Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
Der Bundesrat hat in seiner 985. Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
1. Der Bundesrat hält die Auswertbarkeit von Lieferlisten für ein zentrales Instrument zur Sicherstellung und Beschleunigung der Rückverfolgbarkeit bei nicht sicheren Lebensmitteln oder Futtermitteln.
2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, durch Änderung von § 44 Absatz 3 LFGB (Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten) eine Rechtsgrundlage zu schaffen, mit der den Lebensmittelunternehmen die Führung einheitlicher Lieferlisten vorgeschrieben werden kann.
3. § 44 Absatz 3 LFGB sollte derart geändert werden, dass den Lebens- und Futtermittelbetrieben vorgeschrieben wird, die Informationen zur Rückverfolgbarkeit in elektronischer Form und einem einheitlichen Format binnen 24 Stunden der zuständigen Behörde vorzulegen. Von dieser Regelung sollten kleine Betriebe, die überwiegend an den Endverbraucher abgeben, ausgenommen werden.