Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten

Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten

Begründung zu Nummer 7 und 8:

Die Anzahl der energierechtlichen Regelungen und Vorgaben hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und belastet in zunehmendem Maße die Wirtschaft. Der zusätzliche Zeitaufwand für die Berichtspflichten wächst seit einigen Jahren derart, dass sich dieser mittlerweile auf den Personaleinsatz in den Unternehmen auswirkt. Das gilt insbesondere für den Mittelstand, dem regelmäßig die Ressourcen für diesen erhöhten bürokratischen Aufwand fehlen.

Darüber hinaus können auch kleinste Fehler in der Erfüllung der Berichtspflichten oder der Beantragung von Ausnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen verbunden sein. Dies gilt beispielsweise für die Nachweis- und Auskunftspflichten aus den Bereichen CO₂-Berichterstattung im EU-Emissionshandel, die Antragstellung für Entlastungen nach dem EEG, bei der Energie- und Stromsteuer oder beihilferechtlichen Transparenzpflichten.

So erwartet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von den Unternehmen eine Auflistung aller Auftragnehmer, die auf dem Betriebsgelände tätig waren und durch deren Tätigkeit Strommengen von mehr als zehn Megawattstunden innerhalb eines Geschäftsjahres verbraucht werden. Bereits größere Handwerkerleistungen dürften diese Bagatellgrenze überschreiten.

Auch im Rahmen der Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie in deutsches Recht sollte der Aufwand für erforderliches Monitoring, Dokumentation und Aufbewahrung im Zusammenhang mit der kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten so gering wie möglich gehalten werden. Kleinemittenten sollten von den Pflichten weitestgehend befreit werden.

Neben der Reduzierung von Informations-, Berichts- und Meldepflichten kann die Einrichtung einer zentralen Meldestelle den Betroffenen Doppelmeldungen des gleichen Inhalts ersparen sowie die Daten automatisch den berechtigten staatlichen Stellen zugänglich machen.