Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21. September 2018 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst
Anlage
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten
- 1. Der Bundesrat würdigt die von der Bundesregierung geführten Gespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung im Rahmen des EEG 2017 und den dazu erzielten Kompromiss mit der Kommission.
- 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die von der Kommission genehmigte Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung durch KWK-Neuanlagen schnellstmöglich umzusetzen. Gleichzeitig sollen auch weitere dringend erforderliche Anpassungserfordernisse im KWKG aufgenommen werden.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung mit Blick auf die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit und den Zubau klimafreundlicher mit Gas betriebener KWK-Anlagen, die Inbetriebnahmefrist der nach dem KWKG geförderten Anlagen um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.
- 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zur Erreichung von Klimazielen, die Höhe der Förderung für KWK-Bestandsanlagen beizubehalten.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung mit Blick auf die Rechts- und Investitionssicherheit klarzustellen, inwieweit die Kumulierung der Förderung gemäß KWKG mit Investitionszuschüssen zulässig ist. Dabei sollte die zulässige Kumulierung nur so weit eingeschränkt werden, wie dies aus beihilferechtlicher Sicht erforderlich ist.
- 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung mit Blick auf die Bedeutung der hocheffizienten, flexiblen und innovativen KWK für künftige Energiesysteme einerseits und die dazu erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit andererseits auf, das KWKG zügig über die aktuellen Anpassungserfordernisse hinaus und unter Berücksichtigung des Beihilferechts entsprechend zu novellieren. Nur so wird sichergestellt, dass wieder in die effiziente klimafreundliche KWK-Technologie investiert wird.
- 7. Der Bundesrat stellt fest, dass die Anzahl der energierechtlichen Vorgaben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen hat. Der daraus resultierende Erfüllungsaufwand für neue Informations-, Berichts- und Meldepflichten belastet zunehmend die Geschäftstätigkeit und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
- 8. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, unverzüglich die energierechtlichen Regelungen mit Blick auf den sich daraus ergebenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft kritisch zu überprüfen und dringend notwendige Erleichterungen umzusetzen. Hierzu sind aus Sicht des Bundesrates unter anderem folgende Entlastungen zu prüfen:
- a) Für Drittstrommengen sollten Bagatellgrenzen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) aufgenommen werden.
- b) In einer Übergangszeit zumindest bis Ende 2019 sollte auf den 1/4h-Nachweis für Eigenstrom verzichtet werden, um den Unternehmen die Möglichkeit zum Aufbau geeigneter Messkonzepte zu geben. Außerdem sollten - nicht nur innerhalb dieser Frist - plausible Schätzungen für Drittstrommengen im Bagatellbereich zugelassen werden.
- c) Meldefristen sollten so weit wie möglich harmonisiert werden.
- d) Ausschlussfristen sollten flexibilisiert werden, um die erheblichen Konsequenzen aus fehlerhaften oder unvollständigen Daten für die Betroffenen abzumildern.
- e) Die Definition des Letztverbraucherbegriffs im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sollte, insbesondere in Bezug auf die Ladepunkte für e-Mobilty, in das EEG und andere energierechtliche Rahmengesetze übernommen und damit vereinheitlicht werden.
- f) Notstromaggregate, die lediglich im Testbetrieb laufen, sollten von den Umlage- und Meldepflichten des EEG ausgenommen werden.
- g) Ein zentrales Meldesystem sollte eingerichtet werden, in dem alle erforderlichen Informationen nur einmal vom Meldepflichtigen zu melden sind und für die zuständigen Behörden bereitgestellt werden."
Begründung zu Nummer 7 und 8:
Die Anzahl der energierechtlichen Regelungen und Vorgaben hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und belastet in zunehmendem Maße die Wirtschaft. Der zusätzliche Zeitaufwand für die Berichtspflichten wächst seit einigen Jahren derart, dass sich dieser mittlerweile auf den Personaleinsatz in den Unternehmen auswirkt. Das gilt insbesondere für den Mittelstand, dem regelmäßig die Ressourcen für diesen erhöhten bürokratischen Aufwand fehlen.
Darüber hinaus können auch kleinste Fehler in der Erfüllung der Berichtspflichten oder der Beantragung von Ausnahmen mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen verbunden sein. Dies gilt beispielsweise für die Nachweis- und Auskunftspflichten aus den Bereichen CO₂-Berichterstattung im EU-Emissionshandel, die Antragstellung für Entlastungen nach dem EEG, bei der Energie- und Stromsteuer oder beihilferechtlichen Transparenzpflichten.
So erwartet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von den Unternehmen eine Auflistung aller Auftragnehmer, die auf dem Betriebsgelände tätig waren und durch deren Tätigkeit Strommengen von mehr als zehn Megawattstunden innerhalb eines Geschäftsjahres verbraucht werden. Bereits größere Handwerkerleistungen dürften diese Bagatellgrenze überschreiten.
Auch im Rahmen der Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie in deutsches Recht sollte der Aufwand für erforderliches Monitoring, Dokumentation und Aufbewahrung im Zusammenhang mit der kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten so gering wie möglich gehalten werden. Kleinemittenten sollten von den Pflichten weitestgehend befreit werden.
Neben der Reduzierung von Informations-, Berichts- und Meldepflichten kann die Einrichtung einer zentralen Meldestelle den Betroffenen Doppelmeldungen des gleichen Inhalts ersparen sowie die Daten automatisch den berechtigten staatlichen Stellen zugänglich machen.