Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Der Bundesrat hat in seiner 855. Sitzung am 20. Februar 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. Februar 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:

1. Zum Gesetz insgesamt

2. Zu Artikel 6 Nummer 1 (§ 3 Absatz 2 Satz 1 ABMG)

In Artikel 6 Nummer 1 sind in § 3 Absatz 2 Satz 1 die Wörter "mit Zustimmung des Bundestages" durch die Wörter "mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates" zu ersetzen.

Begründung

Die Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Regelung der Mauthöhe soll auch künftig nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden können.

Die Höhe der Maut pro Kilometer hat im nationalen und internationalen Wettbewerb erheblichen Einfluss auf die Standortgunst. Ferner hat die Mauthöhe große Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Transportunternehmen. Durch die Mauthöhe werden damit wichtige wirtschafts- und verkehrspolitische Interessen der Länder stark berührt.

Schließlich soll über das Zustimmungserfordernis des Bundesrates sichergestellt werden, dass gegebenenfalls Mauterhöhungen zusätzlich dem Verkehrshaushalt zugeführt und in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur verwendet werden und damit den Ländern zugute kommen.