Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 304830 - vom 20. März 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 14. Februar 2007 angenommen.
- - unter Hinweis auf die zwölfte Konferenz der Vertragsparteien (COP-12) des Rahmenabkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und die zweite Konferenz der Vertragsparteien, welche gleichzeitig als Treffen der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls dient (COP/MOP-2), die vom 6. bis 17. November 2006 in Nairobi (Kenia) stattgefunden hat,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Klimawandel, insbesondere die Entschließung vom 16. November 2005 zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung1 und die Entschließung vom 26. Oktober 2006 zur Strategie der Europäischen Union für die Konferenz in Nairobi (COP-12 und COP/MOP-2)2,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu "Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius - der Weg in die Zukunft bis 2020 und darüber hinaus" (KOM (2007) 0002),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen, die in der 10. Sitzung der Arbeitsgruppe I des IPCC am 2. Februar 2007 in Paris als Beitrag zum Vierten Sachstandsbericht des IPCC, in dem der derzeitige Wissensstand über den Einfluss des Menschen und natürlicher Phänomene auf den Klimawandel beschrieben wird und der Prognosen für den künftigen Klimawandel liefert, formell angenommen wurden,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die jüngsten extremen Wetterereignisse wie der verheerende Sturm Kyrill zu einer noch intensiveren Debatte über den Klimawandel geführt haben,
B. in der Erwägung, dass zwar ein einzelnes extremes Wetterereignis nicht direkt mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden kann, dass man jedoch bedenken muss, dass nach der Ansicht zahlreicher Wissenschaftler eine Verbindung zwischen der zunehmenden Intensität extremer Wetterereignisse und dem Klimawandel besteht,
C. in der Erwägung, dass jüngste wissenschaftliche Berichte Anlass zur Sorge geben, dass sich der bereits laufende Klimawandel infolge verschiedener sich gegenseitig verstärkender Faktoren noch beschleunigen könnte;
- 1. unterstreicht, dass unbedingt konkrete Maßnahmen auf globaler Ebene zur Bewältigung des Klimawandels ergriffen werden müssen und dass die politische Führung diesen Prozess vorantreiben muss;
- 2. begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission und der amtierende Ratsvorsitz den Klimawandel in den Mittelpunkt ihrer politischen Agenda gestellt haben;
- 3. fordert die Europäische Union nachdrücklich auf, weiter ihrer Führungsrolle bei den Verhandlungen mit Blick auf einen internationalen Rahmen für den Klimawandel für die Zeit nach 2012 gerecht zu werden und in künftigen Diskussionen mit ihren internationalen Partnern weiterhin ehrgeizige Ziele anzustreben;
- 4. legt der Europäischen Union nahe, ihre Entschlossenheit unter Beweis zu stellen, indem sie den Klimawandel durch messbare Fortschritte bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen bekämpft und der ihre internen und internationalen Emissionsverringerungsziele erreicht;
- 5. räumt ein, dass der Anteil der EU an den Treibhausgas-Emissionen von 14% (laut der vierten nationalen Mitteilung der Europäischen Gemeinschaft zum UNFCCC (KOM (2006) 0040)) gering erscheinen mag; betont jedoch, dass die EU am Pro-Kopf-Ausstoß gemessen weltweit einen der höchsten Anteile an diesen Emissionen hat; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen nach dem Kyoto-Protokoll und den Übereinkommen vom Marrakesch, um zum Abbau dieser Unterschiede die Supplementarität flexibler Mechanismen sicherzustellen;
- 6. unterstreicht, dass die internationalen Verhandlungen über den Rahmen nach 2012 erheblich beschleunigt werden müssen, um einen nahtlosen Übergang vom ersten zum zweiten Verpflichtungszeitraum gemäß dem Kyoto-Protokoll sicherzustellen und der internationalen Gemeinschaft Zeit zu geben, die notwendigen Maßnahmen zu planen; wiederholt seine Forderung nach einer Einigung bis Ende 2008, spätestens jedoch bis 2009;
- 7. unterstreicht, dass die EU ihre Strategie auf die Annahme stützen sollte, dass auf internationaler Ebene eine Einigung über einen Rahmen für die Zeit nach 2012 erzielt wird; hält es daher für verfrüht, im derzeitigen Stadium über eine Ersatzstrategie zu diskutieren, wenn keine solche internationale Einigung erzielt wird;
- 8. erinnert daran, dass die Strategie der Europäischen Union für den Klimawandel, wie in seinen Entschließungen vom 16. November 2005 und vom 26. Oktober 2006 ausgeführt und von der Kommission in ihrer Mitteilung auch teilweise anerkannt wurde, auf folgenden Schlüsselzielen beruhen sollte:
- i) Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf höchstens 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Stand;
- ii) Senkung der Gesamtemissionen aller Industriestaaten um 30 % im Vergleich zu den Emissionswerten 1990 bis zum Jahr 2020, mit Blick auf das Erreichen einer Reduzierung in der Größenordnung von 60-80 % bis 2050;
- 9. bedauert den Mangel an Klarheit des "Energie- und Klimapakets" der Kommission hinsichtlich der Ziele für die Verringerung der Treibhausgas-Emissionen für 2020; betont, dass die Gesamtemissionen aller Industriestaaten um mindestens 30 % reduziert werden müssen, damit eine vernünftige Chance zur Erreichung des Ziels der EU besteht, den Anstieg der Durchschnittstemperatur auf 2 °C zu begrenzen;
- 10. besteht darauf, dass die EU alle internen politischen Maßnahmen auf das Ziel ausrichten muss, die Emissionen bis 2020 im Vergleich zum Niveau von 1990 um 30 % zu reduzieren;
- 11. unterstreicht, dass sich die Europäische Union, wenn sie eine Einigung auf internationaler Ebene über eine 30%ige Verringerung der Treibhausgas-Emissionen in allen Industrieländern erreichen will, nicht nur auf die Umweltpolitik, sondern auch auf die Außen- und Welthandelspolitik sowie auf die Bereitschaft zu einer Änderung der Nachfrage nach Energie und anderen Naturressourcen konzentrieren muss und dass diese umfassendere Sicht daher Teil der Debatte über die Strategie zur Erreichung des erwähnten Zieles sein muss;
- 12. vertritt die Ansicht, dass wirtschaftlich entwickelte Mitgliedstaaten einen Großteil ihrer Tätigkeiten und Technologien mit hohem Verbrauch an Energie und Naturressourcen in weniger entwickelte Länder exportiert haben, in denen dieselben Tätigkeiten möglicherweise stärkere Treibhausgas-Emissionen verursachen; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten daher nahe, politische Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Praktiken zu ergreifen;
- 13. betont die spezielle Verantwortung der Industrieländer für die weltweite Bewältigung des Klimawandels; fordert daher die in Anhang I des UNFCCC genannten Vertragsparteien auf, ihre bestehenden Verpflichtungen zu erfüllen und sich ehrgeizige Ziele für einen zweiten Verpflichtungszeitraum nach 2012 zu setzen; fordert ferner die Industrieländer, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben, auf, ihren Standpunkt zu überdenken, energische Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen und eine aktive Rolle bei künftigen internationalen Verhandlungen zu spielen und sich an der künftigen Regelung für den Klimawandel zu beteiligen;
- 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen an den Grenzen zu beschließen, um mögliche kurzfristige Wettbewerbsvorteile auszugleichen, die Hersteller in Industrieländern ohne Kohlenstoffemissionsbegrenzungen haben könnten;
- 15. wiederholt seinen Vorschlag nach einer Überprüfung des Emissionshandelssystems mit dem Ziel der Harmonisierung der auf Benchmarking- und Versteigerungsverfahren basierenden Zuteilungsmethode; schlägt vor, dass die kostenlose Zuweisung von Emissionszertifikaten eingeschränkt wird, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Bürgern und den betreffenden Unternehmen die Einnahmen beispielsweise aus Versteigerungen zurückzuzahlen;
- 16. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass die nicht in Anhang I aufgeführten Vertragsparteien des UNFCCC weiter in den Prozess eingebunden werden müssen, unterstreicht jedoch, dass die Entwicklungsländer nicht als ein Block behandelt werden können und dass bei den von den Entwicklungsländern oder innerhalb der Entwicklungsländer durchgeführten Aktivitäten je nach ihren besonderen nationalen Umständen differenziert werden muss; unterstreicht ferner, dass von den am wenigsten entwickelten Ländern nicht verlangt werden sollte, dass sie irgendwelche Verpflichtungen übernehmen;
- 17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene auf, als Ergänzung zu den verbindlichen Emissionszielen für die Industrieländer die Ausarbeitung von Vorschlägen für sektorspezifische Ziele für energieintensive Exportindustrien in den Ländern zu prüfen, die keine verbindlichen Verpflichtungen zur Emissionssenkung eingegangen sind;
- 18. unterstreicht, dass die Energiepolitik ein wesentlicher Faktor der globalen Strategie der Europäischen Union für den Klimawandel ist und dass eine Diversifizierung der erneuerbaren Energieressourcen und ein Umsteigen auf die kosteneffizientesten Technologien ein großes Potenzial für einen Emissionsabbau bergen und gleichzeitig für eine geringere Abhängigkeit von externen Energiequellen sorgen;
- 19. ist der Auffassung, dass die derzeitige Ineffizienz vieler Kraftwerke einen wesentlichen Beitrag zum Problem der globalen Erwärmung leistet, und fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, in denen alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass die bei der Stromerzeugung als Nebenprodukt freigesetzte Energie durch Kraftwärmekopplungstechnologie genutzt wird;
- 20. vertritt die Ansicht, dass ein gewaltiges Potenzial für den Emissionsabbau im Bereich der Energieeffizienz besteht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige Maßnahmen und Ziele in diesem Bereich zu beschließen sowie auszuloten, ob man über das von der Kommission vorgeschlagene Reduktionsziel von 20% hinaus gehen kann;
- 21. vertritt die Ansicht, dass die Energieeffizienz in den Mitgliedstaaten durch ausgewogene nationale Steuer- und Abgabensysteme verbessert und ein unnötiger Energieverbrauch verhindert werden kann;
- 22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, die Möglichkeit der Einführung eines EU-weiten Steuersystems zu prüfen, mit dem eine kohlenstoffarme Wirtschaft gefördert wird und die Verwendung der besten verfügbaren Technologien und Produktionsprozesse sowie nachhaltigere Formen des Verbrauchs zu diesem Zwecke gefördert werden;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, indem sie die geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der unverzüglichen Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden3 ergreifen, die am 4. Januar 2003 in Kraft getreten ist und durch die mit kosteneffizienten Einsparungen im Gebäudesektor von etwa 22% gerechnet wird; fordert daher die Kommission auf, Verfahren gegen diejenigen Mitgliedstaaten einzuleiten, die noch nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG ergriffen haben;
- 24. unterstreicht, dass der Verkehrssektor den stärksten Zuwachs beim Energieverbrauch zu verzeichnen hat, wobei der Straßenverkehr für ungefähr 25% der CO₂-Emissionen der Gemeinschaft verantwortlich ist; fordert daher verbindliche Maßnahmen für den Verkehrssektor, um bis 2020 die gleichen Emissionsreduktionen zu erreichen wie in anderen Sektoren und die Entwicklung eines integrierteren und umweltfreundlicheren öffentlichen Verkehrs unter Achtung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen;
- 25. unterstreicht die dringende Notwendigkeit der Reduzierung der CO₂-Emissionen von Fahrzeugen und dringt daher darauf, dass die Kommission für in der Europäischen Union vermarktete neue Pkw bis 2012 einen verbindlichen Richtwert von 120 g/km vorschreibt;
- 26. wiederholt seine Forderung nach einer Einbeziehung der Flug- und Schiffsverkehrsemissionen in die internationalen Verpflichtungen zum Abbau der Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2012 und fordert erneute Bemühungen zur Einführung einer Kerosinsteuer in der EU und weltweit;
- 27. hält den Vorschlag, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix der EU auf 20 % bis zum Jahr 2020 als verbindliche Zielvorgabe festzulegen, für einen guten Ausgangspunkt, ist jedoch der Ansicht, dass dieser Zielsatz auf 25 % des Energiemix der EU angehoben werden sollte;
- 28. stellt fest, dass keine verbindlichen sektorspezifischen Zielvorgaben für die erneuerbaren Energien gesetzt werden; weist, darauf hin, dass sich die Treibhausgasesmissionen im Hinblick auf den Klimaschutz mit solchen Zielvorgaben tatsächlich verringern ließen; legt der Kommission nahe, neben der allgemeinen Zielvorgabe vorzuschlagen, dass die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Ausgangssituation auch sektorspezifische Zielvorgaben für erneuerbare Energien, insbesondere für Stromerzeugung, Heizung und Kühlung, vorlegen, wie in der Folgenabschätzung für den "Fahrplan für erneuerbare Energiequellen" (KOM (2006) 0848) vorgeschlagen wurde;
- 29. betont erneut, dass Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energieträger ein gewaltiges Potenzial für die kosteneffiziente Reduzierung von CO₂-Emissionen und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bietet; bedauert, dass die Kommission keinen Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung von Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energieträger vorgelegt hat, obwohl sie dies dem Europäischen Parlament zugesagt hatte, stellt jedoch fest, dass die Kommission immer noch legislative Maßnahmen in diesem Bereich plant;
- 30. besteht auf seiner in seiner Entschließung vom 14. Februar 20064 formulierten Empfehlung hinsichtlich eines Vorschlags zu Heizung und Kühlung durch erneuerbare Energieträger;
- 31. nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, als verbindliches Mindestziel zu erreichen, dass Biokraftstoffe bis 2020 10 % an den Fahrzeugkraftstoffen erreichen; ist der Auffassung, dass ein Ziel von 12,5 % auch noch realistisch und erstrebenswert wäre; unterstreicht die Bedeutung der nachhaltigen Produktion von Biokraftstoffen; fordert die Kommission auf, eine Zertifizierungsregelung und Normen (z.B. technische Rechtsvorschriften) einzuführen, die eine nachhaltige Erzeugung von Biotreibstoffen ermöglichen und die sowohl für in der Europäischen Union hergestellte als auch für eingeführte Biotreibstoffe gelten;
- 32. stellt fest, dass die Kommission anerkennt, wie wichtig fossile Treibstoffe für die mittelfristige Perspektive sind, und die Möglichkeit in Erwägung zieht, weitere Untersuchungen im Hinblick auf eine Verringerung ihrer Kohlenstoffintensität im Hinblick auf das Ziel anzustellen, den Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken, um den CO₂-Ausstoß zu senken; ist der Ansicht, dass dies Folgendes beinhalten sollte: eine laufende Modernisierung und Steigerung ihrer Effizienz, die Entwicklung einer neuen Generation von Anlagen, die Weiterentwicklung einer effizienten und wirtschaftlichen Methode der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung bei Kohle, Gas und Öl gemäß den Entscheidungen der Europäischen Technologieplattform für mit fossilen Brennstoffen betriebene emissionsfreie Kraftwerke sowie die Beseitigung von Hindernissen infolge der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften; ist sich darüber im Klaren, dass Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung bei der Verringerung der Treibhausgas-Emissionen eine große Rolle spielen;
- 33. unterstützt die vorgeschlagene Energiepartnerschaft mit Afrika; empfiehlt jedoch nachdrücklich auch eine ähnliche Partnerschaft mit China und Indien, da die Treibhausgas-Emissionen in diesen Ländern rapide zunehmen und da sie unbedingt beim Aufbau von Kapazitäten sowie bei Investitionen in kohlenstofffreie, kohlenstoffarme und energieeffiziente Technologien (unter besonderer Berücksichtigung der erneuerbaren Energieträger) unterstützt werden müssen; besteht gleichzeitig darauf, dass die EU mit den betreffenden Regionen zusammenarbeitet, um der Abholzung der tropischen Wälder Einhalt zu gebieten und statt dessen Aufforstung und Wiederaufforstung zu fördern; schlägt ferner vor, die Zusammenarbeit im Energiebereich mit Russland, der Ukraine, Nordafrika und den Staaten am Kaspischen Meer zu intensivieren;
- 34. vertritt die Ansicht, dass erhebliche Anstrengungen zum Emissionsabbau mit der Wirtschaftsentwicklung Hand in Hand gehen können und sogar eine Voraussetzung für die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in den kommenden Jahrzehnten sind; bekräftigt erneut, dass die Europäische Union durch Umwelttechnologien einen Wettbewerbsvorsprung erzielen kann und dass diese Technologien gleichzeitig erheblich zum Emissionsabbau beitragen; stellt fest, dass Umwelttechnologien daher einen Kernpunkt der Strategie zur nachhaltigen Entwicklung im Einklang mit den Verpflichtungen der EU im Rahmen von Kyoto und mit der Lissabon-Strategie bilden;
- 35. unterstreicht die Kosten der bisherigen Tatenlosigkeit für Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit, was unter anderem vom Stern-Report über die ökonomischen Auswirkungen des Klimawandels aufgezeigt wurde; erinnert daran, dass eine weitere Tatenlosigkeit Schäden im Umfang von 5 bis 20 % des weltweiten BIP pro Jahr verursachen würde, während die Kosten einer vernünftigen Klimapolitik und Investitionen in saubere Technologien mit 0,5 % bis 1 % des weltweiten jährlichen BIP bis zum Jahr 2050 beziffert werden, ganz abgesehen vom zusätzlichen Nutzen für Umwelt und Gesundheit; erkennt an, dass durch weitere Verzögerungen die Gefahr negativer Folgen für die Umwelt zunehmen wird und die Kosten für Emissionssenkungen ansteigen werden;
- 36. ist sich dessen bewusst, dass der Klimawandel schwerwiegende Umweltschäden hervorruft, die unverzügliches Handeln auf gemeinschaftlicher und internationaler Ebene erfordern; ist der Ansicht, dass bis 2050 der weitaus größte Teil des Energiebedarfs der EU durch kohlenstofffreie Energieträger oder durch Technologien ohne Treibhausgas-Emissionen gedeckt werden muss, wobei die Schwerpunkte auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern liegen müssen, und dass daher ein klarer "Fahrplan" für die Erreichung dieser Ziele festgelegt werden muss; fordert die Kommission auf, ehrgeizige, aber realistische Zielvorgaben aufzustellen, die beinhalten, dass bis 2020 als Beitrag zur Erreichung der europäischen Ziele bezüglich Klimaschutz und Versorgungssicherheit 60 % des Elektrizitätsbedarfs der EU durch sehr CO₂-arme bzw. CO₂-freie und CO₂- neutrale Energietechnologien gedeckt werden;
- 37. vertritt die Ansicht, dass die Forschungsarbeiten in diesem Bereich intensiviert und klare Umweltziele beschlossen werden sollten, um die Entwicklung und Nutzung besserer und umweltfreundlicherer Technologien zu fördern;
- 38. vertritt weiter die Ansicht, dass der Abbau der weltweiten Emissionen nicht zu anderen Bedrohungen wie der Verbreitung von Kernmaterial oder dem Terrorismus führen darf; ist daher der Auffassung, dass der Nuklearbereich von CDM/JI (Clean Development Mechanism and Joint Implementation) oder anderen Mechanismen ausgenommen werden sollte, die auf eine Belohnung des Emissionsabbaus in den Entwicklungsländern abzielen;
- 39. ermutigt die Unionsbürger zu einer stärkeren direkten Anteilnahme an den Bemühungen zur Emissionsminderung; fordert die Kommission daher auf, ihre Sensibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der Dringlichkeit der Lage zu intensivieren, mit dem Ziel, auch den Einzelnen über seine Rolle bei der Beherrschung des Klimawandels zu informieren;
- 40. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, eine ehrgeizige Politik für Technologiepartnerschaften mit den Entwicklungsländern und die Weitergabe sauberer Technologien an die Entwicklungsländer zu beschließen und ihnen so bei ihrer Wirtschaftsentwicklung und der Steigerung ihres Wohlstands auf eine nachhaltigere Weise zu helfen;
- 41. fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Auswirkungen des Klimawandels auf den Anstieg der Bodentemperatur, den Rückgang der Regenfälle und den Zustand des Grundwassers vorzunehmen; hält es für besonders wichtig, die Auswirkungen des Rückgangs landwirtschaftlicher Nutzflächen als Quellen von Biomasse und Kohlenstoffreservoirs zu untersuchen; unterstreicht die Bedeutung bestimmter landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsformen;
- 42. fordert alle seine zuständigen Ausschüsse und Delegationen auf, beim Klimaschutz eng zusammenzuarbeiten, damit seine politischen Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie andere Initiativen besser auf die Klimaschutzziele abgestimmt werden, und damit das Thema Klimawandel auf der Ebene der interparlamentarischen Delegationen und im Rahmen des Transatlantischen Legislativdialogs regelmäßig angesprochen wird;
- 43. fordert die drei Ratsvorsitze Deutschland, Portugal und Slowenien auf, dafür zu sorgen, dass die Klimaschutzmaßnahmen noch stärker forciert werden, und gleichzeitig das politische Engagement zu verstärken und noch mehr internationale Partner in den Prozess auf internationaler Ebene einzubeziehen;
- 44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.
1 ABl. C 280 E vom 18.11.2006, S. 120.
2 Angenommene Texte P6_TA(2006)0460.
3 ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65
4 ABl. C 290 E vom 29.11.2006, S. 115.