Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren KOM (2010) 82 endg.


Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme: 10.05.10
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 409/04 (PDF) = AE-Nr. 041754,
Drucksache 657/09 (PDF) = AE-Nr. 090591 und AE-Nr. 091095.

Auf Verlangen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. März 2010 erscheint die Vorlage gemäß § 45a GOBR als Drucksache des Bundesrates.


Europäische Kommission, B-1049 Brüssel
Telefon: (32-2) 299 11 11.
Europäische Kommission
Generalsekretariat
Brüssel, den 15.3.2010
SG-Greffe(2010) D/ 3037


Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
D - 10117 Berlin

Übermittlung gemäß dem im Protokoll (Nr. 2) zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Betreff: COM (2010)82 final, 9.3.2010

Die Kommission teilt hiermit mit, dass alle Sprachfassungen des genannten Entwurfs eines Gesetzgebungsakts den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Kammern der nationalen Parlamente zugeleitet wurden.

Mit dem vorliegenden Schreiben wird das im Protokoll (Nr. 2) vorgesehene Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit eröffnet.

Sie können innerhalb von acht Wochen1 ab dem Datum dieses Schreibens in einer begründeten Stellungnahme an die Präsidenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darlegen weshalb der Entwurf Ihres Erachtens nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist.

Für die Generalsekretärin Jordi AYET PUIGARNAU

Direktor Europäische Kommission Brüssel, den 9.3.2010 KOM (2010) 82 endgültig

2010/0050 (COD)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren

Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. Das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

4. Der Vorschlag im Einzelnen

Artikel 1 - Anwendungsbereich

Artikel 2- Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3 - Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4 - Kosten der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 5 - Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste

Artikel 6 - Regressionsverbot

Artikel 7 - Umsetzung

Artikel 8 - Berichterstattung

Artikel 9 - Inkrafttreten

5. Subsidiaritätsprinzip

6. Grundsatz Der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 82 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission21, nach Zuleitung des Vorschlags an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses22, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen23, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgende Richtlinie erlassen:

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Recht auf Dolmetschleistungen

Artikel 3
Recht auf schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen

Artikel 4
Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten

Artikel 5
Effizienz von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen

Artikel 6
Regressionsverbot

Artikel 7
Umsetzung

Artikel 8
Bericht

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident