Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation der Roma-Frauen in der Europäischen Union (2005/2164(INI))
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis darauf, dass die Union und ihre Organe bei zahlreichen Gelegenheiten ihre Besorgnis oder sogar Beunruhigung über die Lage der Roma im Allgemeinen und der Roma-Frauen im Besonderen zum Ausdruck gebracht haben, und zwar in Form folgender Dokumente und Aktionen:
- - seiner Entschließung vom 28. April 2005 zu der Lage der Roma in der Europäischen Union1,
- - des Berichts der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit "Barrieren überwinden - Roma-Frauen und deren Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen",
- - des wichtigen und aufrüttelnden Berichts der Kommission über die Situation der Roma in der erweiterten Europäischen Union, einschließlich der besonderen Berücksichtigung geschlechterspezifischer Aspekte der Situation der Roma in Europa2,
- - der von der Kommission unterstützten Aktivitäten wie der im Rahmen des Programms Daphne durchgeführten Untersuchung über die Situation der Roma-Frauen in spanischen Gefängnissen,
- - unter Hinweis darauf, dass eine Reihe von Einrichtungen des Europarates ebenfalls ihre Unzufriedenheit mit der Situation der Roma und der Roma-Frauen in Europa zum Ausdruck gebracht und politische Entscheidungsträger sowie die Gesetzgeber aufgefordert haben, angesichts der unvertretbaren Situation der Roma einschließlich der Roma-Frauen in Europa Abhilfe zu schaffen, und zwar in Dokumenten wie:
- - der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats 1203/1993 betreffend Zigeuner in Europa, in der u.a. die Bedeutung der Bildung für Roma-Frauen festgestellt wird,
- - der Allgemeinen politischen Empfehlung Nr. 3 (1998) der Europäischen Kommission des Europarats gegen Rassismus und Intoleranz zur Bekämpfung des Rassismus und der Intoleranz gegenüber Roma/Zigeunern, in der die doppelte Diskriminierung der Roma-Frauen hervorgehoben wird,
- - des kürzlich veröffentlichten Berichts von Alvaro Gil-Robles, Menschenrechtskommissar des Europarats, über die Menschenrechtssituation der Roma, Sinti und Fahrenden in Europa (2006),
- - in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (KOM (2005) 0081),
- - unter Hinweis auf den Aktionsplan der OSZE zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im Bereich der OSZE3, in dem der Grundsatz der uneingeschränkten Berücksichtigung der Interessen der Roma-Frauen in allen Angelegenheiten, die Gewährleistung der Beteiligung der Roma-Frauen an allen Aspekten des Lebens und der Grundsatz der Zusammenarbeit "Roma mit Roma" hervorgehoben werden,
- - unter Hinweis auf Artikel 32 der Erklärung von Peking über die Rechte von Frauen, in dem es heißt, dass die Staaten "verstärkte Anstrengungen (...) unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Frauen und Mädchen, die sich (...) in mehrfacher Hinsicht Hindernissen gegenübersehen, was ihre Machtgleichstellung und Förderung betrifft, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichberechtigt wahrnehmen können"4,
- - unter Hinweis auf die Allgemeine Empfehlung XXVII (Diskriminierung der Roma) der 57. Sitzung des Ausschusses der Vereinten Nationen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (2000),
- - unter Hinweis auf das Dokumentationsmaterial, das vom Europäischen Zentrum für die Rechte der Roma gemeinsam mit Partnerorganisationen zusammengestellt und dem UN-Komitee für die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (UN-CEDAW) übermittelt wurde und die Mitgliedstaaten sowie Beitritts- und Kandidatenländer betrifft, sowie unter Hinweis auf die Empfehlungen des UN-CEDAW betreffend die Situation der Roma-Frauen und die Notwendigkeit, dringende Maßnahmen zur Lösung der zahlreichen Probleme der Roma-Frauen in Europa zu ergreifen,
- - in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft5,
- - in Kenntnis der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf6,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0148/2006),
A. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union der Schutz der Menschenrechte von besonderer Bedeutung ist und dass Roma-Frauen derzeit zu den am stärksten gefährdeten Gruppen und Individuen in den Mitgliedstaaten sowie den Beitritts- und Kandidatenländern zählen,
B. in der Erwägung, dass es Hinweise darauf gibt, dass aufgrund patriarchalischer Traditionen bei zahlreichen Frauen - einschließlich Roma-Frauen und -Mädchen - ihre Wahlfreiheit im Hinblick auf die grundlegendsten Entscheidungen ihres Lebens nicht vollständig respektiert wird und dass sie daher daran gehindert werden, ihre elementaren Menschenrechte wahrzunehmen,
C. in der Erwägung, dass Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger der Europäischen Union ein umfassendes Spektrum an Rechtsvorschriften angenommen und zahlreiche Politiken mit dem Ziel konzipiert haben, dem doppelten Nachteil der Diskriminierung aufgrund der Rassen- und Geschlechtszugehörigkeit und seinen kombinierten Auswirkungen entgegenzutreten,
D. in der Erwägung, dass es den europäischen politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern noch nicht gelungen ist, die uneingeschränkte und wirksame Gleichberechtigung für Roma-Frauen sowie ihre gleichberechtigte Einbeziehung unter uneingeschränkter Wahrung ihrer Würde in die Gesellschaften Europas zu gewährleisten,
E. in der Erwägung, dass Roma-Frauen mit extremer Diskriminierung einschließlich mehrfacher oder kombinierter Diskriminierung konfrontiert werden, die auf sehr weit verbreiteten stereotypen Einstellungen basiert, die als Antiziganismus bekannt sind,
F. in der Erwägung, dass die Lebenserwartung der Roma-Frauen Statistiken zufolge in einigen geographischen Gebieten niedriger ist als die anderer Frauen,
G. in der Erwägung, dass es umfassendes Dokumentationsmaterial darüber gibt, dass Roma-Frauen besonders von der Gesundheitsfürsorge ausgeschlossen sind und häufig nur in extremen Notfällen und/oder im Falle einer Geburt Zugang zur Gesundheitsfürsorge haben,
H. in der Erwägung, dass Roma-Frauen in der Vergangenheit Opfer extremer Menschenrechtsverletzungen in Europa und insbesondere von Angriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit einschließlich Zwangssterilisation geworden sind; ferner in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Schadenersatz für solche Menschenrechtsverletzungen geleistet haben, andere jedoch noch nicht,
I. in der Erwägung, dass die Kluft bei der Bildung zwischen Roma-Frauen und anderen Frauen unvertretbar groß ist7; ferner in der Erwägung, dass es sehr vielen Roma-Mädchen nicht gelingt, die Primarschule abzuschließen8,
J. in der Erwägung, dass Rassentrennung in Schulen und eine voreingenommene Haltung bei Lehrern und Verwaltungsmitarbeitern zu dem geringen Maß an Erwartungen von Roma-Eltern insbesondere für ihre Töchter beitragen,
K. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenrate bei erwachsenen Roma-Frauen an zahlreichen Orten mehrmals so hoch ist wie beim Rest der erwachsenen weiblichen Bevölkerung,
L. in der Erwägung, dass ein beträchtlicher Anteil der Roma-Frauen in ganz Europa in Unterkünften lebt, die eine Gefährdung ihrer Gesundheit bewirken, und dass an vielen Orten Roma-Frauen unter der ständigen Drohung einer Zwangsräumung leben,
M. in der Erwägung, dass Roma-Frauen häufig zu den Opfern des Menschenhandels in Europa gehören,
N. in der Erwägung, dass kürzlich Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Mission der Vereinten Nationen zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) wegen extremer Schädigung einer Reihe von Personen einschließlich Roma-Frauen und -Mädchen erhoben wurde9,
- 1. begrüßt den Vorschlag, ein EU-Institut für Gleichstellungsfragen einzurichten, und dringt bei dem Institut darauf, sich intensiv auf die Lage von Frauen zu konzentrieren, die unter mehrfacher Diskriminierung leiden, Roma-Frauen eingeschlossen;
- 2. dringt bei den Behörden in der gesamten Union darauf, Anschuldigungen wegen extremer Menschenrechtsverletzungen gegenüber Roma-Frauen unverzüglich zu untersuchen, Straftäter umgehend zu bestrafen und den Opfern angemessene Wiedergutmachung zu leisten; dringt ferner bei den Mitgliedstaaten darauf, Maßnahmen für einen verbesserten Schutz der reproduktiven und sexuellen Gesundheit der Frauen, zur Verhinderung und Ächtung der Zwangssterilisation und zur Förderung von Familienplanung, alternativen Vereinbarungen im Hinblick auf in sehr jungem Alter geschlossene Ehen und von Sexualerziehung als eine ihrer höchsten Prioritäten zu betrachten, proaktive Maßnahmen zur Beseitigung von Wöchnerinnenstationen mit Rassentrennung zu ergreifen, zu gewährleisten, dass Programme für Dienstleistungen für Roma-Opfer häuslicher Gewalt entwickelt werden, besondere Wachsamkeit im Hinblick auf den Menschenhandel mit Roma-Frauen zu entwickeln; dringt bei der Kommission darauf, Initiativen von Regierungen und Zivilgesellschaft mit dem Ziel zu unterstützen, diese Probleme bei gleichzeitiger Sicherstellung der grundlegenden Menschenrechte der Opfer zu bekämpfen;
- 3. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, die Umsetzung aller Politiken zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass Roma-Frauen an der Vorbereitung, Planung und Durchführung dieser Prozesse beteiligt sind;
- 4. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, Mindestnormen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode mit dem Ziel anzunehmen, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um den gleichberechtigten Zugang von Frauen und Mädchen zu qualitativ hochwertiger Bildung für alle zu gewährleisten, und zwar einschließlich der Annahme positiver Rechtsvorschriften zur Aufhebung der Rassentrennung in Schulen und der Darlegung der Einzelheiten von Plänen zur Beendigung der getrennten, nicht dem Standard entsprechenden Bildung für Roma-Kinder;
- 5. fordert mit Nachdruck, dass Roma-Kinder Lesen und Schreiben beigebracht werden muss und dass dies eine Priorität für die Schulen sein sollte, in denen diese Kinder unterrichtet werden;
- 6. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, die Wohnbedingungen der Roma zu verbessern, und zwar durch Anerkennung eines Anspruchs auf angemessene Wohnbedingungen auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften, Beseitigung des derzeit im Rahmen nationaler Rechtsvorschriften fehlenden Schutzes für Privatpersonen vor Zwangsräumung, Annahme von Plänen zur Finanzierung der Verbesserung der Lebens- und Wohnbedingungen in Bezirken mit einer zahlenmäßig großen Roma-Bevölkerung in Absprache mit Vertretern der betreffenden Gemeinschaften und Anweisung an Kommunalbehörden, umgehend in angemessener Weise Trinkwasser, Strom, Müllabfuhr, öffentliche Verkehrsmittel und Straßen bereitzustellen;
- 7. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, ein sozial gemischtes Wohnumfeld zu fördern;
- 8. fordert die Mitgliedstaaten auf, für nichtsesshafte Roma Empfangsbereiche bereitzustellen, in denen ihnen ein ausreichender Standard an Komfort und Hygiene geboten wird;
- 9. fordert eine angemessene Rückführung in sicherere Unterkünfte insbesondere für weibliche Roma-Flüchtlinge in den stark durch Blei verseuchten Gebieten der Region Mitrovica im Kosovo; verweist auf den vorübergehenden und neu renovierten Standort des französischen KFOR-Camps Osterode, das als Zwischenlösung bereitgestellt wird; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ausreichende finanzielle Mittel für eine Rückführung zum Herkunftsort bereitzustellen; betont die Notwendigkeit, während der Fortsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses die Menschenrechte durchzusetzen;
- 10. dringt bei den Mitgliedstaaten darauf zu gewährleisten, dass alle Roma-Frauen Zugang zu primären, Notfall- und präventiven Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge erhalten, Politiken mit dem Ziel zu entwickeln und umzusetzen, dass auch der uneingeschränkte Zugang der am meisten ausgegrenzten Gemeinschaften zum Gesundheitssystem gewährleistet wird, und eine Ausbildung zur Beseitigung von Vorurteilen bei Mitarbeitern der Gesundheitsdienste einzuführen;
- 11. dringt bei den Regierungen darauf zu gewährleisten, dass Gleichbehandlung und Chancengleichheit integraler Bestandteil der Politik im Bereich der Beschäftigung und der sozialen Integration sind, den sehr hohen Arbeitslosenraten bei Roma-Frauen entgegenzuwirken und sich insbesondere mit den großen Hindernissen durch direkte Diskriminierung im Rahmen von Einstellungsverfahren zu befassen;
- 12. dringt auf die Annahme des Konzepts der "positiven Verpflichtungen", in dessen Rahmen staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen gesetzlich verpflichtet sind zu gewährleisten, dass Roma-Frauen proportional zu ihrem Anteil an der örtlichen Bevölkerung vertreten sind;
- 13. dringt bei den Regierungen darauf, Hindernisse für die Selbtständigkeit bei Roma-Frauen zu prüfen und Programme zu schaffen, um eine zugängliche, schnelle und preiswerte Registrierung für Roma-Unternehmerinnen und selbstständige Roma-Frauen zu ermöglichen sowie Wege für den Zugang zu Krediten - einschließlich Mikro-Krediten - zur Finanzierung von Unternehmungen durch Roma-Frauen zu erschließen, und dringt bei der Kommission darauf, diese Tätigkeiten durch entsprechende Finanzierungsmechanismen zu unterstützen;
- 14. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission Modelle des sozialen Unternehmertums fördern, die speziell auf Roma-Frauen ausgerichtet sind;
- 15. fordert die Kommission und das Parlament auf, Kapazitätsaufbau und Machtgleichstellung von Roma-Frauen und -Organisationen in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Führungsaufgaben und politische Beteiligung im Kontext der verschiedenen Fonds als horizontale Zielsetzung zu handhaben;
- 16. dringt bei der Kommission darauf, durch ihre zahlreichen einschlägigen Finanzierungsmechanismen insbesondere auf Roma-Frauen ausgerichtete Tätigkeiten zu unterstützen und Regelungen für die Zuteilung aller Finanzmittel zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass die Einbeziehung von Roma-Frauen besonders berücksichtigt wird, und dringt bei den Mitgliedstaaten darauf, ähnliche Praktiken auf der Ebene der nationalen, regionalen und lokalen Einrichtungen zu verfolgen;
- 17. empfiehlt, dass die Kommission Gerichtsverfahren einleitet und abschreckende Strafen gegen Mitgliedstaaten verhängt, die die Anti-Diskriminierungs-Richtlinien10 noch nicht in nationale Rechtsvorschriften umgesetzt und bzw. oder im Hinblick auf Roma-Frauen noch nicht uneingeschränkt in die Praxis umgesetzt haben, sowie die Durchsetzung von Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Fällen unzureichender Einhaltung überwacht;
- 18. dringt bei den EU-Organen darauf, als Schlüsselkriterium für die Bewertung der Bereitschaft für den Beitritt zur Europäischen Union die Situation der Roma-Frauen in Kandidatenländern anzuwenden, und zwar einschließlich der Situation der Roma-Frauen in denjenigen Kandidatenländern, die nicht seit jeher oder ohne weiteres mit Roma-Fragen in Verbindung gebracht werden;
- 19. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten sich uneingeschränkt politische Prozesse wie die offene Methode der Koordinierung zunutze machen, um Politiken mit dem Ziel zu entwickeln und umzusetzen, die uneingeschränkte Gleichberechtigung der Roma-Frauen in der Praxis zu gewährleisten;
- 20. dringt bei den EU-Organen darauf, eine Führungsrolle zu übernehmen, wenn es darum geht, die Regierungen dazu anzuregen, nach Geschlecht und ethnischer Herkunft aufgeschlüsselte Daten über die Situation der Roma-Männer und -Frauen zu sammeln und zu veröffentlichen, um Fortschritte in den Bereichen Bildung, Wohnungswesen, Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge und anderen Sektoren zu messen; ist der Ansicht, dass die Europäische Union bei den Regierungen darauf dringen sollte, staatliche Verwaltungen sowie die Öffentlichkeit dafür zu sensibilisieren, dass ethnische Daten ohne die Gefahr einer individuellen Identifizierung gesammelt werden können, und dass die Europäische Union ferner die Regierungen anregen sollte, bestehende, sichere und innovative Methoden anzuwenden;
- 10 Einschließlich der Richtlinien, die gemäß dem aufgrund des Vertrags von Amsterdam geänderten Artikel 13 EG-Vertrag angenommen wurden, sowie damit verbundener Richtlinien, in denen Geltungsbereich und Dimension des gemeinschaftsrechtlichen Verbots der Diskriminierung gegenüber Frauen spezifiziert werden.
- 21. erinnert daran, dass das horizontale Konzept es jedes Jahr ermöglicht, die Organisation des jährlichen Forums der Roma-Frauen in der Europäischen Union zu unterstützen;
- 22. dringt bei der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit darauf, eine Reihe von Studien über die Rolle der Medien bei der Förderung von Antiziganismus und insbesondere über die Förderung stereotyper Darstellungsweisen von Roma-Frauen in die Wege zu leiten;
- 23. fordert nachdrücklich, dass die Planung aller Programme und Projekte der EU-Organe und bzw. oder der Mitgliedstaaten, die die Roma-Frauen betreffen könnten, in enger Konsultation mit den Roma-Frauen erfolgt, und fordert ferner positive Aktionen zugunsten der Roma-Frauen;
- 24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitritts- und Kandidatenländer zu übermitteln.
- 1 ABl. C 45 E vom 23.2.2006, S. 129.
- 2 Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, Referat D3, 2004.
- 3 PC.DEC/566, 2003.
- 4 Vierte Weltfrauenkonferenz, Erklärung von Peking und Aktionsplattform, 1995.
- 5 ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
- 6 ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- 7 In Rumänien haben Berichten zufolge 3% der Roma-Frauen die Sekundarschule abgeschlossen, während dieser Schulabschluss von 63% der Frauen im Allgemeinen erreicht wurde (Open Society Institute, Untersuchung über ausgewählte Bildungsprogramme für Roma in Mittel- und Osteuropa, 2002).
- 8 UNDP-Bericht "Vermeidung der Abhängigkeitsfalle - die Roma in Mittel- und Osteuropa", Bratislava 2002.
- 9 Siehe Pressemitteilung des Europäischen Zentrums für die Rechte der Roma "Opfer der Verseuchung im Kosovo erheben Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte", 20. Februar 2006, in http://www.errc.org.