- Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gemeinsame Marktorganisation für Getreide
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gemeinsame Marktorganisation für Reis
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter für die Wirtschaftsjahre 2004/05 bis 2007/08
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse
- Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine Abgabe auf Milch und Milcherzeugnisse
Punkt 29 der 786. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2003
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 28 und 29 der Drucksache 61/1/03 beschließen:
Das europäische Modell einer wettbewerbsfähigen multifunktionalen Landwirtschaft, die marktorientiert, nachhaltig und tiergerecht wirtschaftet, muss durch diese Weiterentwicklung sowie in den WTO-Verhandlungen abgesichert werden.
Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass
- - die Gesellschaft ihre Ansprüche unter anderem in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Erhaltung der Kulturlandschaft angemessen über den Marktpreis honoriert. Wo dies auf Grund der WTO-Vereinbarungen nicht gelingt, sollen produktunabhängige Ausgleichszahlungen erfolgen. Die Direktzahlungen sind zu entkoppeln;
- - Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden;
- - eine umfassende Deregulierung des Agrarsektors erfolgt und sich die EU auf die für das Funktionieren des Binnenmarkts zwingend erforderlichen Bereiche beschränkt
- - für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten auch für den Agrarbereich die Prinzipien der Partnerschaft und des gegenseitigen Vertrauens stärker zur Geltung kommen, um dem Subsidiaritätsprinzip zu entsprechen und Doppelarbeiten zu vermeiden;
- - die im Rahmen einer obligatorischen Modulation einbehaltenen Mittel in den jeweiligen Mitgliedstaaten für die Landwirtschaft verbleiben.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Vorschläge der Kommission in diesem Sinne noch einer intensiven Diskussion bedürfen, da sie eine Reihe von Fragen und Problemen aufwerfen und einzelne Regionen überproportional belasten. Sie bieten aber auch einige interessante Ansätze, deren Weiterentwicklung intensiv geprüft werden sollte:
- - Die Möglichkeit der regionalen Durchführung sollte dahin gehend abgeändert werden dass die Mitgliedstaaten innerhalb der in den Vorschlägen für sie vorgesehenen Mittelplafonds eine national einheitliche, produktunabhängige Grundprämie als Ausgleich für die gesellschaftlichen Leistungen vorsehen. In diesem Fall sollte auf die Betriebsprämie verzichtet und den Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit gegeben werden, durch zeitlich befristete Übergangsregelungen (z.B. einzelbetriebliche Zusatzzahlungen) einen gleitenden Übergang in das neue System der produktunabhängigen Grundprämie zu ermöglichen.
- - Zusätzliche Anforderungen (z.B. Bewirtschaftung von Berggebieten, Umweltauflagen etc.) sollten primär über die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik honoriert werden. Dies gilt zumindest mittelfristig gerade auch für die in einigen Produktbereichen vorgesehenen Zusatzzahlungen, die in der Regel mit ihrer Bedeutung für die ökologische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen ländlichen Räume begründet werden. Dies wäre auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, da somit eine regional angepasste Umsetzung erfolgen könnte.