Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112012 - vom 18. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Mai 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU" (KOM (2006) 0502),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa" (KOM (2003) 0226),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie" (KOM (2005) 0488) sowie der dazugehörigen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SEK(2005)1253 und SEK(2005)1289),
- - in Kenntnis des Berichts "Ein innovatives Europa schaffen" (so genannter Aho-Bericht) der unabhängigen Expertengruppe "FuE und Innovation", die im Anschluss an das Gipfeltreffen in Hampton Court eingesetzt wurde, vom 20. Januar 2006,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000, bei der beschlossen wurde, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, sowie der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel vom 22. und 23. März 2005 sowie vom 23. und 24. März 2006,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2769. Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 4. Dezember 20061,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates "Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze - Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon" (KOM (2005) 0024),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft" (KOM (2005) 0330),
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Die Finanzierung des Wachstums von KMU - Der besondere Beitrag Europas" (KOM (2006) 0349),
- - in Kenntnis der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten, der Berichte der Mitgliedstaaten vom Herbst 2006 zur Umsetzung der nationalen Reformprogramme2 sowie der Bewertung der Umsetzung der nationalen Reformprogramme, die die Kommission in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht 2006 (KOM (2006) 0816) vorgenommen hat,
- - in Kenntnis der Empfehlung des Rates 2005/601/EG vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008)3 und der Entscheidung des Rates 2005/600/EG vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten4, die gemeinsam die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung bilden,
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)5,
- - in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)6,
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts (KOM (2006) 0604),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent (KOM (2000) 0412) und dessen durch den Vorsitz geänderten Texts,
- - in Kenntnis des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation7 und der Mitteilung der Kommission "Wege zu einer wirksameren steuerlichen Förderung von FuE" (KOM (2006) 0728),
- - in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen "Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2006" (SEK(2006)1467) und der Mitteilung der Kommission "Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006" (KOM (2006) 0697),
- - in Kenntnis der breit angelegten Innovationsstrategie für die Europäische Union 2006, die deutlich zeigt, dass die USA und Japan in diesem Bereich weiterhin gegenüber der Europäischen Union führend sind,
- - in Kenntnis des OECD-Ausblicks Wissenschaft, Technologie und Industrie: Ausgabe 2006,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation - In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie8,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zur künftigen Patentpolitik in Europa 9,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie10,
- - in Kenntnis des Berichts der Expertengruppe vom Juli 2004 mit dem Titel "Verbesserung der Institutionen für den Technologietransfer von der Wissenschaft zu den Unternehmen",
- - in Kenntnis des Arbeitsdokuments des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. November 2006 "Investitionen in Wissen und Innovation (Strategie von Lissabon)", (CESE 040/2007, INT/325),
- - in Kenntnis der Initiative i2010, insbesondere der Mitteilung der Kommission "E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller" (KOM (2006) 0173),
- - in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission "Innovation im Dienstleistungsbereich" vom November 2006,
- - über den Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der Europäischen Union11,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses (A6-0159/2007),
A. in Erwägung des Stands der Umsetzung der Strategie von Lissabon und in Zusammenhang damit der Notwendigkeit einer umfassenderen Innovationsstrategie angesichts des globalen Wettbewerbs,
B. in der Erwägung, dass die Vielfalt durch Innovation ein Weg für die Europäische Union ist, den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen,
C. unter Hinweis darauf, dass sowohl die Weitergabe wissenschaftlicher Ergebnisse, besonders an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), als auch die Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen, speziell für Innovationen mit gesellschaftlicher Tragweite, verbessert werden sollten und dass gegen die räumliche Konzentration von Innovationsplattformen vorgegangen werden sollte, damit die Fertigkeiten und die Vielfalt der einzelnen Regionen der Europäischen Union genutzt werden können,
D. in der Erwägung, dass das beträchtliche Fachwissen, das in den Forschungseinrichtungen der Europäischen Union konzentriert ist, nicht ausreichend genutzt wird,
E. in der Erwägung, dass das Umfeld für die Innovationsförderung nicht wettbewerbsfähig ist und es an Transparenz und fairen Bedingungen für alle Akteure, die innovative Tätigkeiten ausüben, fehlt, u. a. für innovative Kleinbetriebe und Zentren für technologische Innovation,
F. in der Erwägung, dass der herkömmliche Ansatz zur Stimulierung von Innovation, bei dem sich Anstöße von der Technologieseite mit einer Sogwirkung auf der Nachfrageseite verbinden, allein nicht ausreicht, sondern dass parallel dazu die Förderung günstiger Marktbedingungen erforderlich ist, durch die ein Innovationen bewirkendes Regelungsumfeld entsteht,
G. in der Erwägung, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt, der durch die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt12 unterstützt wird, ein günstiges Umfeld für Innovationen schafft, weil mehr Wettbewerb in einem größeren und stabileren Wirtschaftsraum entsteht, was mehr Investitionen anzieht und die Arbeitskräftemobilität fördert,
H. in der Erwägung, dass die im Binnenmarkt noch bestehenden Hindernisse, die der Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Wege stehen, verhindern, dass die europäischen Unternehmen die Größe entwickeln, die notwendig ist, damit sich die Investitionen in Forschung und Innovation rentieren,
I. in der Erwägung, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger ein grundlegendes Ziel der Innovationstätigkeit ist,
J. in der Erwägung, dass das Prinzip der Spitzenleistung, das hauptsächlich zur Unterstützung der prioritären Spitzenforschung geeignet ist, einem gesunden Wettbewerb im Bereich der Innovationsförderung im Wege steht und kleinere Akteure (innovative Unternehmen, Technologie- und Innovationszentren, Forschungszentren) von Förderprogrammen ausschließt,
K. in der Erwägung, dass auch traditionelle Sektoren mit Hilfe von Innovationen weiter am Leben erhalten werden können,
L. in Erwägung des Stellenwerts von Innovationen bei der Gestaltung der Sozialmodelle der Mitgliedstaaten,
M. in der Erwägung, dass Innovationen dazu beitragen können, dass bestimmte Gruppen von Personen gesellschaftlich integriert werden, etwa Menschen mit Behinderungen,
N. in der Erwägung, dass das Innovationspotenzial der Europäischen Union bei Gütern, Dienstleistungen und Prozessen unzureichend genutzt wird,
O. in der Erwägung, dass der Prozess des Managements von Wissen über Innovationen und Rechte des geistigen Eigentums institutionell unterstützt werden muss,
P. in Erwägung der Finanzierung der Innovationspolitik und des höheren Anteils öffentlicher Aufträge und öffentlichprivater Partnerschaften in diesem Zusammenhang,
Q. in der Erwägung, dass Bildung, einschließlich des interdisziplinären Unterrichts, der auch Bereiche umfasst, in denen sich die traditionellen Fachgebiete überschneiden, eine Voraussetzung für Innovationsfähigkeit ist und Innovationen ein integraler Bestandteil von Bildungsprogrammen auf allen Ebenen sein sollten,
R. in der Erwägung, dass das lebenslange Lernen zur Erweiterung der Kenntnisse über Innovationen beitragen kann und dass die Förderung der Informationsgesellschaft der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt entgegenwirkt,
S. in der Erwägung, dass die Schaffung europäischer Qualitätsstandards und -normen für die frühen Phasen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen Anstöße für Innovationen geben könnte,
T. in der Erwägung, dass das Siebte Forschungsrahmenprogramm zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums beitragen muss, der auf konkrete Zielvorgaben ausgerichtet ist,
U. in der Erwägung, dass die Definition von Innovation im so genannten "Oslo Manual" der OECD eine breite Auslegung erfahren hat und zum Standard in den Gemeinschaftsorganen wird,
- 1. begrüßt den Vorschlag der Kommission zur "Pilotmarkt-Initiative", mit der die Einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen gefördert werden soll, in denen die Europäische Union weltweit eine führende Position einnehmen kann; ist der Auffassung, dass die neue Pilotmarkt-Initiative, die sich besonders auf die Schaffung und Vermarktung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren sollte, insbesondere in Bereichen gestartet wird, in denen ein hohes Nachfragepotenzial vorhanden ist, wobei sichergestellt werden muss, dass die weniger entwickelten Regionen nicht in Rückstand geraten;
- 2. hält es für außerordentlich wichtig, mit einem erweiterten Begriff von Innovation zu operieren, um nicht nur den Bereich Dienstleistungen, einschließlich Tourismus, sondern auch nichttechnologische Innovationen, d. h. kommerzielle und organisatorische Innovationen, in die Konzipierung der Maßnahmen zur Innovationsförderung einzubeziehen; stimmt den Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerb) vom 4. September 2006 uneingeschränkt zu, in denen die Kommission aufgefordert wird, politische Leitlinien für Innovationen im Dienstleistungsbereich und für nichttechnologische Innovationen auszuarbeiten, und fordert die Kommission auf, in diese Überlegungen vor allem die Vertretungsorganisationen von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben einzubeziehen;
- 3. ist der Auffassung, dass KMU, Cluster und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren zwar eine besondere Rolle bei der Suche nach innovativen Lösungen und ihrer Umsetzung u. a. in Branchen mit niedrigem und mittlerem Technisierungsgrad spielen können, dass aber eine systematische staatliche Unterstützung zu transparenten Bedingungen fehlt; begrüßt jedoch den neuen Rahmen für staatliche Beihilfen für F&E und Innovationen, der eine Liste konkreter Maßnahmen zur Unterstützung der Innovationstätigkeiten von KMU enthält;
- 4. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, europäischen Unternehmen und ihrem Innovationspotenzial durch Bürokratieabbau neue Impulse zu geben und so die Regelungsqualität zu verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern; ist der Überzeugung, dass bessere Rechtsetzung, besonders die Reduzierung der unnötigen Belastungen von KMU durch Regulierung, günstige Marktbedingungen und die Einführung neuer innovativer Produkte und Dienste auf den Leitmärkten fördern und zudem das Vertrauen der Verbraucher steigern und Initiativen wie das vorgeschlagene Programm "Eurostars" unterstützen wird;
- 5. begrüßt, dass eine umfassende Innovationsstrategie zugunsten kleiner und kleinster Unternehmen eingeführt wurde, deren Innovationspotenzial, vor allem in Bereichen mit geringem oder mittlerem Technisierungsgrad und bei nichttechnologischen Innovationen, bislang unzureichend anerkannt und genutzt wird; bedauert allerdings, dass in der genannten Mitteilung der Kommission "Kenntnisse in die Praxis umsetzen" keine diesbezüglichen operationellen Maßnahmen vorgeschlagen werden; fordert die Kommission und den Rat daher auf, die spezifischen Merkmale und Bedürfnisse solcher Unternehmen in die zehn Prioritäten der umfassenden Innovationsstrategie einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, in Absprache mit ihren Vertretungsorganisationen dem Rat und dem Parlament ein spezifisches Programm zur Innovationsförderung in diesen Unternehmen im weitesten Sinn vorzulegen, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich;
- 6. betont die Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Innovation in den Bereichen Bildung und Kultur; betont, dass Veranstaltungen und Initiativen in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden müssen, mit denen das Interesse der Jugendlichen an Wissenschaft und Innovation gesteigert und soll; ist der Ansicht, dass das Konzept des lebenslangen Lernens qualitativ und quantitativ verbessert und gestärkt werden muss und die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) gefördert werden muss, wenn sich in Europa eine Wissensgesellschaft herausbilden soll, die europäischen Innovationen dienlich ist;
- 7. empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bewerten, ob ein wirklich europäisches Weiterbildungssystem geschaffen werden sollte, das dazu beitragen könnte, den Arbeitsmarkt in Europa zu stärken;
- 8. hält es für notwendig, Maßnahmen auf Unionsebene, regionaler und lokaler Ebene zu ergreifen, um die Zahl der Absolventen, insbesondere der weiblichen, von Naturwissenschafts-, Ingenieur- oder Technikstudiengängen, auch im Bereich der Grundlagenforschung zu steigern; ist der Auffassung, dass dabei insbesondere das Teilprogramm "Menschen" zur Umsetzung des Siebten Forschungsrahmenprogramms genutzt, Stipendien, Auszeichnungen und andere Anreize gefördert und durch Mentoringprojekte und andere Unterstützung gerade Frauen zu innovativen Unternehmensgründungen angeregt werden sollten;
- 9. regt an, dass die technischen und wissenschaftlichen Infrastrukturen geschaffen werden, die für Innovationen in bereits bestehenden tertiären Bildungseinrichtungen erforderlich sind, um den Forschungszentren Entwicklungsaussichten zu bieten; weist darauf hin, wie wichtig die Finanzierung qualitativ hochwertiger physischer und technologischer Infrastrukturen ist, um Investitionen anzuziehen und die Mobilität von Arbeitskräften zu erleichtern;
- 10. hebt hervor, dass für die Innovationsprozesse eine angemessene Raumplanung erforderlich ist, die neue Modelle für die Beziehungen zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Universitäten (wie etwa Cluster, Industrieparks und Plattformen) schafft, und weist auf die positiven Auswirkungen hin, die Innovationen auf organisatorische Prozesse haben können; fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Aufbau neuer und zur Stärkung vorhandener technischer Infrastrukturen für die Innovationsentwicklung in Form von Innovationszentren, technologischen Gründerzentren und Forschungsentwicklungszentren in den Regionen, die über ein ausreichendes Innovations- und Wissenspotenzial verfügen, auf die Strukturfonds zurückzugreifen; ist der Ansicht, dass eine Vorbedingung für innovativen Kapazitätsaufbau in der Europäischen Union ein kostenloser oder kostengünstiger Breitbandzugang ist, der die kenntnisorientierte Unternehmenstätigkeit erleichtert; begrüßt die Bemühungen darum, den Wissenstransfer zwischen Universitäten, anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie zu fördern;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Steueranreize zu prüfen und umzusetzen, die die Unternehmen ermutigen, stärker in Forschung, Entwicklung und Innovation zu investieren, gegebenenfalls auch durch eine Überprüfung der geltenden Bestimmungen und Anreize darauf hin, ob deren Strukturen noch sinnvoll sind;
- 12. fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich gemeinsam auf die Vollendung des Binnenmarkts hinzuarbeiten und zu einer politischen Einigung über legislative und nichtlegislative Maßnahmen in Bereichen zu gelangen, in denen es noch Hindernisse gibt, die dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit im Wege stehen und die Unternehmen daran hindern, ihre Investitionen in Innovationen zu Geld zu machen;
- 13. hält es für notwendig, die Hindernisse für den freien Verkehr der Produktionsfaktoren und Waren auf dem Binnenmarkt abzubauen, um den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, die Mobilität der Forscher und technologisch innovativer Güter und Dienste sowie einen besseren Wissensfluss zu gewährleisten und so die Entwicklung eines wirklichen europäischen Innovationsraums zu begünstigen; vertritt die Auffassung, dass sinnvolle innovative Lösungen im Dienstleistungsbereich in größerem Umfang berücksichtigt werden sollten und dass der weitere Abbau von Hindernissen für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital, die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit von Personen, einschließlich der Arbeitnehmer, die Innovationstätigkeit ankurbeln wird;
- 14. verweist auf die positiven Ergebnisse der Tätigkeit der Europäischen Technologieplattformen (ETP) und der Beteiligung der EUREKA-Cluster an diesen Plattformen und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Plattformen zu fördern und die Errichtung weiterer ETP-Netze anzuregen; begrüßt ferner die Entscheidung des Rates, gemeinsame Technologieinitiativen in Schlüsselbereichen der europäischen Innovationstätigkeit, wie z.B. das vorgeschlagene Programm "Eurostars", in Form von öffentlichprivaten Partnerschaften vorzubereiten;
- 15. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Rangordnung der Felder aufzustellen, die sie im Hinblick auf Innovation für vorrangig halten, und zwar sowohl auf dem Gebiet der angewandten Forschung und Technologien als auch der nichttechnologischen Maßnahmen, wie z.B. Managementtheorie und Verwaltungsorganisation, und neben ihren eigenen Prioritäten die von den ETP festgelegten Prioritäten im Bereich der Innovation zu unterstützen;
- 16. fordert die Kommission auf, einen Beitrag dazu zu leisten, dass ein Austausch bewährter Verfahren stattfindet, aber auch Lehren aus ungeeigneten Verfahren gezogen und auch diese Erfahrungen ausgetauscht werden, um insbesondere die gemeinsamen technologischen Initiativen auf der Grundlage spezialisierter öffentlichprivater Partnerschaften besser zu regeln, wodurch die Entwicklung von Innovationen auch in weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union gefördert würde;
- 17. lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten darauf, dass sich das Europäische Technologieinstitut (EIT) - sofern es denn eingerichtet wird - auch mit der Beziehung zwischen Wissenseinrichtungen und Unternehmen befassen sollte, indem es Innovation in den Mittelpunkt rückt, und dass es neben seiner Aufgabe als Koordinator innerhalb des Wissensdreiecks auch dazu beitragen sollte, den Wettbewerb im Bereich Innovation anzukurbeln, und einen gewichtigen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Innovationspotentials in die Praxis leisten könnte;
- 18. verweist auf die Schaffung eines Europäischen Forschungsrates und spricht sich dafür aus, dass Innovationen und Möglichkeiten ihrer praktischen Anwendung bei laufenden Projekten ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Forschungsthemen darstellen;
- 19. betont, dass es das im Rahmen der Strategie von Lissabon gesetzte Ziel, wonach 3 % des BIP für FuE-Ausgaben aufgewendet werden sollen, lediglich als Mindestziel betrachtet;
- 20. versteht, dass die stets mit der FuE verbundenen Ungewissheit die Bereitschaft der Finanzmärkte, in FuE-Vorhaben zu investieren, schmälert; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis einzurichten, die Investitionen in FuE-Vorhaben mit einem hohen Risikograd durch Darlehen und Bürgschaften unterstützt;
- 21. nimmt das Programm zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das angemessene Finanzierungsinstrumente vorsieht, sowie die genannte Mitteilung der Kommission über die Finanzierung von KMU, in der konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Risikokapitalinvestitionen vorgesehen sind, zur Kenntnis;
- 22. betont, dass der Zugang zu Ressourcen für KMU, Kleinstunternehmen und Unternehmer wesentlich für die Anhebung des F&E-Niveaus, die Entwicklung neuer Technologien und die Umsetzung innovativer Lösungen ist; hält in diesem Zusammenhang nicht nur die Vorfinanzierung, sondern auch die weitere Finanzierung während eines ausreichend langen Zeitraums für notwendig; hebt jedoch hervor, dass der derzeitige Risikokapitalmarkt überhaupt nicht darauf eingeht, welche Bedürfnisse die Zielgruppe in Bezug auf die Finanzierung von Innovation hat, vor allem im Bereich der nichttechnologischen Innovation; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, in Regionen und Bereichen mit Innovationspotenzial und einer soliden Wissensgrundlage dazu überzugehen, mit öffentlichen Mitteln, u. a. aus den Strukturfonds, Risikokapitalfonds in Form von öffentlichprivaten Partnerschaften aufzulegen; fordert die Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB) und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) ferner dringend auf, geeignete Finanzierungsmodelle festzulegen, indem Anpassungen beim Risikokapital vorgenommen oder erforderlichenfalls neuartige Finanzinstrumente konzipiert werden;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gemeinschaften auf, ökologische Innovationen in das Programm zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation aufzunehmen, und weist auf die Möglichkeit hin, Finanzhilfen für KMU in Anspruch zu nehmen, etwa im Rahmen des Programms JEREMIE; ermutigt die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, von Finanzhilfen für innovationsorientierte Forschung, etwa dem Innovationsvoucher-System, Gebrauch zu machen; ermutigt die verantwortlichen Akteure auf regionaler Ebene, auch experimentelle und daher riskante Maßnahmen durch Strukturfonds zu finanzieren;
- 24. fordert die verantwortlichen Akteure auf regionaler und lokaler Ebene auf, günstige Voraussetzungen zu schaffen und die Innovationsförderung zu einem Schwerpunkt in operationellen Programmen zu machen und Investitionen in Wissen, Innovation und Weiterbildung einen bedeutenden Anteil der Strukturfondsmittel zu widmen, wodurch - neben anderen Nutzen - Arbeitsplätze geschaffen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert würden und dem "Braindrain" und Abwanderungstendenzen entgegengewirkt würde; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, dies mit weiteren öffentlichen Investitionen in höhere Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der individuellen Talentförderung zu unterstützen;
- 25.fordert die Kommission auf, eine entsprechende Bewertung der erzielten Ergebnisse vorzunehmen, und zwar durch Auswertung der qualitativen, quantitativen und finanziellen Aspekte der Projekte und Maßnahmen, um auf diese Weise die Effizienz der künftigen Maßnahmen mit der Zeit zu verbessern;
- 26. erwartet, dass der größere Wettbewerb infolge des Binnenmarkts einen Anreiz für die Unternehmen schaffen wird, für Forschung und Innovation mehr Mittel bereitzustellen; fordert die Unternehmen auf, einen Teil ihrer Gewinne wieder in die Forschung und technologische Entwicklung zu reinvestieren;
- 27. ist der Auffassung, dass Umwelt-Innovation bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Entwicklung einer sauberen und sicheren Energieversorgung (einschließlich erneuerbarer Energieträger und sauberer fossiler Energie) sowie bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas eine wichtige Rolle spielt; ist daher der Auffassung, dass der Umwelt-Innovation in der Innovationsagenda der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte und die Europäische Union den so genannten "Top-Runner-Approach" (das energieeffizienteste Gerät wird zum Standard erklärt und ist Benchmark für den Marktzutritt) anwenden sollte;
- 28. weist darauf hin, dass städtische Zentren eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung einer Innovationsstrategie für die ganze Region spielen und in bestimmten Fällen mit Erfolg versprechenden Projekte wie der Nutzung des Potenzials der energetischen Gebäudesanierung und der Kraft-Wärme-Kopplung Initiativen ergreifen oder andere Maßnahmen wie etwa die Entwicklung von Wissenschafts- und Technologieparks setzen können;
- 29. weist mit Nachdruck auf die Schwierigkeiten der weniger entwickelten Regionen hin, Kapital für Investitionen zu gewinnen, und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Akteure auf lokaler und regionaler Ebene auf, verstärkt auf die Darlehensfazilitäten der EIB zurückzugreifen und im Bereich der Innovationsmaßnahmen öffentlichprivate Partnerschaften zu fördern und zu stärken und dabei besonders bewährte Verfahren zu nutzen und auf die optimale Verwendung der öffentlichen Mittel zu achten;
- 30. hält es für dringend geboten, die Rolle von Unternehmen als Akteure und treibende Kraft bei Innovationen zu stärken, anstatt sie als bloße Abnehmer für Innovationsprozesse und -mechanismen zu sehen;
- 31. verweist auf die Initiative "Europe INNOVA", die einen aktiveren Ansatz im Bereich der Schaffung und Förderung innovativer Unternehmen im Dienstleistungssektor vorsieht;
- 32. fordert die Kommission auf, alle am Innovationsprozess beteiligten Akteure, besonders aber innovationsfreudige Einzelpersonen und Kleinunternehmen, zu ermutigen, die reformierten Netze der EuroInfoCentres und der Innovationsrelaiszentren für die Erbringung komplexer Dienste auf regionaler Ebene in Anspruch zu nehmen; ermutigt die Branchenverbände und Vertretungsorganisationen wie etwa Handelskammern und andere Informationszentren, sich in Zusammenarbeit mit den EuroInfoCentres und Innovationsrelaiszentren als gemeinsame Informationsanlaufstellen zu etablieren; fordert ferner die Kommission auf, die Vertretungsorganisationen von KMU in ihrer Funktion als Katalysator und Berater für Innovationen zu unterstützen, indem sie Hilfeleistungen für diese Beratungseinrichtungen anbieten;
- 33. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre Bemühungen um die Verringerung regionaler Ungleichgewichte, die der Schaffung eines europäischen Wissenschafts- und Technologieraums im Wege stehen, fortzusetzen;
- 34. ist der Auffassung, dass öffentliche Aufträge, wenn sie auf die Entwicklung effizienterer und wirksamerer Güter und die Erbringung von rationell organisierten und durch ein besseres Preis-Leistungsverhältnis gekennzeichneten Dienstleistungen ausgerichtet sind, eine strategische Bedeutung für die Förderung innovativer Produkte und Dienstleistungen haben; fordert die Mitgliedstaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, bei der Auswahl der besten Angebote echte Innovationen zu berücksichtigen;
- 35. begrüßt die Absicht der Kommission, Leitlinien im Hinblick für einen möglichst wirkungsvollen Einsatz des konsolidierten Rechtsrahmens für öffentliche Aufträge zu veröffentlichen, der nicht nur den Wettbewerb fördert, sondern auch die Regeln flexibler gestaltet und so Anreize für die Übernahme innovativer Lösungen bietet und die Kreativität fördert;
- 36. fordert den Rat und die Kommission auf, die Rechtsnormen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Aspekten von Forschung und Innovation zu verbessern, damit die Weitergabe von Verfahren, Methoden oder Entdeckungen in einem international offenen Umfeld besser geschützt ist;
- 37. stellt fest, dass Innovationen bei Dienstleistungen in der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen und dass der Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Dienstleistungen in Europa oft auf das Geschäftsgeheimnis beschränkt ist; ist der Meinung, dass es für kleine Unternehmen schwierig und kostenaufwändig ist, Vertraulichkeitsvereinbarungen auszuhandeln und durchzusetzen und dass dies ein Hindernis für risikoreiche Vorhaben, bei denen mehrere Unternehmen kooperieren, und für die Beschaffung von Geldmitteln darstellen dürfte;
- 38. betont, dass sich die Bemühungen auf die Erleichterung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte, besonders für KMU, konzentrieren sollten (dabei ist darauf zu achten, dass auch für Grundlagenforschung noch Raum bleibt), und hält einen stärker ganzheitlichen Ansatz für notwendig, bei dem ein Ausgleich zwischen der engeren Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und den Belangen der Verbraucher, der Bürgergesellschaft und des Umweltschutzes hergestellt wird, einschließlich aller lokalen Akteure (des öffentlichen und privaten Sektors); begrüßt, dass die Kommission eine Mitteilung zur Förderung des Wissenstransfers zwischen den Universitäten, anderen öffentlichen Forschungsstellen und der Industrie plant;
- 39. stellt fest, dass vernünftige und verlässliche Systeme für den Urheberrechtsschutz und Patente beim Aufbau einer innovativen, wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft eine tragende Rolle spielen; fordert die Kommission und den EIF auf, die Möglichkeiten zu prüfen, wie kleinen Unternehmen eine angemessene finanzielle Unterstützung für ihre Patentanmeldungen geboten werden kann;
- 40. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alternative und komplementäre Mittel und Wege zu den Maßnahmen zum Rechtsschutz von Patenten auszuarbeiten, die Erfinder und im Entstehen begriffene neue Schöpfungsmodelle vor Erpressung und Rechtsmissbrauch schützen;
- 41. begrüßt die jüngsten Initiativen der Kommission im Bereich des offenen Zugangs, mit denen die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse verbessert werden soll;
- 42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die gemeinsamen Regeln über die Patentierfähigkeit an die Erfordernisse der einzelnen Branchen angepasst werden;
- 43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des neuen Gemeinschaftspatents ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem Trivialpatente und so genannte Sperrpatente beseitigt werden können;
- 44. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen die Normierung in Europa zu beschleunigen und die bereits bestehenden Normen effektiv zu nutzen;
- 45. ist der Auffassung, dass die schnellere Einführung interoperabler europäischer Normen die Entwicklung von Leitmärkten, insbesondere bei den Dienstleistungen und in den Hochtechnologiesektoren, sowie die weltweite Anwendung dieser Normen begünstigen und so den europäischen Unternehmen einen Vorteil gegenüber den anderen Akteuren auf dem Weltmarkt verschaffen wird;
- 46. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verfahren zur Einigung über die europäischen Normen zu fördern, da ein rascher Konsens von ausschlaggebender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes der Europäischen Union, für den grenzüberschreitenden Handel und somit auch für die Rentabilität von Unternehmensinvestitionen in Forschung und Innovation ist;
- 47. fordert die Kommission auf, nicht nur die Einführung, sondern auch die Anwendung europäischer Normen zu unterstützen, insbesondere durch eine einfach gestaltete Übermittlung an die KMU; ist der Meinung, dass Handbücher und Erklärungen in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein sollten;
- 48. begrüßt die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit den weltweiten Regulierungsbehörden und erwartet eine rasche und wirksame Verbreitung technischer Innovationen infolge der Normung;
- 49. hält die weltweit verbreitete Uneinheitlichkeit bei den Normen für alles andere als wünschenswert; empfiehlt, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die verschiedenen europäischen und internationalen Normungsorganisationen bei der Festlegung neuer Normen nach Möglichkeit prüfen sollten, ob bei der Normung nicht generell der internationale Aspekt in den Vordergrund gestellt werden soll;
- 50. weist auf die von der Kommission festgelegte Begriffsbestimmung von offenen Standards hin, wonach (i) der Standard von einer gemeinnützigen Einrichtung angenommen und aktualisiert wird und seine laufende Weiterentwicklung auf der Grundlage offener Entscheidungsfindungsverfahren erfolgt, die allen Interessierten offen stehen; (ii) der Standard veröffentlicht wurde und die Standardspezifikationen entweder kostenlos oder gegen ein nominelles Entgelt erhältlich sind; (iii) das geistige Eigentum - also eventuell bestehende Patente - am Standard oder Teilen davon unwiderruflich unentgeltlich zugänglich gemacht wird;
- 51. stimmt mit der Kommission überein, dass die "Cluster-Politik" ein wichtiger Bestandteil der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten ist, und fordert die Akteure - insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene - auf, Cluster sowie Innovations- und Technologiezentren in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum so zu fördern, dass ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Regionen erreicht werden kann; ermutigt die Mitgliedstaaten, so genannte spezialisierte Wissensregionen sowie Cluster und die EU-weite und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf ihrem jeweiligen Gebiet zu unterstützen und auch die Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Drittstaaten zu fördern; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Einführung von Verwaltungsstrukturen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in einem Cluster und fordert, dass die Cluster auf grenzüberschreitende Aktivitäten ausgerichtet werden, wobei die Erfahrungen der Euroregionen genutzt werden sollten, die über etablierte grenzübergreifende Strukturen und soziale Netze verfügen, und weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang die EUREKA-Cluster und -Umbrellas konsultiert und beteiligt werden könnten;
- 52. verweist auf die Initiative des Ausschusses der Regionen zur Vernetzung der Regionen in einer "interaktiven Plattform territorialer Gemeinschaften", bei der es darum geht, Erfahrungen bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon zu vergleichen und auszutauschen;
- 53. fordert die Kommission auf, die Innovationsprozesse in den Regionen zu beobachten und EU-weit einheitliche Innovationsindikatoren zu entwickeln, anhand derer sich die Innovationsbereitschaft der Mitgliedstaaten und Regionen zur Innovation besser ablesen lässt;
- 54. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, das Ansehen wissenschaftlicher Laufbahnen ganz gezielt zu stärken, mehr Werbung für die vorhandenen Anreize und Preise wie den Descartes-Preis, den Aristoteles-Preis und die Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen und die intelligentesten und innovationsfreudigsten Wissenschaftler mit attraktiven Angeboten nach Europa zu locken;
- 55. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, nationale und europäische Innovationspreise zu schaffen und zu unterstützen;
- 56. ist der Auffassung, dass es geeigneter Verbraucherschutzinstrumente bedarf, um das Vertrauen und die Sicherheit und somit die öffentliche Akzeptanz der dank der Forschungsergebnisse entwickelten Waren und Dienstleistungen zu erhöhen;
- 57. betont, dass Innovationen der Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger dienen und kein Selbstzweck sind; ist deshalb der Auffassung, dass der Wettbewerb und die Liberalisierung der Waren und Dienstleistungen zwar zur Erreichung des Ziels der Innovation beitragen, aber gegebenenfalls im öffentlichen Interesse von Überwachungs- und Verbraucherschutzmaßnahmen begleitet werden müssen;
- 58. hält es für notwendig, Innovationsmaßnahmen durch Informationskampagnen besser zu begleiten, und betont, dass die bei abgeschlossenen Projekten gemachten Erfahrungen ausgetauscht werden müssen; empfiehlt gleichzeitig, aus falschem Vorgehen bei erfolglosen Projekten zu lernen und davor zu warnen, in anderen Regionen der Europäischen Union die gleichen Fehler zu begehen;
- 59. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden auf, den allgemeinen Zugang zu Tätigkeiten auf der Grundlage der IKT mit dem Ziel zu gewährleisten, das Lernen und Arbeiten über digitale Medien (e-Learning und e-Working) allgemein zu erleichtern;
- 60. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/intm/92107.pdf
- 2 http://ec.europa.eu/growthandjobs/key/nrp2006_de.htm ./li>
- 3 ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.
- 4 ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.
- 5 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 6 ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- 7 ABl. C 323 vom 30.12.2006, S. 1.
- 8 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0301.
- 9 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0416.
- 10 ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 321.
- 11 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0184.
- 12 ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36.