Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Juli 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Mai 2008 zu der Naturkatastrophe in China1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 2008 zu Tibet2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zum Gipfeltreffen EU-China und zum Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China3,
- - unter Hinweis auf das Ergebnis der 25. Verhandlungsrunde des Menschenrechtsdialogs EU-China vom 15. Mai 2008 in Brdo (Slowenien),
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass sich sowohl China als auch die Europäische Union verpflichtet haben, weltweit zu Frieden, Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung beizutragen,
B. in Erwägung des Ausmaßes der Zerstörungen durch das schwere Erdbeben, das am 12. Mai 2008 Südwestchina erschütterte; in der Erwägung, dass dieses Erdbeben mehrere zehntausend Opfer forderte, insbesondere in der Provinz Sichuan; in der Erwägung, dass nach den jüngsten Schätzungen 10 Millionen Menschen von dem Erdbeben betroffen sind und dass fast 70 000 Menschen getötet wurden, darunter Tausende von Schulkindern, die starben, als ihre Unterrichtsräume einstürzten,
C. in der Erwägung, dass die chinesische Regierung außerordentliche Sofortmaßnahmen ergriff und Helfer, darunter Soldaten und ärztliches Personal, entsandte, um die Bewohner der geschädigten Region zu unterstützen,
D. in Erwägung der außerordentlichen Mobilisierung und Solidarität des gesamten chinesischen Volkes und der internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Opfer der Katastrophe,
E. in der Erwägung, dass die Öffnung Tibets für Touristen und Medien nicht als "Public Relations"-Event genutzt werden sollte, sondern als echte Öffnung, die es Journalisten, Medien und Touristen ermöglichen wird, die Region Tibet zu besuchen,
F. in Erwägung der Abschlusserklärung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), das betonte, die Vergabe der Olympischen Spiele 2008 an China werde einen Beitrag zur Öffnung des Landes und Verbesserung der Menschenrechtslage leisten,
- 1. äußert seine Zufriedenheit über die Weiterentwicklung der Beziehungen EU-China, den Dialog in mehreren Bereichen und die engere Zusammenarbeit in verschiedenen Fragen von weltweiter Bedeutung;
- 2. fordert die chinesische Regierung auf, zu bedenken, dass Erdbebenwarnungen ein Maßstab für die Entwicklung eines Landes sind; betont daher, wie wichtig es ist, aktiv und umgehend auf jede Warnung zu reagieren, die Wissenschaftler im unwahrscheinlichen, jedoch möglichen Fall einer weiteren Naturkatastrophe in China gegenüber den Behörden aussprechen könnten;
- 3. begrüßt die Wiederaufnahme der Kontakte zwischen den Vertretern des Dalai Lama und der chinesischen Regierung nach den Zwischenfällen vom März 2008 in Lhasa; fordert beide Parteien auf, diese Kontakte zu intensivieren, um die Grundlagen eines gegenseitigen Vertrauens zu schaffen, ohne das es unmöglich sein wird, eine beiderseits akzeptable politische Lösung zu erreichen;
- 4. bedauert, dass in den Beziehungen zu China zwar große Fortschritte in den Bereichen Handel und Wirtschaft erzielt wurden, dass diese jedoch mit keinen wesentlichen Erfolgen in Fragen der Menschenrechte und Demokratie einhergegangen sind;
- 5. bedauert, dass die Menschenrechtslage in China in Anbetracht weit verbreiteter und systematischer Menschenrechtsverletzungen nach wie vor besorgniserregend ist; erinnert an die Verpflichtungen hinsichtlich der Menschenrechte, die China bei der Vergabe der Olympischen Spiele an das Land eingegangen ist;
- 6. verurteilt die häufige Verhängung der Todesstrafe in China und fordert die chinesischen Regierungsstellen auf, ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe zu verhängen;
- 7. bedauert, dass es trotz internationaler Forderungen nicht gelungen ist, die chinesischen Staatsorgane an ihrer weiteren Vorgehensweise nach den Unruhen vom 14. März 2008 in Tibet zu hindern, weshalb die Teilnehmer an den Protesten in Lhasa weiter verfolgt und festgenommen sowie willkürlich inhaftiert werden und Angehörige keine Informationen über den Aufenthaltsort ihrer Verwandten erhalten, obwohl dies nach chinesischem Recht Vorschrift ist; fordert von den chinesischen Behörden die Einstellung der Kampagne zur "patriotischen Umerziehung", die seit Anfang April intensiviert wurde, während der Olympischen Spiele im Namen des seit langer Zeit etablierten "Olympischen Friedens";
- 8. vermerkt anerkennend, dass China sich rasch bereit erklärt hat, die Hilfe der internationalen Gemeinschaft anzunehmen, um die Erdbebenopfer in der Region Sichuan zu unterstützen und die Maßnahmen der freiwilligen humanitären Hilfsorganisationen und Rettungsdienste für die Verteilung der Hilfe zu erleichtern;
- 9. unterstreicht die Bedeutung der Unterstützung der Europäischen Union, seiner Mitgliedstaaten und der internationalen Gemeinschaft für die Phase des Wiederaufbaus in der Region;
- 10. fordert China auf, seine bezüglich der Menschen- und Minderheitenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, auf die das Internationale Olympische Komitee (IOK) verwiesen hat, als es beschloss, diesem Land die Ausrichtung der Olympischen Spiele zu gestatten;
- 11. fordert die chinesischen Behörden auf, diese historische Chance zu nutzen, der Welt zu beweisen, dass die Vergabe der Olympischen Spiele an Peking eine einzigartige Gelegenheit bietet, die Menschenrechtssituation im Land zu verbessern, indem ein Gnadenerlass für alle inhaftierten politischen Gefangenen und Menschenrechtsaktivisten erfolgt, darunter auch für diejenigen, die im Anschluss an die Unruhen vom März 2008 in Tibet festgenommen wurden (selbstverständlich mit Ausnahme derer, die für Gewaltverbrechen verantwortlich sind); fordert die chinesischen Behörden darüber hinaus auf, die Diskriminierung von Migranten im ländlichen Raum sowie von ethnischen Minderheiten zu beenden und auf die Schikanierung von Arbeitnehmervertretern, Anwälten und Journalisten zu verzichten, wenn diese Verstöße gegen die Grundfreiheiten anprangern; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Inhaftierung solcher Personen den allgemein gültigen und akzeptierten Prinzipien des Völkerrechts widerspricht;
- 12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung der Volksrepublik China sowie dem Exekutivausschuss des Internationalen Olympischen Komitees zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0232.
- 2 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0119.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0622.