Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein Verbot von Absatzförderungsmaßnahmen, mit denen die Buchpreisbindung unterlaufen wird, aufgenommen werden kann.
Begründung:
Große Buchhändler betreiben zum Teil in großem Umfang Absatzfördermaßnahmen wie Kundenbindung durch Gutscheine, Werbung mit Spenden oder "Affiliate"-Programme (Provisionsgebundene Verlinkung oder Vermittlung im Internet). Es besteht die Gefahr, dass kleinere Marktteilnehmer, die dies nicht in diesem Umfang anbieten können, verdrängt werden. Soweit diese Maßnahmen die Buchpreisbindung unterlaufen, sind sie bereits jetzt unzulässig. Die Klärung der Unzulässigkeit erfolgt durch die Rechtsprechung. Hier wäre es wünschenswert, Rechtssicherheit durch die Aufnahme konkreter Kriterien in das Gesetz zu schaffen.