Punkt 21 der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012
Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.
- 2. Die Schwierigkeiten beim Netzanschluss und der mit der Novelle des EnWG vorgesehene erforderliche Systemwechsel können zu zeitlichen Verzögerungen bei der Errichtung der unter den heutigen Prämissen projektierten Windparks führen mit der Folge, dass das so genannte Stauchungsmodell im EEG nicht in vollem Umfang zur Anwendung gelangt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, das Stauchungsmodell in der angekündigten Novelle des EEG in der Weise zu optimieren, dass die bislang projektierten Windparks trotz der entstandenen zeitlichen Verzögerungen noch von dieser Förderung profitieren können.