Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0948 - vom 16. Februar 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Januar 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel

Das Europäische Parlament,

1. begrüßt das allgemeine Ergebnis der Konferenz, insbesondere die Eröffnung des Dialogs über eine künftige Klimaordnung, nicht nur im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll, sondern auch mit der UN-Klimarahmenkonvention; begrüßt ferner die guten technischen Fortschritte, die bei den Durchführungsbestimmungen zur bestehenden Klimaordnung gemacht wurden;

2. beglückwünscht die kanadische Präsidentschaft zu der Energie und dem Einsatz, mit denen sie die Konferenz vorbereitet und zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht hat;

3. begrüßt die Bereitschaft der in Anhang I des Kyoto-Protokolls genannten Vertragsstaaten in Montreal, einem zweiten Verpflichtungszeitraum nach 2012 zuzustimmen betont jedoch, dass diese Staaten das Problem nicht alleine lösen können und stellt fest, dass mehr Länder in den Kampf zur globalen Verringerung der Emissionen einbezogen werden müssen;

4. begrüßt das aktive Engagement der Europäischen Union bei der Förderung eines internationalen Einvernehmens betreffend Montreal; ist jedoch der Auffassung, dass sie sich nicht mit dieser Rolle zufrieden geben sollte, und fordert, dass sie bei künftigen Gesprächen mit ihren internationalen Partnern weiterhin ein hohes Maß an Ehrgeiz zeigt;

5. bedauert, dass die amerikanische Regierung nicht bereit ist, sich an einer sinnvollen internationalen Partnerschaft im Hinblick auf den Klimawandel zu beteiligen; stellt aber fest, dass sie zumindest eine Vereinbarung in Montreal nicht verhindert hat; begrüßt ferner den stärkeren Nachdruck, der jetzt von vielen wichtigen Persönlichkeiten der amerikanischen Gesellschaft, darunter Mitglieder beider Kammern und beider Parteien, an der Gesetzgebung beteiligte Persönlichkeiten aus den einzelnen Staaten, Bürgermeister, NRO und viele Persönlichkeiten aus der Wirtschaft auf die Bekämpfung des Klimawandels gelegt wird;

6. begrüßt, dass sich Entwicklungsländer mit rasch voranschreitender Industrialisierung im Dialog über den Klimawandel intensiver einzubringen scheinen und innovative Wege der Bekämpfung des Klimawandels und der Anpassung an ihn erkunden;

7. stellt mit Zustimmung die Verabschiedung einer Reihe wichtiger Durchführungsmaßnahmen fest, die darauf gerichtet sind, das Potenzial des Kyoto-Protokolls richtig zu nutzen, insbesondere:

8. begrüßt die Erkenntnis von Montreal, dass für die in Anhang I genannten Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls ein neuer Verpflichtungszeitraum nach 2012 erforderlich ist, dass aber zwischen dem ersten und dem zweiten Verpflichtungszeitraum keine Lücke entstehen sollte; ist der Auffassung, dass deshalb dringend zu neuen Gesprächen eingeladen werden sollte, damit diese rechtzeitig beendet und der Ratifizierungsprozess abgeschlossen werden kann; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Aufforderung aus seiner oben genannten Entschließung vom 16. November 2005, dass für eine Einigung über künftige Verpflichtungen zum Klimaschutz eine Frist - und zwar Ende 2008 - gesetzt werden sollte;

9. stellt fest, dass die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls ihre ersten Stellungnahmen bis zum 15. März 2006 unterbreiten müssen und die erste Sitzung der zuständigen Arbeitsgruppe im Mai 2006 stattfinden soll;

10. begrüßt auch die Aufnahme eines Dialogs im weiteren Zusammenhang der Konvention, der sich auf die Entwicklung wirksamer und geeigneter einzelstaatlicher und internationaler Reaktionen auf den Klimawandel bezieht, und an dem sich alle Länder beteiligen können; stellt ferner fest, dass dieser in Form von Workshops stattfinden wird, die Vertragsstaaten aufgefordert sind, bis zum 15. April 2006 erste Stellungnahmen vorzulegen und ein Bericht über die in den beiden anstehenden Konferenzen der Vertragsstaaten (COP 12 und COP 13) aufgeworfenen Fragen erstellt werden soll;

11. fordert einen intensiven Dialog zwischen Parlament, Kommission und Rat im Vorfeld aller oben genannten Fristen;

12. fordert nachdrücklich, dass die Europäische Union eine ehrgeizige Tagesordnung für die Gespräche sowohl im Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll als auch mit der Konvention vorlegen wird;

13. weist auf die beiden wichtigen Strategieziele hin, die es in seiner oben genannten Entschließung vom 16. November 2005 genannt hat:

14. fordert eine intensive Überprüfung der Vor- und Nachteile innovativer Ansätze als Ergänzung neuer obligatorischer Reduzierungen für die Industrieländer des Anhang I, etwa des Konzepts der Verringerung und Konvergenz (Contradiction and Convergence) sowie des Ansatzes der sektoralen Verpflichtungen (sectoral pledge approach), wobei wichtige Entwicklungsländer sich freiwillige Ziele im Hinblick auf Treibhausgas-Emissionen in den großen industriellen Sektoren setzen und Markt- und Technologieanreize erhalten könnten, um diese Ziele noch zu übertreffen;

15. wiederholt seine Unterstützung für die weitere Nutzung flexibler Mechanismen und für das langfristige Ziel eines globalen Kohlemarktes, der auf einem globalen Handelssystem in Verbindung mit Höchstmengen (cap and trade) basiert;

16. ist der Ansicht, dass eine der erfolgversprechendsten Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels in der technologischen Entwicklung liegt, stellt fest, dass die Europäische Union ihre technologische Zusammenarbeit mit anderen Staaten verstärken muss, und fordert daher eine detaillierte Erkundung der sich durch neue Technologien eröffnenden Möglichkeiten, etwa durch Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien und der Kohlenstoffbindung und -speicherung; bekräftigt, dass Umwelttechnologien nicht nur erheblich zur Verringerung der Emissionen beitragen, sondern auch der Europäischen Union einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können; stellt fest, dass Umwelttechnologien daher das Kernstück einer Strategie für nachhaltige Entwicklung im Einklang mit den Verpflichtungen der Europäischen Union gemäß dem Kyoto-Protokoll und der Strategie von Lissabon bilden, und ist der Ansicht, dass die Forschung in diesem Bereich gestärkt werden sollte und klare Umweltleistungsziele angenommen werden sollten, um die Nutzung der besten verfügbaren Technologien zu fördern;

17. ist der Auffassung, dass die Industrieländer des Anhang I weiterhin eine entscheidende Rolle bei der globalen Bekämpfung des Klimawandels spielen müssen; fordert die Vertragsstaaten des Anhang I des Kyoto-Protokolls in diesem Zusammenhang auf, ihre bestehenden Verpflichtungen einzuhalten und sich ehrgeizige Ziele für einen zweiten Vertragszeitraum nach 2012 zu setzen; fordert außerdem jene Industriestaaten, die das Kyoto-Protokoll noch nicht ratifiziert haben, auf, ihre Position zu überdenken, in ihrem Land aussagekräftige Maßnahmen zu ergreifen und eine aktive Rolle bei künftigen internationalen Verhandlungen zu spielen, um sich an einer künftigen Klimaordnung zu beteiligen;

18. unterstreicht die entscheidende Bedeutung der Beteiligung der Entwicklungsländer mit rasch voranschreitender Industrialisierung für eine künftige internationale Klimaordnung, wobei ihren vitalen Sorgen im Hinblick auf die Förderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung sowie auf die Bekämpfung der Armut voll Rechnung getragen wird; stellt ihr Zögern fest, sich auf verbindliche Emissionsreduzierungsziele zu diesem Zeitpunkt festzulegen, hofft aber, dass dies schließlich möglich sein wird, und ist der Auffassung, dass freiwillige sektorale Verpflichtungen ein nützlicher erster Schritt sein dürften; weist nachdrücklich darauf hin, dass Armut und schlechte Umweltleistungen Hand in Hand gehen, und fordert daher die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, eine ehrgeizige Politik der technologischen Partnerschaften mit Entwicklungsländern und des Technologie-Transfers in diese Länder anzunehmen, so dass diese ihre Wirtschaft aufbauen und ihren Wohlstand auf nachhaltigerer und umweltfreundlicherer Grundlage vergrößern können;

19. fordert nachdrücklich, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Union als Ganzes bestehende Verpflichtungen einhalten, da die Führungsposition der Europäischen Union bei internationalen Gesprächen andernfalls in Frage gestellt würde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine systematischere Überwachung der internen EU-Maßnahmen im Hinblick auf den Klimawandel und des Umfangs des Funktionierens der bestehenden Maßnahmen zu initiieren;

20. unterstreicht die grundlegende Bedeutung eines integrierten EU-Ansatzes in der Klimapolitik, mit sektoralen Politiken im Hinblick auf Energieeinsparung und erneuerbare Energien, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie, Forschung und Entwicklung usw., wobei sich diese ergänzen und einander nicht widersprechen sollen; weist insbesondere nachdrücklich darauf hin, dass diese Politiken im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Klimawandel genau überwacht werden müssen und dass Maßnahmen erforderlich sind, um diese Auswirkungen auf das Niveau zu verringern, zu dem sich die Europäische Union im Kyoto-Protokoll verpflichtet hat; erinnert an seine verschiedenen spezifischen diesbezüglichen Vorschläge in seiner oben genannten Entschließung vom 16. November 2005;

21. betont, dass die Energiepolitik ein wesentlicher Bestandteil unserer globalen Strategie gegen den Klimawandel ist; weist darauf hin, dass die Diversifizierung unserer Energieressourcen und der Übergang zu alternativen, nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Energieträgern ein großes Potenzial für die Verringerung der Emissionen bergen; ist ferner der Ansicht, dass die Europäische Union durch eine Diversifizierung weniger von externen Energiequellen abhängig und weniger anfällig für Energieversorgungskrisen wird;

22. fordert eine eingehende Überprüfung folgender Aspekte:

23. betont, dass die Vormachtstellung Europas im Bereich der Technologie weiter gestärkt und der Klimawandel durch den Transfer von Technologien bekämpft werden muss, und fordert daher, dass im Rahmen des Mechanismus für eine umweltverträgliche Entwicklung und der Joint Implementations-Projekte einfache Leitlinien ausgearbeitet werden damit insbesondere die KMU vom wirtschaftlichen Potenzial auf den aufstrebenden Kohlemärkten profitieren können;

24. unterstreicht die Notwendigkeit einer wirksamen EU-Kommunikationsstrategie zu Fragen des Klimawandels mit angemessener Publizität jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Auswirkungen des Klimawandels, die Kosten durch Untätigkeit, die Verbreitung detaillierter Informationen über den CO₂-Gehalt aller Produkte und Dienstleistungen, die von der Europäischen Union vorgeschlagenen politischen Maßnahmen, den gegenwärtigen Stand internationaler Verhandlungen und die spezifischen Schritte, die auf der Ebene der Europäischen Union, der verschiedenen Mitgliedstaaten und des einzelnen Bürgers unternommen werden müssen;

25. fordert, dass alle seine zuständigen Ausschüsse und Delegationen in Fragen des Klimawandels eng zusammenarbeiten, damit seine Politik in den Bereichen Industrie, Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung sowie andere Initiativen besser mit den Zielen des Klimaschutzes koordiniert werden, und dass Fragen des Klimawandels auf Ebene der interparlamentarischen Delegationen und im Zusammenhang des transatlantischen Gesetzgebungsdialogs regelmäßig angesprochen werden;

26. gibt erneut seiner Unzufriedenheit über den Ausschluss seiner an EU-Delegationen beteiligten Mitglieder von EU-Koordinierungssitzungen Ausdruck und fordert, dass hier eine rasche Lösung erfolgt, möglichst noch vor COP 12 im November 2006;

27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Sekretariat der Rahmenkonvention der Vereinten Nationen zum Klimawandel zu übermitteln, mit der Bitte, sie an alle Vertragsstaaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, weiterzuleiten.


1 Angenommene Texte P6_TA(2005)0177.
2 Angenommene Texte P6_TA(2005)0433.