Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer starken Aufschwungphase, die sich auf eine breite binnen- und außenwirtschaftliche Basis stützt. Insgesamt ergibt sich das Bild eines robusten und zunehmend reifen Aufschwungs, wobei das Wachstumstempo - gerade auch durch den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften - zunehmend an Kapazitätsgrenzen stößt. Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung lassen sich derzeit zudem insbesondere im außenwirtschaftlichen Bereich erkennen, wie zum Beispiel die sich möglicherweise weiter verschärfenden internationalen Handelskonflikte und der für das nächste Frühjahr anstehende Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union, aber auch in der noch immer bestehenden Fragilität im europäischen Bankensystem sowie der hohen Verschuldung in einigen europäischen Staaten.
- 2. Die deutschen Staatsfinanzen profitieren von den aktuellen Rahmenbedingungen und entwickeln sich weiterhin günstig. Bei der längerfristigen Ausrichtung muss sich die Haushaltspolitik auf allen staatlichen Ebenen allerdings auf Mehrbelastungen aus dem demografischen Wandel und auf ungünstigere Finanzierungskonditionen einstellen.
- 3. Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem vorliegenden Entwurf an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts festgehalten wird. Um das Ziel strukturell ausgeglichener Haushalte erreichen zu können, muss an einer nachhaltigen und zukunftssicheren haushaltspolitischen Ausrichtung festgehalten werden. Eine gesicherte Einnahmenbasis einerseits und Ausgabendisziplin andererseits sind die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Herausforderungen auch künftig bei Einhaltung der verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen bewältigt werden können. Auf der Ausgabenseite sind nach Auffassung des Bundesrates ein größeres Gewicht auf langfristig wachstumsstärkende Ausgaben zu legen und Investitionsbedarfe (z.B. für Verkehrsinfrastruktur, Wohnraumförderung, Digitalisierung, Einhaltung der Klimaschutzziele sowie in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen und Integration) konsequent anzugehen.
- 4. Der Bundesrat sieht in der Digitalisierung einen wesentlichen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft Deutschlands. Bund und Länder werden den mit der Digitalisierung einhergehenden Strukturwandel aktiv begleiten. Hier gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften in der digitalen Welt für die Menschen verträglich gestalten und mögliche Risiken minimieren. Die Umsetzung der staatlichen Digitalisierungsstrategie setzt eine enge Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden voraus. Dabei ist auf einen bedarfsgerechten, zielgenauen und wirtschaftlichen, die staatlichen Ebenen nicht überfordernden Mitteleinsatz zu achten, wobei zunehmende finanzielle Verflechtungen der staatlichen Ebenen vermieden werden müssen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine enge Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften über die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erfolgt. Der Bundesrat erwartet, dass sich der Bund seiner gesamtstaatlichen finanziellen Verantwortung stellt.
- 5. Der Bundesrat hält eine finanzielle Entlastung der Gemeinden weiterhin für geboten und begrüßt daher, dass die Bundesregierung die kommunal entlastend wirkenden Finanzprogramme (u.a. der Städtebauförderung, bei Bildung und Betreuung sowie die bisherigen Programme im Zusammenhang mit Flucht, Zuwanderung und Integration) fortzusetzen beabsichtigt.
- 6. Hinsichtlich der nachhaltigen Integration der hier ankommenden Menschen sieht der Bundesrat die Notwendigkeit, dass die bestehenden Entlastungsregelungen in Form der Integrationspauschale, für die Kosten der Unterkunft sowie für die unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer mindestens in ihrer bisherigen Höhe fortgeführt und bedarfsgerecht verstärkt und erweitert werden. Vor diesem Hintergrund sind die zuletzt auf Bundesebene avisierten Mittel zur Entlastung von Ländern und Kommunen nicht ausreichend, um die gestiegenen und weiter steigenden Kosten der Länder und Kommunen aufzufangen.
- 7. Mit Blick auf den Ende 2017 erreichten Schuldenstand des Fonds Deutsche Einheit erinnert der Bundesrat die Bundesregierung erneut an die bereits im Rahmen der Bund-Länder-Einigung zum Aufbauhilfegesetz im November 2013 gegebene Zusage, dass die Verpflichtung der Länder zu jährlichen Kompensationsleistungen in Höhe von gut 2,2 Milliarden Euro im Zusammenhang mit der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit bei dessen vorzeitiger vollständiger Tilgung endet. Angesichts des zum Ende des Jahres 2017 erreichten Schuldenstands und des aktuellen Zinsniveaus wird der Fonds im Laufe des Jahres 2018 vollständig getilgt sein. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, damit die Länder von den entsprechenden Kompensationsleistungen nach erfolgter Abfinanzierung spätestens ab dem Jahr 2019 vollständig freigestellt werden.