Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 17. September 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses - Drucksache 19/22596 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes - Drucksache 19/20978 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.
Nach Artikel 1 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:
"5a. In § 12 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe "(§ 10a)" durch die Angabe "(§§ 10a und 10b)" ersetzt."
Fristablauf: 09.10.20 Erster Durchgang: Drucksache. 344/20 (PDF)