Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 122114 - vom 12. Dezember 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 20. November 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass soziale Sicherheit

B. in der Erwägung, dass die Gesamtbevölkerung der Europäischen Union bis 2025 voraussichtlich leicht zunehmen, nach 2025 leicht abnehmen, so dass sie 2050 geringfügig kleiner und erheblich älter sein wird,

C. in der Erwägung, dass sich die Zahl der Arbeitskräfte bei konstanter Zuwanderung auf derzeitigem Niveau von 227 Millionen im Jahr 2005 auf 183 Millionen im Jahre 2050 verringern und dass die Beschäftigungsquote im Jahr 2020 auf 70% steigen wird, hauptsächlich infolge einer höheren Erwerbsquote bei Frauen, dass die Gesamtzahl der Erwerbstätigen bis zum Jahre 2017 um 20 Millionen zunehmen wird, dass sie danach jedoch bis zum Jahre 2050 um 30 Millionen abnehmen und das geschätzte Verhältnis von Menschen über 65 zu Menschen im arbeitsfähigen Alter von 1 : 4 im Jahre 2005 auf 1 : 2 im Jahre 2050 steigen wird,

D. in der Erwägung, dass eine allgemeine Anhebung des Rentenalters auf der Grundlage der allgemeinen Tendenz zu einer höheren Lebenserwartung nur unzureichend berücksichtigt, dass es nach wie vor zahlreiche Erwerbszweige gibt, in denen die Lebenserwartung der Arbeitnehmer erheblich niedriger liegt,

E. in der Erwägung, dass die Sozialpartner im Allgemeinen und in den Erwerbszweigen, in denen die Lebenserwartung der Arbeitnehmer unter dem Durchschnitt liegt, im Besonderen eine hohe Verantwortung in Bezug auf die Fluktuation von Arbeitnehmern haben und bei der Sicherung einer wirksamen altersbewussten Personalpolitik eine wichtige unterstützende Rolle spielen können,

F. in der Erwägung, dass die Ausgaben für Arbeitslosenleistungen aufgrund des niedrigeren Anteils arbeitsloser Menschen bis zum Jahr 2050 um circa 0,6% des BIP sinken werden, ein sehr bescheidener Rückgang, der die hohen Ausgaben in anderen Sektoren nicht ausgleichen wird,

G. in der Erwägung, dass die Europäische Union 27,2% des BIP für sozialen Schutz ausgibt (2008), wobei der Hauptteil auf Altersversorgungsleistungen und Pensionen entfällt (46%),

H. in der Erwägung, dass der Begriff der sozialen Sicherheit nicht die Relation zwischen Ausgaben und Einnahmen bedeutet, sondern vielmehr ein Gesellschaftsvertrag ist, mit dem sowohl für die Bürger als auch für den Staat Rechte und Pflichten einhergehen, die auch als solche verstanden werden sollten; ferner in der Erwägung, dass der haushaltstechnische Aspekt der sozialen Sicherheit dennoch unter keinen Umständen außer Acht gelassen werden darf,

I. in der Erwägung, dass die Alterung der Bevölkerung in den meisten Mitgliedstaaten bis zum Jahre 2050, wenn die derzeitigen politischen Maßnahmen weiterverfolgt werden, voraussichtlich zu mehr öffentlichen Ausgaben führen wird, zumeist für Renten, Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege, wobei der stärkste Anstieg zwischen 2020 und 2040 stattfinden wird,

J. in der Erwägung, dass die Ziele der Lissabon-Strategie in Bezug auf die Beschäftigung von Frauen, jungen und älteren Menschen sowie die Ziele von Barcelona in Bezug auf Kinderbetreuungsdienste von wesentlicher Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit der Rentensysteme sind,

K. in der Erwägung, dass die UN-Millenniumsentwicklungsziele aus dem Jahr 2000, insbesondere das Ziel Nr. 3, Geschlechtergleichstellung voraussetzen,

L. in der Erwägung, dass die berufliche Laufbahn von Frauen im Allgemeinen weniger homogen und ihre Lohnentwicklung langsamer verläuft, während Männer eher eine kontinuierlichere Karriere mit regelmäßigeren Lohnsteigerungen aufweisen, was zu einem Gefälle bei den Beiträgen zum Rentensystem und einem größeren Armutsrisiko für Frauen führt, welches außerdem aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung längerfristiger ist,

Allgemeine Erwägungen

Arbeitskräfte

Renten

Finanzielle Tragfähigkeit

Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege