Der Deutsche Bundestag hat in seiner 105. Sitzung am 21. Juni 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 016/5737 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Drucksache 016/1337 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst:
"Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:".
- 2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 0 eingefügt:
0. In § 9 Abs. 1 b Satz 2 wird das Wort "Verfahrens" durch das Wort "Vorhabens" ersetzt.
- b) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa) In Nummer 7.5.1 der Anlage 1 wird die Angabe "500" durch die Angabe "800" ersetzt.
- bb) In Nummer 7.5.2 der Anlage 1 werden die Worte "250 bis weniger 500 Plätzen;" durch die Worte "600 bis weniger als 800 Plätzen;" ersetzt.
- cc) In Nummer 7.6.2 der Anlage 1 wird die Angabe "300" durch die Angabe "500" ersetzt.
- c) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
In den Nummern 8.1.1, 8.1.2 und 8.1.3 der Anlage 1 werden jeweils die Wörter "besonders überwachungsbedürftiger" durch das Wort "gefährlicher" ersetzt.
- a) Vor Nummer 1 wird folgende Nummer 0 eingefügt:
- 3. Artikel 3 (Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) wird wie folgt geändert:
- a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa) Buchstabe z wird wie folgt geändert:
In der Nummer 8.1 der Anlage 1 werden jeweils die Wörter "besonders überwachungsbedürftiger" durch das Wort "gefährlicher" ersetzt.
- bb) Buchstabe 1 Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
bb) Spalte 2 wird wie folgt gefasst:
- a) Umformung von Stahl
- aa) Anlagen zum Warmwalzen von Stahl mit einer Leistung von weniger als 20 Tonnen Stahl je Stunde
- bb) Anlagen zum Kaltwalzen von Stahl mit einer Bandbreite ab 650 Millimeter
- a) Umformung von Stahl
- aa) Buchstabe z wird wie folgt geändert:
- b) Umformung von Nichteisenmetallen
- aa) Anlagen zum Walzen von Schwermetallen mit einer Leistung von 1 Tonne oder mehr je Stunde
- bb) Anlagen zum Walzen von Lei.htm .tallen mit einer Leistung von 0,5 Tonnen oder mehr je Stunde".
- cc) Buchstabe r wird wie folgt geändert:
- aaa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- aaaa) Doppelbuchstabe cc wird wie folgt gefasst:
cc) In Buchstabe e wird die Angabe "350" durch die Angabe "---" ersetzt.
- bbbb) Folgender neuer Doppelbuchstabe dd wird angefügt:
dd) In Buchstabe f wird die Angabe "1 000" durch die Angabe "---" ersetzt.
- aaaa) Doppelbuchstabe cc wird wie folgt gefasst:
- bbb) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- aaaa) Doppelbuchstabe dd wird wie folgt gefasst:
- dd) Der neue Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
e) 600 oder mehr Rinderplätzen (ausgenommen Plätze für Mutterkuhhaltung mit mehr als sechs Monaten Weidehaltung je Kalenderjahr),
- dd) Der neue Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
- bbbb) Folgender neuer Doppelbuchstabe ee wird eingefügt:
- ee) Der neue Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
f) 500 oder mehr Kälberplätzen,
- ee) Der neue Buchstabe f wird wie folgt gefasst:
- cccc) Der bisherige Doppelbuchstabe ee wird der neue Doppelbuchstabe ff.
- aaaa) Doppelbuchstabe dd wird wie folgt gefasst:
- aaa) Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- dd) Buchstabe z2 wird wie folgt geändert:
- aaa) Doppelbuchstabe aa wird gestrichen.
- bbb) Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa wird gestrichen.
- ee) Im Buchstaben z4 wird nach dem Wort "gestrichen" folgender Halbsatz angefügt: "und in Nummer 936 wird die Angabe "2 500" durch die Angabe "6 500" ersetzt".
- a) Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- 4. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 6 eingefügt:
Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen."
- 5. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 7.
Fristablauf: 13-07-07
Erster Durchgang: Drucksache. 819/05 (PDF)