2010-2013 derzeit ein neues Programm für den Energiesektor in Lateinamerika vor.
(22) Förderung des Transfers umweltfreundlicher und nachhaltiger Technologien.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten den Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (mit bis zu 80 Mio. EUR bis 2010) unterstützen bei dem es sich um einen von der EIB-Gruppe verwalteten innovativen Risikokapitalfonds zur Beschleunigung des Transfers, der Entwicklung und der Verbreitung umweltverträglicher Technologien in den Entwicklungs- und Schwellenländern handelt.
III.4.2.4. Förderung von Handel und Privatinvestitionen
WTO-Berichten zufolge verursacht die Krise wahrscheinlich den ersten Rückgang des Welthandels seit über 20 Jahren (um 9 %). Die Kapitalzuflüsse sind bereits stark eingebrochen und der intraregionale Handel hat sich deutlich verlangsamt. Wir brauchen einen Aufschwung. Wenn das Vertrauen der Marktteilnehmer zurückgewonnen wird und vorhersehbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Handelskosten reduziert und die Produktionskapazitäten ausgebaut werden, so wird dies den Ländern helfen, einige der negativen Auswirkungen der Krise abzufedern und gestärkt aus ihr hervorzugehen. Zwei Ziele sollten verfolgt werden.
Erstens sollte die EU die Umsetzung ihrer Strategie für Handelshilfe ("Aid for Trade") mehr denn je beschleunigen und die kollektive Zusage einhalten, die handelsbezogene Hilfe ("traderelated assistance") bis 2010 auf 2 Mrd. EUR jährlich aufzustocken. Sie sollte auch für die Weiterverfolgung aller anderen Aspekte der Handelshilfe-Strategie sorgen. 2007 leistete die Gemeinschaft handelsbezogene Hilfe in Höhe von 1 019 Mrd. EUR und übertraf damit das für 2010 gesteckte Ziel. Die handelsbezogene Hilfe der EU-Mitgliedstaaten belief sich 2007 insgesamt auf 960 Mio. EUR und lag damit deutlich höher als im Vorjahr. Die EU-Ausgaben für die gesamte Handelshilfe betrugen 2007 über 7 Mrd. EUR. Diese positiven quantitativen Trends müssen aufrechterhalten und in wirksamere entwicklungs- und wachstumsorientierte Strategien umgesetzt werden, die in die nationalen Programme und die Agenden für regionale Integration einfließen sollten. Nun müssen ausgehend von den kürzlich angenommenen Regionalen Strategiepapieren der EU auch dringend die regionalen Handelshilfe-Pakete der EU für die AKP-Staaten geschnürt werden.
Zweitens sollte die EU die Arbeiten im Bereich der Außenhandelsfinanzierung im Einklang mit den Ergebnissen des G-20-Gipfels vorantreiben. Die Verschärfung der globalen Liquiditätsbedingungen in den letzten Monaten hat die Außenhandelsfinanzierung beeinträchtigt. Nach Angaben des IWF ging im Falle der Niedrigeinkommensländer das Volumen der Außenhandelsfinanzierung im letzten Quartal 2008 um 18 % zurück.< /p>
Ausfuhrkredite, Kreditfazilitäten und Garantien sind entscheidende Faktoren für eine Wiederankurbelung des Handels und müssen stärker zum Einsatz kommen.
(23) Beschleunigung der Umsetzung der Handelshilfe-Agenda und Erhöhung der Wirksamkeit der Handelshilfe.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Handelshilfe-Strategie intensivieren und ihre Zusagen auf dem derzeitigen Niveau halten. Somit sollten sie auch 2009 und 2010 2 Mrd. EUR für handelsbezogene Hilfe bereitstellen und dafür sorgen, dass diese Unterstützung wirksam umgesetzt wird und zu den erwarteten Ergebnissen führt. Die regionalen Handelshilfe-Pakete für die AKP-Staaten und Lateinamerika sollten Unterstützung für regionale Organisationen und Partnerländer vorsehen, so dass durch die gebündelte Entwicklungshilfe ein "regionaler Impuls" gegeben wird.
(24) Erhöhung der Ausfuhrkredite.
Auf dem G-20-Gipfel wurde eine multilaterale Initiative im Umfang von 250 Mrd. USD zur Handelsfinanzierung über Exportkredit- und Investitionsagenturen und die multilateralen Entwicklungsbanken vereinbart.
Viele Mitgliedstaaten haben die Kapazitäten ihrer Exportkreditagenturen erhöht, damit diese mehr Garantien und Versicherungen für Ausfuhrgeschäfte bereitstellen können. Die Kommission empfiehlt, dass die Kapazitäten weiter ausgebaut werden sollten, um zur Unterstützung von Entwicklungsländern höhere Geschäftsvolumen abdecken zu können. Die EIB sollte die Unterstützung multilateraler Initiativen zur Außenhandelsfinanzierung in Betracht ziehen.
(25) Bereitstellung von Investitionsgarantien und von Kreditfazilitäten.
- i) Die Kommission und die EIB bemühen sich gemeinsam um die Erhöhung ihrer Investitionsgarantien, u. a. durch Ausweitung der Garantiemöglichkeiten im Rahmen des Infrastruktur-Treuhandfonds und der Investitionsfazilität der EIB;
- ii) die Kommission fordert den Rat auf, den Kommissionsvorschlag vom Mai 2008 anzunehmen der die finanzielle Stärkung der Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) durch Nutzung von Mittelrückflüssen vorsieht;
- iii) die Kommission wird die Investitionsfazilität für die osteuropäischen ENP-Länder ausbauen;
- iv) die EIB sollte durch Bereitstellung von Darlehen, Beteiligungen und/oder Garantien ihre Unterstützung für Mikrofinanzinstitutionen sowie für den Bankensektor ausbauen.
IV. Gemeinsam für eine bessere Regierungsführung und mehr Stabilität
Eine gute Regierungsführung und die Bekämpfung von Korruption sind mehr denn je der Schlüssel zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung. Verschiedene Bereiche bedürfen besonderer Unterstützung. Die Entwicklungsländer müssen ihre Anstrengungen fortsetzen, solide makroökonomische und ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die Privatwirtschaft und Wachstum begünstigen. Ein solches Umfeld stellt den besten Anreiz für ausländische Investoren dar und wirkt dem Abfluss heimischen Kapitals entgegen. Eine gute Regierungsführung im fiskalischen Bereich, die sich durch Transparenz, Informationsaustausch, einen fairen Steuerwettbewerb und geeignete Zollsysteme auszeichnet, trägt dazu bei, dass für die Entwicklung mehr Eigenmittel des Landes bereitgestellt werden können. Außerdem muss die Frage der Auslandsverschuldung sorgfältig geprüft werden. Eine höhere Verschuldung, um den Auswirkungen der Krise gegenzusteuern, könnte die Tragfähigkeit der Verschuldung ernsthaft gefährden, insbesondere im Falle derjenigen Entwicklungsländer, die bereits hoch verschuldet sind.
Staaten in fragilen Situationen benötigen besondere Aufmerksamkeit. Hier besteht spezifischer Handlungsbedarf zur Verbesserung von Frühwarnung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Demokratieaufbau, um die politische und soziale Stabilität zu festigen und die demokratischen Errungenschaften der letzten Jahre zu bewahren. Die Kommission wird den politischen Dialog mit diesen Ländern intensivieren.
Schließlich sollten die nationalen Anstrengungen im Bereich der Regierungsführung durch die Verbesserung regionaler Integrationsprozesse ergänzt werden. Unkoordinierte oder gar konkurrierende Pläne der einzelnen Länder können sich nachteilig auf die Nachbarn auswirken und die wirtschaftliche Rezession verschärfen. Umgekehrt tragen regionale Integration und Zusammenarbeit, insbesondere die Förderung des Handels und des freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs innerhalb einer Region zur Milderung der längerfristigen Auswirkungen der Krise bei. In dieser Hinsicht ist der Abschluss umfassender Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Regionen von grundlegender Bedeutung.
(26) Stärkung des politischen Dialogs.
Die Kommission wird 2009 im Rahmen der Halbzeitüberprüfung und der Governance-Initiative die wirtschaftliche und finanzielle Regierungsführung zu einem zentralen Thema ihres politischen Dialogs mit den Partnerländern erheben.
(27) Verbesserung der Steuerpolitik.
Die Kommission wird sich für eine gute Regierungsführung im Steuerbereich auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene einsetzen. Damit die Entwicklungsziele erreicht und die globalen Finanz- und Regulierungssysteme verbessert werden können, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten und die Partnerländer auf, dieses Ziel zu unterstützen.
(28) Vermeidung neuer Schuldenkrisen.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten die Debatte über verbesserte unabhängige Umschuldungsmechanismen auf der Grundlage der bestehenden Rahmenwerke und Grundsätze fördern.
V. Globalisierung: Offenheit, Wirksamkeit und Inklusion
V.1. Eine offene Wirtschaft
Die Strategie der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Auswirkungen der Krise ist im weiteren globalen Kontext zu sehen. Wie auf dem Londoner Gipfel hervorgehoben wurde, besteht grundlegender Handlungsbedarf. Dabei geht es nicht nur um die Erholung der Weltwirtschaft, sondern auch um eine Wiederbelebung des Welthandels und der globalen Investitionstätigkeit und um eine stärkere Einbeziehung aller in die globalen Institutionen. Eine Rückkehr zum Status quo ante ist keine Option.
Mehr Protektionismus bedeutet weniger Wachstum und weniger Entwicklung. Die Aufrechterhaltung offener globaler Märkte ist eine der besten Möglichkeiten, dem Abschwung zu begegnen und zum Wachstum zurückzukehren. Dies wird sowohl den Industrie- als auch den Entwicklungsländern zugute kommen. Die EU sollte mit den anderen Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft Maßnahmen ergreifen, die auf Folgendes abzielen:
- - Keine neuen Beschränkungen. Auf dem Londoner G-20-Gipfel wurde vereinbart, keine neuen Beschränkungen für Handel oder Investitionen mehr einzuführen. Außerdem wurde gefordert, dass die handelsbeschränkenden oder -verzerrenden Maßnahmen, die in letzter Zeit ergriffen wurden, wieder rückgängig gemacht werden. Dies soll bis Ende 2010 geschehen.
- - Eine möglichst baldige Einigung in der Doha-Runde. Die Doha-Entwicklungsagenda umfasst Elemente, die für die Entwicklungsländer und vor allem die ärmsten Länder konkreten Nutzen bringen würden, beispielsweise der zoll- und kontingentfreie Marktzugang der am wenigsten entwickelten Länder zu allen Märkten der Industrieländer und ein erweiterter Zugang zu vielen Schwellenländern. Dies würde unter anderem die erhebliche Reduzierung handelsverzerrender Agrarsubventionen, den massiven Abbau von Marktzugangsbeschränkungen und den Abschluss eines ehrgeizigen Übereinkommens über Handelserleichterungen bedeuten.
V.2. Wirksamere und inklusive globale Institutionen
Die Weltordnungspolitik konnte mit der Intensivierung der weltweiten politischen und wirtschaftlichen Integration und Interdependenz nicht Schritt halten. Damit die Vorteile dieses Prozesses zum Tragen kommen, wird eine wirksamere, alle einbeziehende globale Architektur benötigt. Auch in dieser Hinsicht bietet die gegenwärtige Krise eine Chance: Es geht darum, das UN-System und die internationalen Finanzinstitutionen in die Lage zu versetzen, die globalen Herausforderungen wirksam zu bewältigen. Die Gruppe der G-20 sollte den Reformprozess vorantreiben. Die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds und die Weltbank bewerten derzeit unabhängig voneinander, was getan werden muss, um ihre Leistungsfähigkeit und Legitimität zu stärken. Ihre Ergebnisse sollen im Laufe von 2009 vorgelegt werden. In Bezug auf die internationalen Finanzinstitutionen hat die G-20-Gruppe den Reformprozess weitergebracht. Was die Vereinten Nationen betrifft, so wird die hochrangige UN-Konferenz im Juni 2009 bereits zu einem frühen Zeitpunkt eine Gelegenheit bieten, diese Reformagenda voranzutreiben.
Vom Entwicklungsgesichtspunkt aus verdienen die folgenden Punkte besondere Beachtung durch die EU:
- - Die Vereinten Nationen müssen in die Lage versetzt werden, die internationalen Anstrengungen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung von sozialen, wirtschaftlichen und finanziellen globalen Herausforderungen wirksam zu koordinieren. Beispielsweise sollte die ECOSOC-Reform zu Ende gebracht werden. Außerdem sollte - entsprechend der Empfehlung des UN-Panels zu systemweiter Kohärenz (2006) - die Fähigkeit der Vereinten Nationen, einheitlich zu agieren, verbessert werden. So könnten z.B. im Bereich Ernährungssicherheit die drei Ernährungs- und Landwirtschaftseinrichtungen der Vereinten Nationen in Rom stärker integriert und rationalisiert werden.
- - Was die internationalen Finanzinstitutionen betrifft, so wurde auf dem Londoner G-20-Gipfel vereinbart, die Ressourcen der internationalen Finanzinstitutionen deutlich zu erhöhen, einschließlich der Mittel zur Unterstützung von Ländern in Not. Dies umfasst unmittelbare Finanzierungen in Höhe von 250 Mrd. USD durch die Mitglieder, davon 100 Mrd. USD bzw. 75 Mrd. EUR von den EU-Mitgliedstaaten, die anschließend in verbesserte und flexiblere Neue Kreditvereinbarungen (Aufstockung auf 500 Mrd. EUR) einfließen sollen, eine allgemeine SZR-Zuteilung von 250 Mrd. USD und die Ratifizierung der "Vierten Änderung" des IWF-Übereinkommens durch die IWF-Mitglieder. Außerdem wurde vereinbart, die Mandate, den Aufgabenbereich und die Verwaltung der internationalen Finanzinstitutionen zu reformieren, um eine bessere Berücksichtigung und Vertretung der Schwellen- und Entwicklungsländer zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Spitzen- und Führungspositionen anhand eines offenen, transparenten und leistungsbezogenen Auswahlprozesses besetzt werden. In Bezug auf die Weltbank befürwortet die Kommission eine beschleunigte Mittelvergabe über IDA als Krisenmaßnahme. Die von den internationalen Finanzinstitutionen auferlegten Konditionen müssen in der gegenwärtigen Krise auf die besondere Situation eines jeden Landes zugeschnitten werden.
- - Insgesamt sollte auf Synergien zwischen diesen Reformanstrengungen geachtet werden, um mehr Kohärenz in den einzelnen Organisationen zu erreichen. Die Rolle der regionalen Entwicklungsbanken gegenüber den am wenigsten entwickelten Ländern sollte weiter ausgebaut werden. Schließlich sollten Regional- und Kontinentalzusammenschlüsse wie die AU, die ASEAN usw. in Anlehnung an den Londoner Gipfel aufgefordert werden, an einer informellen internationalen Wirtschaftsplattform mitzuwirken, um die Wirksamkeit zu erhöhen und eine bessere Einbeziehung aller zu gewährleisten.
VI. Schlussfolgerung
Die derzeitige vielschichtige Krise bedroht ernsthaft die globale Stabilität. Geleitet von unserer langfristigen politischen Vision müssen wir jetzt prompt und entschlossen handeln.
Die im letzten Jahr eingegangenen Verpflichtungen müssen eingehalten und noch rascher umgesetzt werden. Aber die Krise birgt auch Chancen. Die Chance, den Entwicklungsländern die Hand zu reichen und die Partnerschaft mit ihnen auf neue, solidere Grundlagen zu stellen, mehr und besser zu investieren, um unsere eigenen Volkswirtschaften anzukurbeln, die Prioritäten neu zu setzen, ein umweltverträglicheres Wachstum zu erreichen, die internationale Wirtschafts- und Finanzarchitektur neu zu gestalten und den Realitäten dieses neuen Jahrhunderts besser Rechnung zu tragen.
Nichts davon wird passieren, wenn nicht Europa eine starke und bedingungslose Führung übernimmt und den in London beschlossenen neuen "Global Deal" vorantreibt. Damit etwas erreicht werden kann, müssen die Europäer an einem Strang ziehen.
Der Zeitpunkt zum Handeln ist gekommen.
- 1 Beigefügt sind folgende vier Arbeitsunterlagen: zur Entwicklungsfinanzierung ("Where does the EU go from Doha ?", SEK(2009) 444), zur Handelshilfe ("2009 Aid for Trade Monitoring Report", SEK(2009) 442), zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit ("Aid Effectiveness after Accra - where does the EU stand?", SEK(2009) 443) und zu den Millenniumsentwicklungszielen ("Millennium Development Goals - impact of the financial crisis on developing countries", SEK(2009) 445).
- 2 IWF ("Implications of the Global Financial Crisis for Low-Income Countries", März 2009); WB ("Swimming Against the Tide: how Developing Countries are Coping with the Crisis", März 2009 und ("The Global Economic Crisis: Assessing Vulnerability with a Poverty Lens", Februar 2009)); ODI("The global financial crisis and developing countries - What can the EU do?", Januar 2009); EIB ("The impact of the financial crisis on ACP countries", Dezember 2008); ADB ("Country Economic Monitoring Notes", Februar 2009).
- 3 Mittelaufschlüsselung: 3 Mrd. EUR für Budgethilfe, 800 Mio. EUR für die Nahrungsmittelfazilität und 500 Mio. EUR für den Adhoc-FLEX-Mechanismus.
- 4 Für die Länder auf der OECD/DAC-Liste bezüglich der Berichterstattung über die Hilfeflüsse 2008- 2010.
- 5 Homi Kharas. Measuring the Costs of Aid Volatility, Wolfensohn Center for Development, Juni 2008.
- 6 Die Zahlen stützen sich auf die vorläufigen Ergebnisse der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie "The Aid Effectiveness Agenda - Benefits of a European Approach", die im Sommer 2009 vorgelegt werden soll.
- 7 Weltbank, 2009.
- 8 Einzelheiten zu regionalen Infrastrukturinitiativen in Afrika und im Mittelmeerraum sind den Anhängen 3 und 4 der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Entwicklungsfinanzierung zu entnehmen.
- 9 "Africa"s Common Position: Preparation towards the G20 meeting of April 2, 2009", AU, März 2009.
- 10 Die folgenden Länder haben NAPA angenommen: Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kambodscha, Kap Verde, Kiribati, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien, Mosambik, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Tansania, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik