Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, den 21. April 2005
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
das Land Hessen, das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern haben beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Entwurf einer
- Entschließung des Bundesrates zur Feinstaub-Reduzierung mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 29. April 2005 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch
Entschließung des Bundesrates zur Feinstaub-Reduzierung
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,
- 1. schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen für die amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung im Sinne einer pragmatischen Umsetzung von Benutzervorteilen im Rahmen der Luftreinhalteplanung zu schaffen;
- 2. dringend einen aufkommensneutralen Vorschlag für eine stärkere Mautspreizung zu Gunsten abgasarmer Diesel-Lastkraftwagen nach EURO 5 vorzulegen;
- 3. unverzüglich ein Konzept für ein aufkommensneutrales Förderprogramm zur beschleunigten Aus- und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern vorzulegen;
- 4. bei der Europäischen Union mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die EURO-5-Abgasnorm bis zum 1. Januar 2006 rechtsverbindlich festgelegt wird und schnellstmöglich europaweit in Kraft tritt;
- 5. umgehend mit den Ländern die notwendigen Entscheidungen zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen aus Diesel-Fahrzeugen zu treffen und umzusetzen. Es ist nicht vertretbar, die Kommunen bei der Lösung der Fragen mit ihren begrenzten Regelungsmöglichkeiten alleine zu lassen.
Begründung
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Bund und Länder gemeinsam bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Luft die Kommunen unterstützen müssen, um hier effektiv und für die Menschen auch spürbar zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität insbesondere in den Innenstädten kommen zu können. Vor Ort, in den Städten und Gemeinden, werden die Fragen nach einer Lösung am deutlichsten gestellt, gerade aber die Kommunen verfügen nur über begrenzte Regelungsmöglichkeiten. Der Bundesrat ist angesichts der hohen Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen der Überzeugung, dass die Kommunen hier nicht allein gelassen und in der Auseinandersetzung über die Kompetenzfragen zwischen Europäischer Union, dem Bund, den Ländern und den Kommunen notwendige und dringliche Lösungen nicht verzögert werden dürfen.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass möglichst schnell alle Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfiltern oder einer entsprechenden Technik ausgestattet sein müssen. Die insofern geforderte Automobilindustrie ist aber abhängig von bisher noch fehlenden Definitionen der technischen Anforderungen, denn bisher hat weder die Europäische Union klare und verlässliche Festlegungen getroffen, noch die Bundesregierung auf eine verbindliche Festlegung nachdrücklich hingewirkt. Dies ist aber der erste und unverzichtbare Schritt, um zu einer serienmäßigen Ausstattung der Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfiltern zu kommen. In der insoweit noch nicht verbindlich gelösten Frage der Grenzwertdefinitionen ist es darum erforderlich, die EU auf eine zum 1. Januar 2006 wirkende Festlegung auf die EURO-5-Abgasnorm hin zu verpflichten.
In der festen Überzeugung, dass es ohne ein wirkungsvolles Anreizprogramm zur Aus- und Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern nicht in ausreichend kurzer Zeit zu einer spürbaren Verbesserung der Luftqualität kommen wird, fordert der Bundesrat, dass ein Konzept für ein aufkommensneutrales Förderprogramm für alle Diesel-Fahrzeuge erstellt wird. Insofern wäre ein nur für Busse und LKW geltendes Programm nicht ausreichend.