Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat) - Antrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen -

830. Sitzung des Bundesrates am 16. Februar 2007

A.

Zu Artikel 1 Nr. 1 (§ 6 Abs. 2 Satz 5, 7, Abs. 4 BNotO)

§ 6 ist wie folgt zu ändern:

Folgeänderungen:

Die Einzelbegründung zu Artikel 1 Nr. 1 § 6 ist wie folgt zu ändern:

Begründung

Es handelt sich um redaktionelle Änderungen. § 6 Abs. 4 BNotO-E bezieht sich ausweislich des Verweises auf § 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO-E lediglich auf die Bestellung zum Notar im Hauptberuf. Hierfür sind die in Absatz 4 genannten "Zeiten eines vorübergehenden Verzichts auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ..." nicht von Bedeutung. Absatz 4 wird durch die Einfügung dieser Zeiten in Absatz 2 Satz 5 bereinigt.

B.

C.