Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
(Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28. Oktober 2004 aufgrund der Ersten Beschlussempfehlung und des Ersten Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 015/4045 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) - Drucksachen 015/3676, 015/3986 - unter der neuen Überschrift Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in der beigefügten Fassung angenommen.

Der übrige Teil des Gesetzentwurfs auf Drucksache 015/3676 bleibt einer späteren Beschlussfassung vorbehalten.


Fristablauf: 26.11.04
Erster Durchgang: Drucksache. 5 086/04 (PDF)

Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3546), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2 Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Das Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2004 (BGBl. I S. 206) wird wie folgt geändert:

Artikel 3 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Artikel 4 Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.