Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13027 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts - Drucksache 016/10798 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 635/08 (PDF)