Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Ergebnissen der Tagung des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004 in Brüssel
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004 (Ratsdokument 14292/04),
- unter Hinweis auf den Bericht des Europäischen Rates und die Erklärung der Kommission zu der Tagung des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004,
- in Kenntnis des Haager Programms für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts,
- gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
Vorbereitung der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie und Bericht der hochrangigen Gruppe (Kok-Bericht)
1. begrüßt es, dass der Europäische Rat die Gültigkeit und Bedeutung einer ausgewogenen Lissabon-Strategie mit einer wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Dimension bekräftigt hat, und betont, dass diese Ausgewogenheit sowohl für das europäische Gesellschaftsmodell als auch für die globale Wettbewerbsfähigkeit Europas wesentlich ist; bedauert es, dass diese Strategie bislang die erwarteten Ergebnisse zum großen Teil nicht gezeitigt hat;
2. weist auf die Schlussfolgerung des Berichts Kok hin, wonach das größte Hindernis für einen rascheren Fortschritt im Hinblick auf die Lissabon-Ziele die mangelhafte Umsetzung in den Mitgliedstaaten war, und fordert, dass bei der Halbzeitüberprüfung vor allem dieser Frage Aufmerksamkeit geschenkt wird und unter Beteiligung europäischer, nationaler und regionaler Behörden entsprechende Empfehlungen formuliert werden; teilt die Ansicht, dass die Fortschritte im Lissabon-Prozess mit wirkungsvolleren Mitteln gemessen werden müssen;
3. stimmt der Schlussfolgerung des Berichts zu, wonach das Parlament verstärkt an den Verfahren zur Überwachung und Förderung der Umsetzung der Lissabon-Agenda beteiligt werden muss; bestätigt, dass das Parlament auf einer kommenden Plenartagung eine ausführliche Debatte über die Halbzeitüberprüfung abhalten wird; nimmt das Programm für eine bessere Rechtsetzung zur Kenntnis und verpflichtet sich, als Mitgesetzgeber neben der Kommission und dem Rat darauf hinzuwirken;
4. ist jedoch der Ansicht, dass sich Europa, um das nötige Wachstum zu erzielen, sowohl auf Strukturreformen als auch auf makroökonomische Maßnahmen der Europäischen Union und der 25 Regierungen konzentrieren sollte, einschließlich Investitionen in Humankapital, Forschung und Innovation, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, ohne die Stabilität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gefährden;
5. ist der Auffassung, dass der Europäische Rat Nachdruck auf die Umweltdimension und insbesondere die Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen des Protokolls von Kyoto legen sollte, und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Einbindung der Reform der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung in die Lissabon-Strategie;
6. bedauert im Hinblick auf die Erreichung einer wissensgestützten Wirtschaft, dass es dem Rat wieder einmal nicht gelungen ist, sich auf ein Gemeinschaftspatent zu einigen und dass außerdem das Ziel, 3% des BIP für Investitionen in Forschung und Entwicklung zu verwenden, weit verfehlt wurde;
7. begrüßt die Anerkennung demografischer Faktoren und fordert, dass Maßnahmen hinsichtlich der Folgen der Alterung der europäischen Bevölkerung als eine politische Priorität betrachtet werden;
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: das Haager Programm
8. nimmt zur Kenntnis, dass das neue Mehrjahresprogramm für die nächsten fünf Jahre angenommen wurde;
9. begrüßt den historischen Beschluss des Europäischen Rates, dass spätestens zum l. April 2005 die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit plus Mitentscheidung ohne Einschränkung auf sämtliche Bereiche des Sektors Justiz und Inneres (Titel IV) mit Ausnahme der rechtmäßigen Migration Anwendung findet; erinnert daran, dass damit ein vom Europäischen Parlament seit langem auf mehreren Regierungskonferenzen verfolgtes Ziel erreicht wird, und fordert die Kommission auf, die neuen demokratischen und effizienten Beschlussfassungsverfahren so bald wie möglich zu optimaler Wirkung zu bringen;
10. erinnert daran, dass der Rat gemäß Artikel 67 Absatz 2 des EG-Vertrags die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in diesen Fragen bis zu demselben Zeitpunkt und nach demselben Verfahren anpassen muss;
11. begrüßt, dass im Haager Programm der Nachdruck auf die Gewährleistung der Grundrechte, der Mindestnormen für Verfahrensgarantien und des Zugangs zur Justiz gelegt wird; bedauert den Mangel an Kohärenz und an Ressourcen in Bezug auf die notwendigen Instrumente zur Gewährleistung der Grundrechte;
12. betont, dass es dringend geboten ist, die illegale Immigration einzudämmen, und dass sich Fortschritte nur durch eine kohärente und umfassende europäische Asyl- und Einwanderungspolitik erzielen lassen; nimmt die Absicht zur Kenntnis, zu einer zweiten Phase der gemeinsamen europäischen Asylregelung überzugehen, weist den Europäischen Rat aber darauf hin, dass die Richtlinie über Asylverfahren noch nicht verabschiedet ist;
13. betont, dass große und wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung einer umfassenden europäischen Einwanderungspolitik notwendig sind, und fordert nachdrücklich einen globalen und ausgewogenen Ansatz in Einwanderungsfragen einschließlich konkreter Vorschläge im Hinblick auf einen Austausch bewährter einzelstaatlicher Praktiken in den Bereichen Aufnahme, Integration und Nichtdiskriminierung und unterstreicht, dass die Unterstützung in der Herkunfts- und Transitregion eine Ergänzung zu einem gemeinschaftlichen Asylverfahren in der Europäischen Union auf der Grundlage hoher Durchführungsstandards und in voller Anerkennung der internationalen Verpflichtung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sein muss;
14. nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts große Bedeutung beimisst, insbesondere angesichts der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten und vom 11. März 2004 in Madrid; betont aber, dass das richtige Gleichgewicht zwischen den Anforderungen an die Strafverfolgung und dem Datenschutz und dem Schutz der Grundfreiheiten gewahrt werden muss;
15. betont, dass im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau eine ausreichende Mittelausstattung für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gewährleistet werden muss; stellt fest, dass es ohne ausreichende Finanzmittel nicht möglich ist, die im Haager Programm vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen;
16. begrüßt die Erklärung des niederländischen Ratsvorsitzes zum Grundsatz der Transparenz, bedauert jedoch, dass sich der Rat nicht verpflichtet hat, den Grundsatz der Transparenz im Hinblick auf die gesetzgeberische Arbeit des Rates anzuwenden, ohne die Ratifizierung der Verfassung abzuwarten; bekräftigt, dass dieser Grundsatz bereits im geltenden Vertrag verankert ist (Artikel 207 EG-Vertrag), und daher kein Grund für weitere Verzögerungen besteht;
17. unterstreicht, dass es nach wie vor wichtig ist, gegen grenzübergreifende Hemmnisse im Bereich des Zivilrechts vorzugehen, da der Zugang zu den Zivilgerichten die Bürger in ihrem täglichen Leben betrifft und damit wiederum das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes verbessert; hält es für wesentlich, dass unter Beachtung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung erkennbare praktische Schritte unternommen werden, um prozessuale Unterschiede zwischen den Rechtssystemen zu verringern, Programme für die gerichtliche Aus- und Fortbildung zu entwickeln und möglicherweise die Errichtung einer Europäischen Richterschule zu erwägen;
Kommunikation in Europa
18. nimmt die Schlussfolgerungen zum Thema "Kommunikation in Europa" zur Kenntnis; räumt zwar ein, dass die einzelnen Informationskampagnen zur Ratifizierung innerstaatliche Angelegenheit bleiben, betont aber, dass der Europäische Rat insgesamt dafür verantwortlich ist, für die möglichst baldige Inkraftsetzung der Verfassung zu sorgen, und dass es daher deutlicher Führungsstärke auf der Ebene der Europäischen Union bedarf, um die Kampagne für die Verfassung zu koordinieren;
Irak
19. ist besorgt über die Schwierigkeiten bei der Wiederherstellung der Sicherheit und der Bedingungen für die Vorbereitung der für Januar 2005 geplanten freien und fairen Wahlen sowie für den Wiederaufbau des Landes im Hinblick auf die volle Wiederherstellung seiner Souveränität; ist außerdem besorgt über die zahlreichen Opfer in der Zivilbevölkerung infolge der derzeitigen Militäraktionen;
20. verurteilt entschieden jede blinde Gewalt, Terroranschläge und Geiselnahmen, die zu vielen Opfern in der Zivilbevölkerung führen, und verweist auf die Verpflichtung aller Parteien gemäß der Resolution 1546 des UN-Sicherheitsrates", das internationale Recht und die Menschenrechte zu achten;
21. begrüßt die Erklärung des Europäischen Rates zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Irak und teilt voll und ganz das Engagement und die Entschlossenheit, den Wiederaufbau, den Wandel und die Wiedereingliederung des Iraks in die internationale Gemeinschaft als souveräner, unabhängiger, sicherer, geeinter, wohlhabender und demokratischer Partnerstaat zu unterstützen, und begrüßt insbesondere die zur Erreichung dieses Ziels vorgesehenen Maßnahmen und Initiativen;
22. ist der Ansicht, dass die bevorstehende Konferenz in Sharm el Sheikh am 23. November 2004 nur einen ersten Schritt hin zur Umsetzung der Resolution 1546 des UN-Sicherheitsrates und des internationalen Rechts darstellt;
23. fordert, dass die Wahlen zu einer provisorischen Nationalversammlung eine möglichst umfassende Beteiligung des gesamten politischen Spektrums gewährleisten sowie frei und gerecht sind, und rechnet mit der Unterstützung der Europäischen Union bei der Vorbereitung der Wahlen;
24. begrüßt das für den Irak beschlossene Finanzpaket, weist jedoch auf die Inkohärenz der Rates hin, wenn dieser verschiedene neue Programme und Politiken für den Irak billigt, ohne anzugeben, ob sie aus Mitteln des Flexibilitätsinstruments finanziert werden oder nicht und zugleich in Bezug auf zusätzliche Mittel für den EU-Haushalt 2005 eine äußerst restriktive Haltung an den Tag legt; bekräftigt seinen festen Standpunkt, dass neue Mittel nicht zu Lasten der Prioritäten in anderen externen Politikbereichen gehen dürfen;
25. bedauert, dass der Rat zu den Warnungen der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) vor den drohenden Gefahren einer nuklearen Weiterverbreitung nicht Stellung genommen hat, und fordert die multinationalen Kräfte und die irakische Übergangsregierung auf, unverzüglich der IAEA ungehinderten Zugang zu allen irakischen Nuklearanlagen zu geben, um eine allgemeine Prüfung der Anlagen sowie eine Bewertung der radioaktiven Kontaminierung der Bevölkerung und der Umwelt vorzunehmen und die IAEA umfassend über all ihre Aktivitäten in Verbindung mit den früheren bekannten Nuklearanlagen des Irak zu unterrichten;
26. unterstützt den EU-Vorschlag im Hinblick auf eine "integrierte Polizei-, Rechtsstaatlichkeits- und Zivilverwaltungsmission", um die irakischen Polizei-, Justiz-, Strafvollzugs- und Ermittlungskapazitäten zu stärken; fordert den Ratsvorsitz auf, mit der irakischen Übergangsregierung die Einsetzung einer gemeinsamen irakischen und internationalen Kommission für Vermisste zu erörtern;
Naher Osten
27. schließt sich der Solidaritätsbekundung des Europäischen Rates mit dem palästinensischen Volk nach dem Tod von Präsident Arafat an und bekräftigt seine umfassende Unterstützung der rechtmäßigen Vertreter der Palästinensischen Autonomiebehörde;
28. erklärt noch einmal und gerade in diesem besonders heiklen Augenblick, dass die Lösung des Nahostkonflikts nur möglich ist, wenn ein entschlossenes und endgültiges Friedensabkommen - wie im Fahrplan für den Frieden festgelegt - ohne Vorbedingungen ausgehandelt wird, und zwar auf der Grundlage von zwei demokratischen, souveränen und lebensfähigen Staaten, Israel und Palästina, die innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen friedlich neben einander bestehen und in denen das friedliche Zusammenleben von Christen, Moslems und Juden gewährleistet ist;
29. äußert seine Zuversicht, dass die Palästinensische Autonomiebehörde in der Lage sein wird, das reibungslose Funktionieren der Institutionen sicherzustellen, freie und gerechte Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen zu organisieren und die Lage unter Kontrolle zu halten, um dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten; bekräftigt die Bereitschaft der Europäischen Union, die Palästinensische Autonomiebehörde bei der Durchführung von Wahlen in den Palästinensergebieten zu unterstützen, und fordert Israel auf; sich nicht einzumischen und diese Wahlen zu erleichtern;
30. unterstützt ganz besonders die vom Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) unterbreiteten und vom Europäischen Rat unterstützten praktischen Vorschläge in Bezug auf die Sicherheit, Reformen und EU-Finanzhilfe, um die Umsetzung des Fahrplans für den Frieden im Nahen Osten neu zu beleben und wieder in Gang zu setzen;
Sudan
31. teilt die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 2. November 2004 geäußerte tiefe Besorgnis angesichts der Verschlechterung der Sicherheit und der humanitären Lage in der Region Darfur infolge erneuter Gewalttätigkeiten seitens der Rebellen und Milizen, was durch die gewaltsame Zwangsumsiedlung von intern vertriebenen Flüchtlingen durch die Regierungstruppen des Sudan noch verschlimmert wird;
32. fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, die militärischen Operationen unverzüglich zu beenden und in vollem Umfang das Waffenstillstandsabkommen von N"Djamena vom 8. April 2004 sowie die Resolutionen 15561 und 15642 des UN-Sicherheitsrates zu beachten;
33. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, den UN-Untersuchungsausschuss zu Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte zu unterstützen, und fordert alle Konfliktparteien auf, uneingeschränkt mit diesem Ausschuss zusammenzuarbeiten, so dass der Ausschuss feststellen kann, ob es zu einem Völkermord gekommen ist und gegebenenfalls die Verantwortlichen für diese Verbrechen zu identifizieren;
34. begrüßt, dass der Europäische Rat erneut seine Unterstützung für die Mission der Afrikanischen Union in Darfur im Sudan bekräftigt hat, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Versprechen nachzukommen, das nötige Fachwissen für die unverzügliche Ausweitung der Mission der Afrikanischen Union bereitzustellen; betont, dass die internationale Gemeinschaft in enger Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union mehr unternehmen muss, um den Schutz der Zivilbevölkerung in Darfur zu gewährleisten, da es immer noch zu systematischen Ermordungen und Vergewaltigungen kommt; schlägt diesbezüglich vor, dass die Afrikanische Union, die Vereinten Nationen und die Europäische Union zusammenarbeiten, um gemeinsam die Entsendung von mehr Menschenrechtsbeobachtern und die Einführung einer internationalen Polizeitruppe zu prüfen;
35. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die laufenden Friedensprozesse von Abuja und Naivasha weiterhin zu unterstützen, um die Gefahr dessen, was der UN-Sonderbeauftragte für den Sudan, Jan Pronk, als "Zustand der Anarchie, ein vollkommener Zusammenbruch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" beschreibt, abzuwenden;
36. begrüßt, dass die Regierung des Sudan sowie die Rebellengruppen "Justice for Equality and Movement" und "Sudan Liberation Movement/Army" die Protokolle zur Verbesserung der humanitären Lage in Darfur bzw. zur Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur unterzeichnet haben;
37. fordert den UN-Sicherheitsrat auf, ein globales Waffenembargo für den Sudan und gezielte Sanktionen gegen jene zu verhängen, die für massive Menschenrechtsverletzungen und andere Gräueltaten anlässlich der jüngsten Missachtung des Waffenstillstandsabkommens und der Verpflichtungen im Rahmen des Friedensprozesses verantwortlich sind, und sicherzustellen, dass diese Sanktionen das Leid der sudanesischen Bevölkerung nicht verstärken;
Iran
38. unterstützt die Bemühungen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, ein Abkommen mit der iranischen Regierung über ihr Atomprogramm auszuhandeln, das transparent sein und den Standards der IAEA entsprechen sollte; nimmt die jüngste Erklärung der iranischen Behörden zur Kenntnis, womit die Aussetzung des Programms zur Urananreicherung bekannt gegeben wurde;
39. äußert in diesem Zusammenhang seine große Besorgnis angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage in diesem Land und bekräftigt, dass eine dauerhafte und kooperative langfristige Beziehung mit dem Iran, die auch eine politische Dimension umfasst, nur auf der Grundlage echter Fortschritte und Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Lage möglich ist;
Ukraine
40. teilt die Auffassung des Rates, dass die Ukraine ein wichtiger Nachbar und Partner ist, bedauert jedoch zugleich, dass der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahlen vom 31. Oktober 2004 einer Vielzahl internationaler Standards für demokratische Wahlen nicht entsprochen hat und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck;
41. fordert deshalb die ukrainischen Behörden auf, die festgestellten Unzulänglichkeiten rechtzeitig vor dem zweiten Wahlgang zu beheben und die erforderlichen Bedingungen für freie und gerechte Wahlen zu schaffen, insbesondere dadurch, dass beiden Kandidaten gleichberechtigter Zugang zu den staatlichen Medien gewährt wird;
42. weist insbesondere auf die Verhaftung von Bürgermeister Kimlatsch von Wischgorod (Kreis Kiew) hin und fordert die ukrainischen Behörden auf, diese umgehend rückgängig zu machen;
43. ist hoch erfreut über die hohe Wahlbeteiligung sowie das Interesse und die ernsthafte Haltung der ukrainischen Bevölkerung hinsichtlich der Präsidentschaftswahlen und fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, unter der Voraussetzung, dass der zweite Wahlgang der Präsidentschaftswahlen den internationalen Standards entspricht, den Aktionsplan für die Ukraine so schnell wie möglich umzusetzen und dabei besonderen Nachdruck auf die Entwicklung der Institutionen der Zivilgesellschaft zu legen;
44. wird, wenn die Ukraine positive Schritte auf dem Wege zur Demokratie unternimmt, an die Kommission und die Mitgliedstaaten appellieren, in Anerkennung der europäischen Bestrebungen der Ukraine offen über ihre Partnerschafts- und Nachbarschaftspolitik nachzudenken;
Außenpolitische Aspekte der EU-Politik der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
45. nimmt zur Kenntnis, dass sich der Rat verpflichtet hat, Drittstaaten, insbesondere den Herkunfts- und Transitländern von Asylbewerbern und Migranten, dabei zu helfen, die illegale Einwanderung zu bekämpfen, die Steuerung von Migrationsbewegungen zu verbessern und Flüchtlingen Schutz zu bieten; betont jedoch, dass derartige Maßnahmen weder Auswirkungen auf die Zuteilung der EU-Entwicklungshilfe noch auf die Priorität der EU-Hilfe für Entwicklungsländer haben dürfen, die weiterhin darin bestehen muss, die Armut zu bekämpfen, wie dies in der EU-Verfassung verankert ist; fordert die Kommission und den Hohen Vertreter auf, zu gewährleisten, dass die Strategie für die außenpolitischen Aspekte der Politik der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Union, die bis Ende 2005 vorgelegt werden soll, verhindert, dass die Entwicklungshilfe für politische Zwecke eingesetzt wird;
46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Parlamenten von Rumänien und Bulgarien zu übermitteln.