Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6479 - vom 15. Dezember 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. November 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (2005/2049(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen - Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung (KOM (2005) 0035),
- - unter Hinweis auf das Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und auf die Verfahren zu dessen Umsetzung, die auf den Konferenzen der Vertragsparteien von Bonn (Juli 2001), Marrakesch (November 2001), Neu-Delhi (November 2002), Mailand (Dezember 2003) und Buenos Aires (Dezember 2004) angenommen wurden,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Klimaänderung, insbesondere jene vom 13. Januar 2005 zu dem Ergebnis der Klimakonferenz von Buenos Aires1 und jene vom 12. Mai 2005 zu dem Regierungsexpertentreffen zum Klimawandel2,
- - unter Hinweis auf die Erklärungen, die 24 internationale Wirtschaftsführer, die das World Economic Forum vertreten, den Teilnehmern des G8-Gipfels in Gleneagles übermittelt haben, u.a. zur Notwendigkeit, langfristige Ziele zur Stabilisierung des Klimas festzulegen,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6-0312/2005),
A. in der Erwägung, dass die Klimaänderung eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts ist, die weltweit schwerwiegende negative Folgen für die Umwelt, die Wirtschaft und das Sozialgefüge mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen hat, sowie in der Erwägung, dass sich die Klimaänderung von den anderen Umweltproblemen, mit denen die Welt konfrontiert ist, unterscheidet,
B. in der Erwägung, dass es bereits Anzeichen für eine Klimaänderung gibt, z.B. das Schmelzen des Polareises und das Auftauen der Dauerfrostböden und höchstwahrscheinlich eine größere Häufigkeit und Intensität extremer Wetterereignisse und in der Erwägung, dass die wirtschaftlichen Verluste im Zusammenhang mit witterungsbedingten Naturkatastrophen im letzten Jahrzehnt im Vergleich zu den 60er Jahren um den Faktor sechs zugenommen haben,
C. in der Erwägung, dass für die Anreicherung der Treibhausgas-Emissionen in der Atmosphäre sowohl in der Gegenwart als auch in der Vergangenheit in erster Linie die Industrieländer verantwortlich sind; in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer von einem instabileren Klima wahrscheinlich am härtesten getroffen werden und dass die Industrieländer den Ländern mit niedrigem Einkommen bei der Anpassung an die Klimaänderung hauptverantwortlich helfen und sie bei dieser Anpassung sowohl auf technologischer als auch finanzieller Ebene unterstützen müssen,
D. in der Erwägung, dass das Kyoto-Protokoll am 16. Februar 2005 nach der Ratifizierung durch 152 Staaten und Organisationen regionaler Wirtschaftsintegration, auf die 61,6 % der 1990 in Anhang I aufgeführten Treibhausgas-Emissionen und etwa 90 % der Weltbevölkerung entfallen, in Kraft trat,
E. in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung des UN-Rahmenübereinkommens über die Klimaänderung sowie des Kyoto-Protokolls durch alle Parteien von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung des Klimawandels ist, wobei die Maßnahmen allerdings nicht wirklich greifen werden, solange keine globale Lösung herbeigeführt wird, die die großen Wirtschaftsblöcke einschließt, die für den größten Teil der umweltbelastenden Emissionen verantwortlich sind,
F. in der Erwägung, dass im Protokoll von Kyoto festgelegt ist, dass die Verhandlungen über die Verpflichtungen zur Emissionssenkung für den Zeitraum nach 2012 im Jahr 2005 beginnen sollen, und dass folglich die elfte Konferenz der Vertragsparteien (COP-11) und das erste Treffen der Vertragsparteien (COP/MOP-1) in Montreal diese Aufgaben absolut vorrangig behandeln sollte,
G. in der Erwägung, dass bald weitere Ziele festgelegt werden müssen, um Investitionssicherheit für Energiequellen mit niedrigem Kohlenstoffgehalt, für Technologien mit geringen Treibhausgas-Emissionen und für erneuerbare Energieträger zu schaffen und um Investitionen in eine ungeeignete Energieinfrastruktur zu vermeiden,
H. in der Erwägung, dass das Hauptziel des UNFCCC, einer gefährlichen Klimaänderung vorzubeugen, nach jüngsten wissenschaftlichen Berichten möglicherweise eine Stabilisierung der Konzentration der Treibhausgase unter 500 ppm CO₂-Äquivalent, d.h. etwas über dem gegenwärtigen Niveau, erfordert und somit in naher Zukunft starke Emissionssenkungen erforderlich sein werden,
I. in der Erwägung, dass Investitionen in die Energieeffizienz am erfolgversprechendsten sein dürften, um die CO₂-Emissionen zu verringern, sowie in der Erwägung, dass ein erhebliches Potenzial für kostenwirksame Energieeinsparungen in der Europäischen Union vorhanden ist,
J. in der Erwägung, dass die Auswirkungen auf die Umwelt durch eine bessere Raumnutzungsplanung erheblich abgemildert werden können,
K. in der Erwägung, dass vor der Ausweitung der bereits bestehenden Möglichkeiten für den Emissionshandel auf andere Bereiche (beispielsweise auf den Luftverkehr) eine Analyse vorgenommen werden muss, die belegt, dass diese Ausweitung einen Beitrag zur Bekämpfung der Klimaänderung leistet, und in der Erwägung, dass die reichen Länder/Gebiete nicht zu Lasten sich entwickelnder Länder und Unternehmen bevorteilt werden dürfen,
L. in der Erwägung, dass im Rahmen der allgemeinen Bemühungen, die Emissionen zu verringern und nachhaltigere Lebensweisen zu entwickeln, eine viel stärkere Beteiligung der Bürger unbedingt erforderlich ist,
M. in der Erwägung, dass die Treibhausgas-Emissionen in vielen Mitgliedstaaten weiterhin zunehmen, was zeigt, dass die Europäische Union rasch handeln muss, um ihren Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll nachzukommen,
N. in der Erwägung, dass die Kosten der Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzen aufgewogen werden, die sich aus der Beschränkung des globalen Temperaturanstiegs auf höchstens 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau ergeben, weil so potenziellen Schäden und Verlusten auf der ganzen Welt infolge der Klimaänderung vorgebeugt werden kann,
O. in der Erwägung, dass die Abkehr von einer auf fossilen Brennstoffen beruhenden Wirtschaft eine historische Chance für die Wirtschaft darstellt, sowie in der Erwägung, dass dies auch für die Wirtschaft in den Entwicklungsländern, die reich an erneuerbaren Energiequellen sind, derzeit jedoch nicht über die Technologie für deren Nutzung verfügen, eine großartige Chance bietet,
- 1. betont, dass die EU-Strategie zur Abschwächung der Klimaänderung auf einer Vorgehensweise mit sieben Schwerpunkten beruhen sollte:
- - Aufbau auf grundlegenden Kyoto-Elementen - verbindliche Emissionsziele für Treibhausgase, ein globales Handelssystem in Verbindung mit Höchstmengen und flexible Mechanismen,
- - Senkung der Emissionen um 30 % bis zum Jahr 2020, unter Verwendung einer Kombination von Marktanreizen und Regelungen zur Ankurbelung der Investitionen in die Energieeffizienz und/oder kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Technologien,
- - Annahme eines proaktiven Konzepts, um andere wichtige Akteure, insbesondere die USA, einzubinden,
- - Entwicklung einer strategischen Partnerschaft mit Ländern wie China, Südafrika, Brasilien und Indien, um sie bei der Entwicklung von nachhaltigen Energiestrategien zu unterstützen und ihre Mitwirkung bei Bemühungen um eine Emissionsreduzierung zu gewährleisten,
- - nachdrückliche Förderung von Forschung und Innovation im Bereich nachhaltiger Energietechnologien, Beseitigung unsinniger Anreize wie Beihilfen für fossile Brennstoffe und Internalisierung externer Kosten in den Preis der Energieproduktion, einschließlich der Kosten für die Klimaänderung,
- - europäische und nationale Rechtsvorschriften zur Förderung größerer Energieeffizienz und zur Senkung der Preise für Technologie, die die Auswirkungen auf das Klima verringert,
- - Förderung eines wesentlich stärkeren direkten Engagements für Bemühungen um Emissionsreduzierung auf der Ebene der Unionsbürger, wobei die Bereitstellung ausführlicher Informationen über den CO₂-Gehalt von Produkten und Dienstleistungen eine unabdingbare Voraussetzung darstellt und eine zukünftige Option in einem System individueller, handelbarer Quoten besteht;
- 2. fordert die Europäische Union auf sicherzustellen, dass die COP-11- und COP/MOP-1-Konfrenz in Montreal einen Zeitplan für die Aushandlung künftiger Klimaverpflichtungen beschließt, wobei als Frist für eine Einigung Ende 2008 gesetzt wird;
- 3. ruft die Europäische Union auf, anlässlich der COP-11- und COP/MOP-1-Konferenz Vorschläge für ein zukünftiges Klimakonzept auf der Grundlage des übergreifenden Ziels zu unterbreiten, einen Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur von mehr als 2°C gegenüber dem vorindustriellen Stand zu verhindern;
- 4. vertritt die Auffassung, dass ein zukünftiges Konzept auf gemeinsamen, allerdings differenzierten Verpflichtungen, die auf die Senkung der Emissionen und auf Konvergenz abzielen, auf der fortgesetzten, schrittweise stärker werdenden Verringerung der Emissionen sowie auf der Einbeziehung von mehr Ländern in die Bemühungen zur Reduzierung der Emissionen beruhen sollte; betont, dass mögliche Ziele für Emissionssenkungen auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und darauf abzielen sollten, einen durchschnittlichen Anstieg der Temperatur auf der Erde von 2°C mit wahrscheinlicher Sicherheit nicht zu überschreiten; betont außerdem, dass die Kostenwirksamkeit ein Merkmal aller erwogenen Maßnahmen sein sollte und dass daher langfristig angestrebt werden sollte, einen weltweiten CO₂-Markt auf der Grundlage von Höchstmengen und Handel zu schaffen; weist außerdem darauf hin, dass bei der Berechnung der Kostenwirksamkeit die Kosten von Untätigkeit und die voraussichtlichen wirtschaftlichen Vorteile von frühzeitigem Handeln und von Innovation sowie die Vorteile aus den technologischen Erfahrungen, durch die die Kosten für Emissionssenkungen sinken werden, einbezogen werden müssen;
- 5. begrüßt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 23. März 2005 und insbesondere, dass eine Emissionsreduzierung für die Entwicklungsländer in einem Umfang von 15 bis 30 % für 2020 angestrebt werden soll; betont jedoch, dass langfristige Ziele für die Emissionsverringerung erforderlich sind, und schlägt als Ziel einen Umfang von 60 bis 80 % für 2050 vor;
- 6. bedauert es, dass die gegenwärtige Regierung der Vereinigten Staaten den Verpflichtungen aus dem UNFCCC nicht nachkommt, zum Emissionsniveau von 1990 zurückzukehren und eine gefährliche Klimaänderung zu vermeiden; bedauert die Entscheidung der Vereinigten Staaten, die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls nicht weiter zu verfolgen; fordert die Union auf sicherzustellen, dass der multilaterale Prozess nicht durch einzelne Länder gelähmt wird;
- 7. erinnert daran, dass das Energiesparpotenzial in der Europäischen Union bei 40% liegt, dass jedoch verbindliche Ziele festgesetzt werden müssen, um dieses Potenzial ausschöpfen zu können;
- 8. stellt fest, dass es bei einem systematischen Vorgehen möglich wäre, den Energieverbrauch der Europäischen Union bis 2020 zu 25 % aus erneuerbaren Energien zu decken;
- 9. hebt hervor, dass die wirksame Abschwächung der Klimaänderung eine grundlegende Veränderung der Energie- und Verkehrssysteme sowie der Wärmeplanung von Gebäuden erfordern wird und dass diese Veränderung im Rahmen der Lissabon-Strategie zu einer treibenden Kraft werden sollte, um das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit anzukurbeln bzw. zu steigern; ruft die Europäische Union auf, eine Strategie zu entwickeln, um Europa zum energieeffizientesten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, indem Ziele für jährliche Verringerungen der Energieintensität in der Größenordnung von 2,5-3 % festgelegt werden;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, ständige Überwachungssysteme für die Erfassung der Mengen sowohl an Materialien als auch an Energie, die in den einzelnen Wirtschaftsbereichen verbraucht werden, einzurichten, um geeignete politische Maßnahmen zur Reduzierung dieses Verbrauchs zu fördern;
- 11. ist sich bewusst, dass verspätetes Handeln die Risiken für nachteilige Umweltauswirkungen und höhere Kosten vergrößern wird; ist außerdem der Auffassung, dass die Senkung der globalen Emissionen nicht zu anderen Gefährdungen führen darf;
- 12. weist darauf hin, dass die Bekämpfung des Klimawandels sowohl für die Gesellschaft als auch für die Umwelt vorteilhaft ist und dazu beiträgt, sowohl die Lissabon-Ziele als auch die Millennium-Entwicklungsziele zu verwirklichen; ist der Ansicht, dass Investitionen in und die Entwicklung von erneuerbaren Energiequellen zu neuen Möglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, mehr Arbeitsplätzen, besserer Gesundheit, größerem regionalen Wachstum, einer besseren Nutzung lokaler und regionaler Ressourcen und der vorhandenen Spitzentechnologie sowie zu weniger Armut führen;
- 13. fordert, dass die Europäische Union stärkere Anstrengungen zur Entwicklung erfolgversprechender technologischer Lösungen in Zusammenarbeit mit den anderen globalen Akteuren unternimmt;
- 14. betont, dass viele der Technologien, die erforderlich sind, um die Treibhausgas-Emissionen zu verringern, bereits vorhanden sind; stellt fest, dass ihr Marktzugang jedoch in vielerlei Hinsicht behindert wird, nicht zuletzt durch unsinnige Anreize wie Beihilfen für fossile Brennstoffe; fordert deshalb die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um alle diese Beihilfen abzuschaffen und stattdessen ein System positiver Anreize für die verstärkte Anwendung von Technologien, die energieeffizienter sowie kohlenstoffarm bzw. kohlenstofffrei sind, zu schaffen; fordert dazu auf, durch eine proaktive Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesen innerhalb der Europäischen Union zur Senkung der Kosten für solche Technologien beizutragen; fordert darüber hinaus, das Siebte Rahmenprogramm auf Forschung in Bereichen, die mit der Abschwächung der Klimaänderung in Verbindung stehen, auszurichten, sowie ein Crash-Programm ähnlich dem US-amerikanischen Apollo-Programm in den 60er-Jahren einzuführen, um Forschung und Innovation zur Förderung nachhaltiger Energie zu unterstützen;
- 15. fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass ein großer, wenn nicht der größte Teil der Energieinfrastruktur in der Europäischen Union in den nächsten Jahrzehnten ersetzt werden muss, auf, Vorschläge zu unterbreiten, um sicherzustellen, dass bei allen Investitionen in die Energieinfrastruktur in der Europäischen Union die besten verfügbaren Techniken mit Blick auf Niedrig/Null-Emissionen aus fossilen Brennstoffen angewendet werden;
- 16. stellt fest, dass Investitionen in Effizienzmaßnahmen und erneuerbare Technologien die wichtigsten Alternativen für eine Abschwächung des Klimawandels sind; weist gleichzeitig darauf hin, dass die Entwicklung von Techniken zur Kohlenstoffbindung und -speicherung wichtig ist, nicht zuletzt in Regionen mit erheblichen Kohlevorkommen;
- 17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, klare und konkrete Beiträge zu einer möglichen Reform des CDM und seiner Einrichtungen zu machen mit dem Ziel, seine Durchführung zu verstärken und eine stärkere Beteiligung von Akteuren des Privatsektors zu fördern und somit einen Impuls zu schaffen, der über das Jahr 2012 hinausreicht;
- 18. weist darauf hin, dass neue Technologien für Weltraumsysteme zur Untersuchung von Naturkatastrophen aus dem Weltraum und zur Prävention und Minderung ihrer verheerenden Auswirkungen gefördert werden müssen;
- 19. ist der Auffassung, dass infolge der Komplexität der Forschung und technologischen Entwicklung, die der Klimawandel und die Katastrophenprävention erfordern, sowie auch infolge ihrer grenzüberschreitenden Dimension Lösungen auf europäischer Ebene notwendig sind, die über das Prinzip der regionalen und nationalen Subsidiarität hinausgehen;
- 20. stellt fest, dass Änderungen in der Vorgehensweise und physische Anpassungen erforderlich sein werden, damit die Gesellschaft sich auf die Auswirkungen der Klimaänderung vorbereiten kann;
- 21. fordert die Mitgliedstaaten, die das bislang noch nicht getan haben, auf, Mittel für den zusätzlichen Fonds bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass das Exekutivorgan des CDM seine Aufgabe wahrnehmen kann, einen gut funktionierenden und wirksamen Mechanismus zu schaffen;
- 22. unterstreicht, dass den Entwicklungen im Verkehrssektor entscheidende Bedeutung zukommt, da der Verkehrssektor einen Anteil von etwa 30 % an den CO₂-Äquivalenzemissionen in der Gemeinschaft hat, wovon etwa 85 % auf den Straßenverkehr entfallen; unterstreicht, dass der Schienenverkehr viel energieeffizienter ist als der Straßenverkehr; bedauert es, dass die Automobilindustrie das Ziel von 140 g/km voraussichtlich nicht in der in der derzeit geltenden freiwilligen Vereinbarung festgelegten Frist erreichen kann; fordert daher eine Politik strengerer Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen im Verkehrssektor einschließlich verbindlicher Obergrenzen für CO₂-Emissionen aus Neufahrzeugen in der Größenordnung von 80-100 g/km, die mittelfristig durch einen Emissionshandel zwischen den Automobilherstellern erreicht werden sollen, und andere Maßnahmen wie EU-weite Geschwindigkeitsbeschränkungen, Straßenbenutzungsgebühren und steuerliche Anreize, parallel zum verstärkten Ausbau des Schienenverkehrs und des öffentlichen Verkehrs im Allgemeinen; fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, innovative Verfahren zu entwickeln, um die durch den Verkehr verursachte CO₂-Belastung deutlich zu machen und Vorschläge vorzulegen, wie das Verkehrsaufkommen in der Europäischen Union bis 2010 stabilisiert bzw. verringert werden kann;
- 23. äußert seine Besorgnis über den zunehmenden Gütertransport; fordert die Kommission auf, eine Einschätzung des durch den Gütertransport verursachten CO₂-Ausstosses vorzunehmen und Vorschläge vorzulegen, wie ein großer Teil des Gütertransports von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagert werden kann; fordert die Kommission auf, als Teil ihrer Überprüfung des Europäischen Programms zur Klimaänderung (ECCP) Vorschläge zu unterbreiten, um ein transeuropäisches Hochgeschwindigkeitsnetz für den Gütertransport auf der Schiene zu schaffen, durch das Abhilfe für das Problem der Aufsplitterung des Güterverkehrsnetzes geschaffen wird und die verbleibenden Infrastrukturengpässe beseitigt werden; fordert außerdem die Prüfung verbindlicher CO₂-Emissionsziele für Lastkraftwagen; fordert die Kommission auf, die Vorteile für Emissionssenkungen zu untersuchen, die sich daraus ergeben würden, wenn in allen Mitgliedstaaten der Einsatz von Lastkraftwagen in der in Schweden/Finnland zulässigen Länge erlauben würde, und baldmöglichst über die Ergebnisse zu berichten;
- 24. bekräftigt seine Forderung, dass Emissionen aus dem internationalen Luft- und Schiffsverkehr ab dem Jahr 2012 in die Emissionssenkungsziele einbezogen werden;
- 25. unterstützt die Einführung von Ökosteuern auf Gemeinschaftsebene; unterstreicht, dass diese nach dem Vorbild anderer Marktinstrumente ein unverzichtbares Instrument für eine wirksame Politik zur Verringerung der Umweltverschmutzung darstellen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die erste Europäische Ökosteuer spätestens im Jahr 2009 zu beschließen;
- 26. unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine thematische Strategie für die städtische Umwelt, deren Ziel die Verbesserung der Umweltqualität und vor allem der Luftqualität in städtischen Gebieten ist; ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit dem Klimawandel zwei Bereiche vorrangig sind: der Ausbau des öffentlichen Verkehrs unter Nutzung sauberer oder weniger umweltschädlicher Technologien sowie die Förderung einer nachhaltigen und in Bezug auf die Umweltaspekte qualitativ hochwertigen Bauweise;
- 27. vertritt die Ansicht, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihre raumordnungspolitischen Instrumente einer Überprüfung unterziehen und sie so ändern müssen, dass die Auswirkungen auf das Klima geringer werden; dies gilt vor allem für die Planung von Verkehrssystemen und neuen Wohngebieten und Gewerbe- bzw. Industriegebieten und die diesbezüglichen Neuinvestitionen;
- 28. fordert die Kommission zur Verdeutlichung der Tatsache, dass die Europäische Union im Vorfeld der Verhandlungen für die Zeit nach 2012 eine führende Rolle spielen will, auf, konkrete legislative Vorschläge zu unterbreiten, um den Geltungsbereich der Gebäuderichtlinie 2002/91/EG3 auszuweiten und die Biokraftstoffrichtlinie2003/30/EG4 zu aktualisieren, um flexibel einsetzbare Biokraftstoffe (wie MTHF, Ethyllevulinat usw.) einzubeziehen, verbindliche einheitliche Normen auf EU-Ebene für diese neuen Kraftstoffe einzuführen, Anreize für mit Biokraftstoff betriebene Fahrzeugflotten zu schaffen und Mindestanforderungen für die Mischungsverhältnisse - wie z.B. einen Mindeststandard von 10 % Biokraftstoff in Kraftstoffen für Fahrzeuge - im Rahmen ihrer Überprüfung des ECCP einzuführen;
- 29. ruft die Europäische Union auf, die Strukturfonds vorrangig auf die nachhaltige Entwicklung auszurichten;
- 30. stellt fest, dass der Luftverkehr weltweit für 4-9 % des Gesamtausstoßes von Treibhausgasen verantwortlich ist und dass die Emissionen aus der Luftfahrt jährlich um 3% zunehmen; unterstreicht die Bedeutung von wirksamen Reduktionszielen für den Luftfahrtsektor; fordert die Kommission dringend auf, unverzüglich zu handeln, um die Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu verringern, indem ein Pilot-Emissionshandelssystem für die Emissionen des Luftverkehrs für den Zeitraum 2008-2012 geschaffen wird, das alle Flüge zu den Flughäfen in der Europäischen Union und von diesen Flughäfen aus abdeckt, und dass parallel dazu Instrumente zur Bewältigung der Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima insgesamt eingeführt werden; fordert parallele Anstrengungen, um auch das Problem der Emissionen aus der Seeschifffahrt in Angriff zu nehmen;
- 31. fordert die Kommission auf, den Weg zu einer CO₂-armen Wirtschaft durch Ausarbeitung einer Roadmap zu verdeutlichen, aus der u.a. die Erwartungen mit Blick auf Wasserstoff und nachhaltige Energie deutlich werden; fordert die Kommission dabei auf, auch die Probleme bei der Entwicklung und Anwendung neuer und sauberer Technologie aufzuzeigen;
- 32. betont, dass die Europäische Union anders als in den Sektoren Elektrizität und Kraftstoffe kein systematisches Konzept in den Bereichen Heizung und Kühlung zur Förderung erneuerbarer Energieträger verfolgt, obwohl die Abhängigkeit von Erdgas- und Erdöleinfuhren in diesem Sektor besonders groß ist und die Kosten der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger relativ niedrig sind; fordert deshalb eine Strategie mit dem Ziel, durch Steigerung der Produktion die mit erneuerbaren Energieträgern betriebenen Heiz- und Kühlanlagen wettbewerbsfähig zu machen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass bürokratische Vorschriften auf Unionsebene, die für Hausbesitzer und Bauunternehmen gelten, nicht das geeignete Instrument dafür sind, und dass eine Richtlinie vorzuziehen ist, die realistische, aber ehrgeizige Ziele festlegt und auf der Grundlage befristet geltender Anreize im Hinblick auf den Marktzugang die Maßnahmen der Mitgliedstaaten koordiniert;
- 33. vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bereiche Heizung und Kühlung vorlegen sollte, der mit dem Vorschlag über Biokraftstoffe vergleichbar ist;
- 34. vertritt die Auffassung, dass die rasche Weiterentwicklung des Einsatzes von Energie aus Biomasse und die Förderung der Gewinnung von Energie aus sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen absoluten Vorrang in der Gemeinsamen Agrarpolitik in Verbindung mit einem ausgewogenen Konzept der Lebensmittelerzeugung haben muss; betont, dass die Energieerzeugung aus Biomasse so gestaltet werden muss, dass sie nicht nur unter dem Aspekt der Energieumwandlung effizient, sondern auch ökologisch nachhaltig ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die Absicht der Kommission, einen Aktionsplan für Biomasse vorzulegen, und fordert die Kommission auf, rechtlich bindende Maßnahmen in diesen Vorschlag einzubeziehen;
- 35. weist darauf hin, dass die Ausrichtung der Forschung und die Präventivmaßnahmen diversifiziert werden müssen, um Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Personen, Überschwemmungen, Dürreperioden, Bränden - insbesondere in Wald- und Schutzgebieten -, einer Verminderung der Artenvielfalt sowie wirtschaftlichen Verlusten vorzubeugen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bedeutung des Waldbestands und der landwirtschaftlichen Flächen als Kohlenstoffsenken, Erosionsbremsen, Quellen von Ressourcen und letztendlich Klimastabilisatoren zu berücksichtigen;
- 36. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene auf, die Ausarbeitung von Vorschlägen für sektorspezifische Ziele für energieintensive Exportindustrien in Ländern zu prüfen, die keine verbindlichen Verpflichtungen zur Emissionssenkung eingegangen sind, was als Ergänzung zu den verbindlichen Emissionszielen für die industrialisierten Länder zu sehen ist; fordert die Kommission des Weiteren auf, die Möglichkeit der Verknüpfung des Emissionshandelssystems der Europäischen Union mit Drittländern zu untersuchen; fordert die Kommission außerdem auf, in jedem Industriesektor einen aktiven Dialog mit den Unternehmen zu führen, um zu ermitteln, welche Veränderungen in Produktion, Verbrauch und Verkehr gefördert werden können und müssen, um die Emission von Treibhausgasen in der Union zu verringern;
- 37. fordert die Kommission auf, das Problem der "Trittbrettfahrer" im Bereich der Abschwächung der Klimaänderung ernsthaft zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit zu prüfen, handelsbezogene Anpassungsmaßnahmen an den Grenzen zu beschließen, um mögliche kurzfristige Wettbewerbsvorteile auszugleichen, die Hersteller in industrialisierten Ländern ohne Kohlenstoff-Emissionsbegrenzungen haben könnten; betont, dass die internationalen Handelsmuster in hohem Maße Auswirkungen auf den Klimawandel haben; fordert die WTO daher auf, einen Mechanismus für eine nachhaltige Entwicklung in ihre Arbeit zu integrieren;
- 38. vertritt die Auffassung, dass bei der Überprüfung des gegenwärtigen Emissionshandelssystems und seiner möglichen Ausweitung der Gedanke des Bestandsschutzes (Grandfathering) aufgrund seiner erheblichen Mängel gründlich überdacht werden sollte, dass Alternativen - wie Benchmarking und Versteigerungsverfahren - unter Anwendung eines Upstream-Ansatzes untersucht werden sollten und dass darüber hinaus auch die nationalen Emissionsquoten aufgrund des gestiegenen grenzüberschreitenden Handels, insbesondere mit Elektrizität, überdacht werden müssen;
- 39. empfiehlt, dass die Europäische Union eine spezifische Politik der Zusammenarbeit für Entwicklungsländer im Bereich des Klimawandels entwickelt; ist der Auffassung, dass die Einbeziehung von Überlegungen zum Klimawandel in die globalen entwicklungspolitischen Maßnahmen die Entwicklung und Einführung einer Reihe von Instrumenten erfordert, wobei die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelsicherheit als zwei Bereiche, die höchst abhängig vom Klima sind, Priorität haben müssen; hält die wirtschaftliche Diversifizierung für ein weiteres Kernanliegen angesichts der Tatsache, dass viele Entwicklungsländer, die der Vereinigung kleiner Inselstaaten (AOSIS), angehören, stark vom Tourismus abhängig sind; ist der Auffassung, dass bei der Bekämpfung des Klimawandels Fragen des Verkehrs, der Sozialplanung und der Energieversorgung von zentraler Bedeutung sind; betrachtet die Katastrophenverhütung und die Vorsorge für Katastrophenfälle als weitere Prioritäten;
- 40. begrüßt die Einrichtung des Umwelt-Informationssystems für Umwelt und nachhaltige Entwicklung für Afrika durch die Kommission, das sich auf die Satellitentechnologie sowie auf Technologien zur Erstellung computergenerierter Karten stützt und die Entwicklungsmaßnahmen von dem Amt der Kommission für humanitäre Hilfe (ECHO) unterstützt; ist der Auffassung, dass eine mögliche Weiterentwicklung und Ausweitung dieser Kommissionsstruktur zu einem Netz zur Beobachtung des Klimawandels geprüft werden sollte;
- 41. betont, dass sich die Europäische Union mit Blick auf die Teilnahme der Entwicklungsländer an der künftigen Klimaregelung deutlich bewusst sein sollte, dass die Aspekte Armut und Entwicklung für diese Länder Priorität haben; ist jedoch der Auffassung, dass die UN-Millennium-Entwicklungsziele nicht erreicht werden können, wenn Umweltfragen wie der Klimawandel nicht in geeigneter Weise angegangen werden; glaubt, dass nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung weiterhin Vorrang haben und die Entwicklungsländer in diesem allgemeinen Rahmen weiterhin ermutigt werden sollten, Maßnahmen zu ergreifen, die dem Klimawandel entweder durch Anpassung oder Eindämmung Rechnung tragen;
- 42. unterstützt deshalb das Bemühen um eine neue kohärente politische Lösung, mit der das Schicksal der bereits betroffenen Bevölkerungsgruppen durch eine globale Entwicklungsstrategie mit entsprechender wirtschaftlicher Unterstützung verbessert werden könnte, wobei bei dieser neuen Strategie Klimawandel, Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Katastrophenverhütung und Beseitigung der Armut miteinander verknüpft werden sollten;
- 43. betont, dass alle Entwicklungsländer ein Anrecht auf wirtschaftliche Entwicklung haben, sie jedoch nicht die zur Umweltverschmutzung führenden Praktiken der Industrieländer wiederholen müssen; betont, dass die Europäische Union und andere Industrieländer die Entwicklungsländer bei der Entwicklung nachhaltiger Technologien unterstützen müssen; ist der Ansicht, dass die Regeln des CDM überarbeitet werden müssen, so dass sie zu einer nachhaltigen Entwicklung führen; schlägt vor, dass die Prioritäten der internationalen Finanzinstitutionen bei der Darlehensvergabe wie auch die Hilfsanstrengungen der Europäischen Union auf die Unterstützung von erneuerbarer Energie und Energieeffizienz verlagert werden; schlägt daher vor, nach dem Beispiel der vor kurzem vereinbarten Partnerschaft EU-China im Bereich des Klimaschutzes eine multilaterale Initiative für nachhaltige Energie unter Beteiligung der Europäischen Union, von Ländern wie China, Indien, Brasilien, Südafrika usw. sowie einiger Großunternehmen aus dem Energiesektor in die Wege zu leiten, deren Ziel es ist, die technologische Zusammenarbeit in großem Umfang zu fördern, wobei es in erster Linie um Energie und Verkehr gehen sollte;
- 44. fordert die Kommission als Teil der technologischen Zusammenarbeit mit Ländern aus Anhang B und als Teil ihrer Überprüfung des Cotonou-Abkommens auf, die Regierungen der Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, nationale Energiestrategien festzulegen, um ihre Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen zu verringern, um technologische Fortschritte zu fördern, insbesondere mit Blick auf erneuerbare Energien, vor allem Biomasse, und um ihnen dabei zu helfen, die Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen im Entwicklungsbereich zu erreichen;
- 45. verweist nachdrücklich auf das Erfordernis einer stärkeren finanziellen Unterstützung der am wenigsten entwickelten Länder zur Anpassung an die Klimaänderung; vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die nachhaltige Bewirtschaftung forstlicher Flächen, insbesondere der Tropenwälder, ein wichtiges Element sowohl zur Abschwächung der Klimaänderung als auch zur Anpassung hieran darstellt; fordert die Kommission dringend auf, diesem Aspekt bei ihren Maßnahmen im Bereich der Entwicklung und Zusammenarbeit Priorität einzuräumen;
- 46. fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit und die Vorteile zu untersuchen, die mit der Einrichtung eines Systems von individuellen, handelbaren Emissionsquoten verbunden sind, um die Bürger einzubeziehen und die Verbrauchsmuster im privaten Bereich zu beeinflussen;
- 47. fordert die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union auf, mit positivem Beispiel voranzugehen, indem sie bei ihren Tätigkeiten die Treibhausgas-Emissionen verringern, und zwar durch Erhöhung der Energieeffizienz der Bürogebäude und aller benutzten Geräte, die Nutzung kohlenstoffarmer Möglichkeiten bei Reisen usw., und ist der Ansicht, dass besondere Anstrengungen bei Reisen von Mitgliedern des Parlaments unternommen werden sollten, was auch beinhaltet, den Aspekt der verschiedenen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments zu überdenken, kohlenstoffarme Fahrzeuge für die Fahrbereitschaft in Betracht zu ziehen usw.;
- 48. fordert die Kommission auf, eine Initiative für eine Kampagne zur Aufklärung der Bürger in der Europäischen Union darüber zu ergreifen, welchen Einfluss ein verschwenderischer Verbrauch und eine nicht nachhaltige Produktion auf die Klimaänderung haben;
- 49. begrüßt und unterstützt auf die Informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Lösungen, um das tatsächliche Wachstum vom Energie- und Rohstoffverbrauch sowie vom Verkehr abzukoppeln und dadurch zu einer stärker nachhaltig geprägten Gesellschaft beizutragen; fordert die Kommission auf, politische Maßnahmen vorzuschlagen, um auf der Informations- und Kommunikationstechnologie beruhende Effizienzverbesserungen im Wohnungsbau, beim Rohstoffverbrauch, beim Verkehr und bei der Verlagerung von Produkten auf Dienstleistungen zu erreichen;
- 50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der WTO und dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte zu übermitteln, sie an alle Nicht-EU-Vertragsparteien weiterzuleiten.
1 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 144.
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0177.
3 Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65).
4 Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor (ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42).