Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderung zuzustimmen und die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Anlage
Änderung und Entschließung zur Ersten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
A Änderung
Zu Artikel 1 Nr. 6 (§ 55a Abs. 1, 2 Satz 2, Satz 3, Satz 4, Abs. 3)
In Artikel 1 Nr. 6 ist § 55a wie folgt zu ändern:
- a) In Absatz 1 und 2 Satz 2 ist die Angabe "1. August 2008" durch die Angabe "1. Dezember 2008" zu ersetzen.
- b) Absatz 2 ist wie folgt zu ändern:
aa) In Satz 3 ist die Angabe "1. bis 31. August 2008" durch die Angabe "1. bis 31. Dezember 2008" zu ersetzen.
- c) In Absatz 3 ist die Angabe "31. Juli 2008" durch die Angabe "30. November 2008" zu ersetzen.
Begründung
Durch die Vertagung der Beratung von Juni 2008 auf Oktober 2008 ist hinsichtlich der in der Verordnung vorgesehenen Termine eine zeitliche Anpassung erforderlich.
B Entschließung
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Kommission keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Milchquotenregelung macht und so ihre Absicht zum Ausdruck bringt, die Milchquotenregelung nach geltender Rechtslage zum 31. März 2015 auslaufen zu lassen. Er ist der Auffassung, dass im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in der EU nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Milchquotenregelung diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Sie müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger und Molkereien im europäischen und weltweiten Wettbewerb zu stärken. Keinesfalls darf durch derartige Maßnahmen die Wettbewerbsstellung der deutschen Milchwirtschaft beeinträchtigt werden.
Einseitige Mengeneinschränkungen ausschließlich in Deutschland lassen keine nachhaltigen Erzeugerpreissteigerungen erwarten und würden im EU-Binnenmarkt und sich öffnenden Weltmarkt verpuffen. Stattdessen gingen Einkommensmöglichkeiten und Marktanteile der deutschen Milcherzeuger und Molkereien vor allem an innergemeinschaftliche Mitbewerber verloren. Gleichzeitig würden die Quotenkosten für die aktiven Milcherzeuger steigen und den erforderlichen Strukturwandel erschweren.
Der Bundesrat lehnt daher alle Maßnahmen ab, die eine einseitige nationale Mengenbeschränkung bewirken, wie Änderungen am bestehenden System der Molkerei- und Bundessaldierung oder eine Veränderung des Umrechnungsfaktors*.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt seinen Beschluss vom 4. Juli 2008 (BR-Drucksache 367/08(B) ) und die darin erhobene Forderung an die Kommission nach einem Gesamtkonzept mit Begleitmaßnahmen zur Flankierung des Milchquotenausstiegs.
Im Rahmen der notwendigen Begleitmaßnahmen fordert der Bundesrat die Schaffung eines eigenständigen EU-finanzierten Milchfonds und bittet die Bundesregierung, sich nachdrücklich dafür einzusetzen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im EU-Haushalt durch Einsparungen bei den Marktordnungsausgaben und durch die nicht ausgeschöpfte Obergrenze der Agrarleitlinie hierfür Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf die Anpassungen bei Regelungen zur Intervention, zur privaten Lagerhaltung und zu Absatzbeihilfen bekräftigt der Bundesrat seine Forderung nach der Erhaltung eines ausreichenden Sicherheitsnetzes auch im Interesse der Versorgungssicherheit sowie die Beibehaltung der Entscheidungsbefugnis über deren Anwendung durch den Rat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich nachdrücklich bei der EU dafür einzusetzen, dass die Quotenbindung bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zeitnah aufgehoben wird.