Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Anliegen der Kommission, die Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten bei der Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet stärken zu wollen. Allerdings lehnt er den Verordnungsvorschlag der Kommission ab, da er den von der Kommission verfolgten Regelungsansatz nicht für geeignet hält, um die Verwendung von in der EU zugelassenen gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln national rechtssicher untersagen zu können. Unter anderem fehlt eine Folgenabschätzung und es wird - anders als zum Beispiel in der Richtlinie (EU) Nr. 2015/412 zur Optout-Regelung beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen - keine beispielhafte Liste für Gründe angeführt, die ein nationales Verbot in den einzelnen Mitgliedstaaten rechtssicher begründen könnten. Weiterhin sind die Konsequenzen einer möglichen Umsetzung in den Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Binnenmarkt und die WTO-Regelungen nicht abschätzbar.
- 2. Aus der Sicht des Bundesrates bedarf der Umgang mit genetisch veränderten Organismen in der EU im Hinblick auf die fehlende Akzeptanz in den Mitgliedstaaten einer grundlegenden Änderung des Zulassungsverfahrens. Der Bundesrat weist darauf hin, dass schon seit vielen Jahren grundsätzliche Kritik am Zulassungsverfahren auf EU-Ebene für gentechnisch veränderte Pflanzen sowie Lebens- und Futtermittel geäußert wird. Unter anderem forderten bereits der EU-Umweltministerrat am 4. Dezember 2008 und auch das Europäische Parlament am 5. Juli 2011 im Rahmen der Diskussion um den Entwurf der Richtlinie 2015/412 eine Verbesserung der Risikobewertung im Zulassungsverfahren. Der Bundesrat bittet vor diesem Hintergrund die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für eine Änderung des Zulassungsverfahrens von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in dem Sinne einzusetzen, dass die Risikoanalyse nicht ausschließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erfolgt und die Kommission nicht ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten GVO zulassen kann. Weiterhin bittet er darum, hierbei auch seine Entschließung vom 11. April 2014 (BR-Drucksache 058/14(B) ) für eine verbesserte Prüfung der Umweltbelange beim Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie Lebens- und Futtermitteln zu berücksichtigen.
- 3. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.