Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 313355 - vom 22. August 2007.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Juli 2007 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 040/07(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission - Eine Energiepolitik für Europa (KOM (2007) 0001),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission - Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt (KOM (2006) 0841),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission - Untersuchung der europäischen Gas- und Elektrizitätssektoren gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (KOM (2006) 0851),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission - Vorrangiger Verbundplan (KOM (2006) 0846),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen - Durchführungsbericht zu den Aussichten für den Erdgas- und Elektrizitätsbinnenmarkt (SEK(2006)1709), ergänzendes Dokument zur Mitteilung der Kommission (KOM (2006) 0841),
- - unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienstellen über Daten zur EU-Energiepolitik (SEK(2007)0012),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu dem Thema "Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" - Grünbuch1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union2,
- - unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 1364/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze3,
- - unter Hinweis auf seinen in zweiter Lesung am 23. Mai 2007 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Gemeinsamen Standpunkt des Rates betreffend die Annahme einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze im Bereich Transport und Energie4,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen5,
- - unter Hinweis auf Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen6,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 2004/67/EG vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung7,
- - unter Hinweis auf Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt8,
- - unter Hinweis auf Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt9,
- - unter Hinweis auf Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel,10
- - unter Hinweis auf den Jahresbericht der europäischen Energieregulierungsbehörden für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006, der gemäß Artikel 3 Absatz 8 des Beschlusses der Kommission 2003/796/EG vom 11. November 2003 zur Einsetzung der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas11, allen Mitgliedern des Rates der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) und der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (ERGEG) sowie dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vorgelegt wurde,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8.und 9. März 2007 zur Billigung des Aktionsplans (2007-2009) des Europäischen Rates -Eine Energiepolitik für Europa,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6 0249/2007),
A. in der Erwägung, dass die neue Energiepolitik der Europäischen Union, die eine nachhaltige, sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung anstrebt, ehrgeizig und auf langfristige Vorteile ausgerichtet sein muss, wobei die Hauptschwerpunkte auf der Bekämpfung des Klimawandels, auf der Begrenzung der Abhängigkeit der Europäischen Union von Einfuhren und auf der Förderung von Wachstum und Beschäftigung liegen müssen,
B. in der Erwägung, dass ein angemessener Rechtsrahmen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Subsidiarität rechtzeitig festgelegt werden muss, um diese ehrgeizigen und auf langfristige Vorteile ausgerichteten Ziele zu erreichen,
C. unter Hinweis darauf, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes und die Schaffung wirksamer Solidaritätsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten Voraussetzungen für Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Effizienz sind,
D. in der Erwägung, dass die Liberalisierung und die Marktintegration von gleicher Bedeutung für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels, die Verwirklichung von mehr wirtschaftlicher Effizienz und die Erhöhung der Marktliquidität und somit für die Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes sind,
E. in der Erwägung, dass sich die Entscheidungen über den Energiemix in einem Mitgliedstaat auf die gesamte Europäische Union im Hinblick auf den Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die ökologische Nachhaltigkeit auswirken,
F. in der Erwägung, dass die Grundsätze der sozialen Integration und der Chancengleichheit bedeuten, dass ein erschwinglicher Zugang zu Energie für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung ist,
G. in der Erwägung, dass 20 von 27 Mitgliedstaaten die Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG noch vollständig dem Buchstaben und dem Geist entsprechend umsetzen müssen,
H. in der Erwägung, dass die genannte Mitteilung der Kommission zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt und der Bericht der Generaldirektion Wettbewerb über die Untersuchung der europäischen Gas- und Elektrizitätssektoren zu der Schlussfolgerung kommen, dass die geltenden Vorschriften und Liberalisierungsmaßnahmen zu Effizienzverbesserungen in der Energieversorgung geführt und Einsparungen für die Kunden gebracht haben, dass die Märkte jedoch noch nicht vollständig offen sind und nach wie vor Hindernisse für den freien Wettbewerb bestehen,
I. in der Erwägung, dass die Aufstellung strenger und wirkungsvoller harmonisierter Regeln über den Netzzugang durch die nationalen Regulierungsbehörden, verbunden mit einer effektiven Entflechtung, Voraussetzungen dafür sind, neuen Marktteilnehmern Zugang zum Markt zu geben,
J. in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten die langfristigen Verträge einen beträchtlichen Marktanteil ausmachen und dass sie dadurch die Entstehung eines freien Wettbewerbs und folglich auch die Vollendung des Energiebinnenmarkts gefährden,
K. in der Erwägung, dass in den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der geltenden EU-Entflechtungsvorschriften und den geltenden Regelungsrahmen bestehen, was wiederum ernsthafte Auswirkungen auf die Schaffung eines Elektrizitätsbinnenmarktes hat,
L. in der Erwägung, dass die Konvergenz und Synchronisierung nationaler Maßnahmen im Hinblick auf die Entflechtungsvorschriften die einzige Möglichkeit sind, bei der Vollendung eines Energiebinnenmarktes voranzukommen,
M. in der Erwägung, dass die Umsätze der meisten Gasunternehmen hauptsächlich im Bereich des Handels und nicht im Bereich der Erdgasförderung erwirtschaftet werden,
N. in der Erwägung, dass wenige Mitgliedsländer ihren Gasmarkt geöffnet haben und dass niedrigere Preise und hochwertige Versorgungsleistungen auf dem Gasmarkt Schlüsselelemente für das ganze System, und zwar sowohl für die Verbraucher als auch für die Unternehmen, sind,
O. in der Erwägung, dass für die Verringerung von Engpässen bei der Übertragung von Elektrizität sowohl umfangreiche Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes als auch wirksamere marktorientierte Engpassbewältigungsmechanismen erforderlich sind,
P. in der Erwägung, dass sich alle neuen Legislativvorschläge mit den speziellen Problemen energieintensiver Industriezweige, wie zum Beispiel den aus dem Mangel an Wettbewerb auf dem Markt resultierenden hohen Energiepreisen, auseinandersetzen sollten,
Q. in der Erwägung, dass in verschiedenen Mitgliedstaaten das Verbindungsniveau weiterhin unzureichend und weit von den auf dem Gipfel von Barcelona vom 15. und 16. März 2002 getroffenen Vereinbarungen entfernt ist und häufig ein Bündel politischer und administrativer Hemmnisse Verzögerungen bei ihrer Schaffung verursacht,
R. in der Erwägung, dass die Kommission eine Kosten-Nutzen-Studie und eine gründliche Folgenabschätzung durchführen sollte, bevor sie einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zur obligatorischen Errichtung von Erdgasspeicheranlagen in jedem Mitgliedstaat vorlegt,
S. in der Erwägung, dass die Liberalisierung und die Marktintegration von gleicher Bedeutung für die Vollendung des Energiebinnenmarktes sind,
T. in der Erwägung, dass im letzten Satz von Ziffer 33 der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 auf die große Bedeutung der Branchen mit hohem Energiebedarf hingewiesen und hervorgehoben wird, dass kosteneffiziente Maßnahmen erforderlich sind, um sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Umweltverträglichkeit dieser Industriezweige in Europa zu verbessern,
U. in der Erwägung, dass der Mangel an Transparenz nach Ansicht der Kommission ein Hindernis für die Förderung des Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt ist,
V. in der Erwägung, dass ein klarer, stabiler und berechenbarer Regelungsrahmen für die im Energiesektor notwendigen langfristigen Investitionen erforderlich ist,
W. in der Erwägung, dass ein Energiezentrum der Europäischen Union in staatlicher Trägerschaft zur Finanzierung der Forschung, der Entwicklung der erneuerbaren Energieträger, der Beibehaltung des Tarifausgleichs und des gleichen Zugangs aller Bürgerinnen und Bürger zu Energie beitragen könnte,
X. in der Erwägung, dass die verfügbaren Daten erkennen lassen, dass die Mitgliedstaaten den gemeinwirtschaftlichen Dienstverpflichtungen, der Situation schutzbedürftiger Kunden Rechnung zu tragen, nur in begrenztem Umfang nachgekommen sind,
- 1. bekräftigt, dass die Lissabon-Strategie nur erfolgreich sein kann, wenn weitere Anstrengungen zur Schaffung einer gemeinsamen Energiepolitik auf der Grundlage einer umfassenderen Sichtweise des gemeinsamen europäischen Interesses im Energiebereich unternommen werden, und zwar unter Berücksichtigung der einzelstaatlichen Gegebenheiten und mit der Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten ihren Energiemix beibehalten, um eine möglichst große Diversifizierung der Energiequellen und der Energieerzeuger sicherzustellen;
Entflechtung der Übertragungsnetze
- 2. sieht in der eigentumsrechtlichen Entflechtung das wirksamste Instrument, um diskriminierungsfrei Investitionen in Infrastrukturen, einen fairen Zugang zum Stromnetz für Neueinsteiger und Transparenz des Marktes zu fördern; unterstreicht jedoch, dass dieses Modell nicht alle offenen Fragen, wie zum Beispiel die der Verbindungsleitungen der Engpässe, abdeckt;
- 3. erkennt, dass die Anwendung weiterer Entflechtungsmaßnahmen im Gassektor nicht unproblematisch ist; fordert daher nachdrücklich die Entwicklung spezifischer Lösungen, um zu ermöglichen, dass in diesem Sektor die Vollendung des Erdgasbinnenmarktes unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den vor- und den nachgelagerten Märkten erreicht wird;
- 4. fordert die Kommission auf, eine Analyse vorzulegen, in der die voraussichtlichen Kosten der eigentumsrechtlichen Entflechtung und der Schaffung unabhängiger Netzbetreiber für die Mitgliedstaaten, die zu erwartenden Auswirkungen auf Investitionen in Netze sowie die Vorteile für den Binnenmarkt und die Verbraucher aufgeführt sind; verweist darauf, das sich die Analyse mit der Frage auseinandersetzen sollte, ob, und falls ja, welche Probleme oder Kosten entstehen würden, wenn keine Entflechtung von den Staaten durchgeführt würde, sowie mit der Frage, ob sich die negativen Auswirkungen bei staatlichen und privaten Unternehmen unterscheiden; schlägt zudem vor, dass in der Analyse untersucht wird, worin die Vorteile im Hinblick auf das Erreichen der Ziele im Fall der eigentumsrechtlichen Entflechtung - im Vergleich zu einem Ansatz, bei dem unabhängige regionale Betreiber zum Einsatz kommen - bestehen würden;
- 5. fordert die Kommission auf, die strukturellen Unterschiede zwischen dem gemeinschaftlichen Elektrizitätssektor und dem Gassektor zu untersuchen, einschließlich der Tatsache, dass einige Mitgliedstaaten keine einheimische Produktion dieser Energiequellen haben und in wichtigen vorgelagerten Gasmärkten volle wirtschaftliche Gegenseitigkeit gegenwärtig nicht gewährleistet ist; fordert daher die Kommission auf, einen ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, der es gemeinschaftlichen Gasunternehmen ermöglicht, Investitionen in neue vorgelagerte Pipelines und langfristige Verträge zu nutzen, um ihre Verhandlungsposition gegenüber Drittländern zu stärken;
- 6. stellt nachdrücklich fest, dass es keinem Drittlandsunternehmen möglich sein sollte, Energieinfrastrukturen zu erwerben, wenn die Beziehungen zu diesem Land nicht auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen;
Regulierungsbehörden
- 7. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regierungsbehörden auf EU-Ebene durch eine gemeinschaftliche Einrichtung zu vertiefen, als eine Möglichkeit, einen europäischeren Ansatz für die Regelung grenzübergreifender Angelegenheiten zu fördern; ist der Auffassung, dass eine verstärkte Konvergenz und Harmonisierung der Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden eine wesentliche Voraussetzung ist, um die Unterschiede bei Technik und Regulierung zu überwinden, die den grenzüberschreitenden Handel und den Ausbau der Verbindungsleitungen erheblich behindern; betont, dass der Kommission unter Wahrung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden eine entscheidende Rolle zukommen sollte; ist der Auffassung, dass die Entscheidungen der Regulierungsbehörden über speziell definierte Angelegenheiten der Bereiche Technik und Handel nach eingehender Beschäftigung mit diesem Thema sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Standpunke der Übertragungsnetzbetreiber und anderer relevanter Beteiligter getroffen werden und rechtsverbindlich sein sollten;
- 8. weist darauf hin, dass die nationalen Regulierungsbehörden die einzig zuständigen Organe für Entscheidungen bleiben sollten, die lediglich ihre nationalen Märkte betreffen; befürwortet, dass ihre Kompetenzen auf die Ermittlung der notwendigen Investitionen und in der Folge auf die aktive Förderung ihrer Durchführung ausgedehnt werden;
- 9. ist der Auffassung, dass Regulierungsbehörden sicherstellen müssen, dass alle Gesellschaften, die Energieinfrastrukturen und insbesondere Übertragungsnetze oder Pipelines besitzen, sich verpflichten, klar definierten Investitionszielen zu entsprechen, um Spekulationen in diesem Bereich zu verhindern;
- 10. ist der Ansicht, dass die nationalen Regulierungsbehörden unabhängig sein und über klar definierte Befugnisse verfügen sollten, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften durch die Marktteilnehmer in der Praxis vollständig umgesetzt und respektiert werden und dass die erforderlichen Investitionen vorgenommen und die entsprechenden Transparenzstufen gewährleistet werden; ist ferner der Ansicht, dass die Befugnisse der Regulierungsbehörden auf europäischer Ebene harmonisiert werden sollten durch Schaffung gemeinsamer Vorschriften über Transparenz, Offenlegung und Rechenschaftspflicht, um sicherzustellen, dass sie von staatlichen Stellen und Wirtschaft völlig unabhängig sind;
- 11. ist der Auffassung, dass die nationalen Regulierungsbehörden befugt sein sollten, Sanktionen gegen Betreiber zu verhängen, die ihren Beschlüssen nicht nachkommen, oder gegen Netzbetreiber, die ihre Verpflichtung zur Instandhaltung des Netzes vernachlässigen, und dass sie dafür sorgen sollten, dass die Energieversorgungsunternehmen den Endkunden im Hinblick auf Endenergieeffizienz gemäß der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen12 Beratung zur Verfügung stellen, und dass sie Abtretungsprogramme für Strom und Erdgas aufstellen; ist ferner der Auffassung, dass die gegenseitige Zusammenarbeit zwischen Regulierungsbehörden und den zuständigen Wettbewerbsstellen auf einzelstaatlicher wie auf gemeinschaftlicher Ebene verstärkt werden sollte;
- 12. fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Lösung von Problemen im Hinblick auf Unabhängigkeit, Interessenkonflikte oder Transparenz bei den Übertragungsnetzbetreibern zu ergreifen; fordert die Kommission auf, Vorschläge vorzulegen, damit die Übertragungsnetzbetreiber ihre Funktion als Marktmittler erfüllen können, und die internationalen Regeln für Übertragungsnetzbetreiber zu harmonisieren, um die Übertragung über Grenzen hinweg zu fördern;
- 13. begrüßt den Vorschlag, den bestehenden Verbänden von Übertragungsnetzbetreibern eine offizielle Rolle mit formalen Verpflichtungen und Zielen zu übertragen ("ETSO+\GTE+ Lösung");
- 14. kritisiert das übermäßige Eingreifen einiger Regierungen in die Entscheidungen der nationalen Regierungsbehörden, da dies deren Rolle als unabhängige Stellen untergräbt;
- 15. nimmt die Entwicklung auf einigen regionalen Märkten zur Kenntnis; weist darauf hin, dass angemessene Maßnahmen erforderlich sind, um das Entstehen größerer "Energieinseln" zu verhindern, und fordert, dass diese regionalen Strukturen die Vollendung des Energiebinnenmarktes nicht gefährden dürfen;
Regulierte Tarife
- 16. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Anwendung allgemeiner regulierter Tarife, mit Ausnahme der Tarife für die Versorgung letzter Instanz gemäß der Richtlinie 2003/54/EG, schrittweise aufzuheben und dafür zu sorgen, dass angemessene Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Verbraucher, insbesondere im
- Hinblick auf den armutsbedingten Brennstoffmangel, einschließlich nicht marktorientierter Mechanismen, getroffen werden; bedauert das Fehlen eines Hinweises in der oben genannten Mitteilung der Kommission über eine Energiepolitik für Europa zu Preismechanismen; erinnert daran, dass Preisinterventionen als letztes Mittel nur dann zulässig sein sollten, wenn nationale Regierungsbehörden künstlichen Preisauftrieb einzudämmen versuchen, um Schäden für die Verbraucher, die Wirtschaft und Neueinsteiger zu verhindern; weist aber auch darauf hin, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Preise die tatsächlichen Kosten decken;
- 17. ist der Auffassung, dass Subventionen für nicht erneuerbare Energiequellen abgeschafft werden sollten, um damit gleiche Voraussetzungen zu schaffen, dass ferner die externen Umweltkosten in den Energiepreis eingerechnet werden sollten und dass Marktinstrumente genutzt werden sollten, um Ziele der Umwelt- und Energiepolitik zu verwirklichen;
- 18. stellt fest, dass die angestrebten Universaldienst-Verpflichtungen und gemeinwirtschaftlichen Dienstverpflichtungen auf hohem Niveau mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang stehen sollten und dass das Wettbewerbsrecht mit Blick auf Preisdiskriminierung und Beschränkungen beim Weiterverkauf gilt; betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Auswirkungen der noch bestehenden regulierten Versorgungstarife auf die Entwicklung des Wettbewerbs zu bewerten und Marktverzerrungen zu beseitigen.
Soziale Auswirkungen und Verbraucherschutz
- 19. fordert die Kommission auf, eine umfassende Folgenabschätzung vorzulegen, in der die sozialen Auswirkungen ihre verschiedenen Vorschläge evaluiert werden, und die Wirtschaft bei der Ausarbeitung von Mechanismen in den Bereichen Ausbildung und Wiedereingliederung zu unterstützten;
- 20. ist der Auffassung, dass die Energieversorgung der Verbraucher zur Deckung des Grundbedarfs unabdingbar ist und einer Energieverknappung mit allen verfügbaren Mitteln begegnet werden muss, insbesondere durch Förderung von Energieeinsparungen und Energieeffizienz; fordert außerdem hinreichend zielgerichtete und transparente Sozialmaßnahmen, die erforderlich sind, um ohne Behinderung eines faires Wettbewerbs verletzliche und benachteiligte Verbraucher zu schützen;
- 21. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihren Vorschlag für eine Charta der Energieverbraucher bis Ende 2007 vorzulegen;
Verbindungsleitungen
- 22. begrüßt das indikative Ziel eines Verbundgrads von 10% in den Mitgliedstaaten;
- 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen u.a. durch Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit, zu verstärken, technische und politische Hindernisse bei der Vollendung bestehender und zukünftiger Projekte, insbesondere bei den vier Projekten, die nach Ansicht der Kommission von europäischem Interesse sind, zu beseitigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Genehmigungsverfahren für den Bau von Verbindungsleitungen zu erleichtern und die Dauer der Verfahren, allerdings unter Berücksichtigung der Belange der Allgemeinheit, zu begrenzen;
- 24. bekräftigt, dass die für die transeuropäischen Energienetze bereitgestellten Haushaltsmittel aufgestockt werden müssen, um insbesondere die im Umweltbereich bestehenden Hindernisse auszuräumen;
- 25. fordert die Kommission auf, die Ernennung von europäischen Koordinatoren für die Vorhaben von europäischem Interesse, deren Umsetzung auf Schwierigkeiten stößt, zu beschleunigen;
- 26. betont, dass eine dezentralisierte Energieinfrastruktur und -erzeugung zu einer höheren Energieversorgungssicherheit beitragen kann und bei der Festlegung energiepolitischer Strategien gefördert werden sollte;
Langfristige Verträge
- 27. weist darauf hin, dass langfristige Verträge mit vorgeschalteten Unternehmen, insbesondere im Gassektor, erforderlich sind, um ein positives Investitionsklima zu schaffen, und dass diese maßgeblich zur Versorgungssicherheit beitragen und die Integration des Energiebinnenmarktes nicht beeinträchtigen, wenn Einsteiger nicht ausgeschlossen werden;
- 28. ist der Ansicht, dass eine ausgewogene und wirksame Anwendung des "useit-orloseit"-Grundsatzes sichergestellt werden muss, so dass Neueinsteiger Zugang zu Netzen mit ungenutzten Kapazitäten erhalten können;
- 29. ist der Ansicht, dass langfristige bilaterale Verträge mit nachgeschalteten Unternehmen, sofern diese Verträge nicht einen wesentlichen Marktanteil ausmachen und die Verbraucher nicht daran hindern, den Anbieter zu wechseln, für energieintensive Industrien die Möglichkeit bieten, wettbewerbsorientiertere und stabilere Energiepreise mit dem Lieferanten ihrer Wahl auszuhandeln, und daher unter der Bedingung angemessener Überwachung durch die zuständigen Behörden und sofern sie keine zusätzlichen Kosten für die Netze verursachen, Neueinsteigern den Marktzugang nicht verwehren oder die Marktentwicklung behindern, genehmigt werden sollten;
- 30. fordert die Kommission auf, den Begriff "Bereich mit hohem Energieverbrauch" zu definieren und die dem globalen Wettbewerb ausgesetzten Bereiche mit hohem Energieverbrauch in der Europäischen Union besonders zu berücksichtigen;
- 31. fordert die Kommission auf, klare Leitlinien für solche liberalen langfristigen Verträge mit nachgeschalteten Unternehmen vorzugeben, um die Unsicherheit auf dem Markt zu verringern und die Standardisierung von Verträgen in die Wege zu leiten;
- 32. weist darauf hin, dass die Anlagen zur Energieerzeugung, -übertragung, -speicherung und -verteilung kritische Infrastrukturen darstellen, deren Sicherheit vollständig gewahrt und unter allen Umständen gewährleistet werden muss;
Strom- und Erdgasnetze
- 33. bringt erneut seine Besorgnis über die zur Modernisierung der Strom- und Erdgasnetze erforderlichen Investitionen, um die Versorgungssicherheit in Europa zu sichern, zum Ausdruck; fordert nachdrücklich, dass der Regelungsrahmen stabil, kohärent und transparent sein muss, um ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen, und fordert daher die Ausarbeitung eines solchen Regelungsrahmens, der sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen in der Europäischen Union zugute kommt;
- 34. bedauert, dass in den Mitgliedstaaten noch immer viele Hindernisse bestehen, die zu unverhältnismäßigen Verzögerungen bei der Schaffung neuer Infrastrukturen für den Energieimport und der Anbindung neuer Erzeugungskapazitäten an das Hauptstromnetz führen; fordert daher alle nationalen, regionalen und lokalen Behörden auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um diese Verzögerungen auf ein absolutes Minimum zu verringern und alle bewohnten abgelegenen und schwer zugänglichen Gebiete (wie Inseln und Bergregionen) an das Hauptstromnetz anzuschließen;
- 35. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Erhöhung der Netzkapazität zu erleichtern, um die Einbeziehung großer und neuer Onshore- und Offshore-Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, die Wirtschaftlichkeit der Schaffung eines intelligenten europäischen Netzes zu prüfen, und dabei die neuesten verfügbaren Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen, das eine große Vielfalt an Möglichkeiten zur Energiegewinnung mit sich bringen und die Rechte der Verbraucher stärken würde und zudem in der Lage sein könnte, Störungen schnell ausfindig zu machen und zu analysieren sowie auf deren Auswirkungen zu reagieren und sie zu beheben; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, damit zusammenhängende Investitionen zu fördern und ihre Regulierungsbehörden explizit damit zu beauftragen, dem Erreichen dieser Ziele Vorrang einzuräumen;
- 36. betont, dass eine technischen Harmonisierung der europäischen Netze vorgenommen werden muss;
- 37. fordert die Kommission auf, einen Fahrplan für die Errichtung eines einheitlichen EU-Strom- und Erdgasnetzes auszuarbeiten;
- 38. begrüßt den kürzlich durch die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz erzielten technologischen Fortschritt; fordert die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, um dieses Potenzial in größerem Umfang zu nutzen und damit zur Sicherheit der Gasversorgung beizutragen und insbesondere den Zugang zum Biogasnetz sicherzustellen;
Strategische Vorräte
- 39. stimmt der Bewertung der Kommission zu, dass es im Hinblick auf Erdgas in Anbetracht der gegenwärtig verfügbaren Technologie besser ist, die Versorgungswege und Technologien, wie zum Beispiel Entgasungsanlagen und Terminals für verflüssigtes Erdgas (LNG), zu diversifizieren, als umfangreiche Erdgasvorräte zu schaffen; fordert die Kommission auf, konkrete Vorschläge für die bessere Nutzung der bestehenden Erdgasvorräte vorzulegen, ohne das Gleichgewicht zwischen der Versorgungssicherheit und der Förderung neuer Marktteilnehmer zu stören;
- 40. betont die Komplementarität des Stromnetzes und des Erdgasnetzes; verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Speicherung ein wesentlicher Bestandteil des Erdgasnetzes ist und seine Verwaltung von nationaler und europäischer Solidarität geprägt sein sollte; ist zudem der Ansicht, dass die gespeicherten Bestände auch für Notstromgeneratoren zur Verfügung stehen und damit zur Versorgungssicherheit beitragen könnten;
- 41. verweist darauf, dass der Umfang der strategischen Gasvorräte von den einzelnen Mitgliedstaaten gemäß ihren wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten vorgeschlagen und ausgeweitet werden kann;
Transparenz
- 42. ist der Ansicht, dass Transparenz eine Voraussetzung für die Entwicklung des Wettbewerbs ist und Informationen stets rechtzeitig, eindeutig und in leicht zugänglicher Weise unter Ausschluss von Diskriminierung veröffentlicht werden sollten;
- 43. verweist auf die Schwierigkeiten für die privaten Haushalte, aus den liberalisierten Märkten Nutzen zu ziehen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, konkrete Vorschläge darüber vorzulegen, wie die Transparenz für die Verbraucher erhöht werden kann, und fordert, dass die Verbraucherinformationen vollständig und eindeutig sind, einschließlich der verschiedenen verfügbaren Tarife, des Energiemixes des Unternehmens und anderer nützlicher Informationen, etwa der Kennzeichnung gemäß Richtlinie 2003/54/EG) und die Rolle der Verbraucherverbände auf dem Energiebinnenmarkt gestärkt wird;
- 44. stimmt der Kommission zu, dass verbindliche Leitlinien hinsichtlich der Transparenz sowohl für die Strom- als auch für die Erdgasmärkte eingeführt werden müssen; ist der Ansicht, dass ein hohes, harmonisiertes Transparenzniveau einen wirksamen Wettbewerb und den Markteinstieg neuer Teilnehmer fördert;
- 45. begrüßt das Engagement der Kommission für die Gewährleistung einer höheren Transparenz auf den Märkten;
Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften
- 46. zeigt sich besorgt über die Zahl der Mitgliedstaaten, die die Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG noch umsetzen müssen, und die Zahl derer, bei denen die ordnungsgemäße Umsetzung gescheitert ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Richtlinien unverzüglich anzuwenden und vollständig umzusetzen;
- 47. ist der Ansicht, dass die in den Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG enthaltenen Bestimmungen ausreichen, um bei ordnungsgemäßer Anwendung ein von Wettbewerb geprägtes Umfeld und die Vollendung des Energiebinnenmarktes sicherzustellen;
- 48. teilt die Auffassung der Kommission, dass es keine Alternative zum Liberalisierungsprozess gibt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, eine vollständige und wirksame Umsetzung der geltenden Liberalisierungsrichtlinien sicherzustellen; begrüßt außerdem den Vorschlag der Kommission, dem unzureichenden Funktionieren des Marktes durch Anwendung sowohl wettbewerbsgestützter als auch regulatorischer Maßnahmen zu begegnen;
- 49. fordert die Kommission auf, alle Ergebnisse und eingegangenen Antworten in ihrer Folgenabschätzung zu veröffentlichen und es noch vor der Vorlage neuer Legislativvorschläge darüber zu informieren;
- 50. begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiative der Kommission zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten, die die Richtlinien 2003/54/EG bzw. 2003/55/EG nicht umgesetzt oder korrekt angewandt haben;
- 51. warnt vor einer übermäßigen Marktkonzentration und ist der Auffassung, dass dies am besten durch weitere Fortschritte bei der Marktintegration und den Regulierungsmaßnahmen in Angriff genommen werden sollte, wobei der Verbraucher in einem offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld die Wahl zwischen den Energieversorgern haben sollte; wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, weitere Schritte zu unternehmen, um gegen Konzentrationen auf dem Energiemarkt bei Missbrauch marktbeherrschender Stellung vorzugehen;
- 52. macht darauf aufmerksam, dass die Entwicklungen bei der Koordinierung der grenzüberschreitenden Kapazitätsvergabe zwar ermutigend sind, der geringe Grad an Transparenz der für die Auktionen benötigten Berechnung der Nettoübertragungskapazität und der Ermittlung der zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität jedoch ein großes Wettbewerbshemmnis ist, dem mit der Verschärfung der Regeln über abgestimmte Verhaltensweisen auf Auktionen und der Verschärfung der Kartellaufsicht begegnet werden muss;
- 53. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Auswirkungen der Konzentration auf den Wettbewerb sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene streng zu überwachen und dabei auch den gegenwärtigen Konsolidierungsprozess zu berücksichtigen, der die Entstehung neuer, großer multinationaler Energieunternehmen begünstigt, die in zahlreichen Mitgliedstaaten tätig und von einer starken vertikalen Integration sowie von Gas-Strom-Integration gekennzeichnet sind;
- 54. ist der Auffassung, dass öffentliches Eigentum in den Strom- und Gasmärkten eine der Hauptursachen von Verzerrungen auf EU-Ebene darstellt und dass der Anreiz zu Wettbewerb in diesen Märkten geringer ist, wenn es Unternehmen in öffentlicher Hand gibt, da sie in den meisten Fällen durch ihre Gesellschaftssatzung ein geringeres Maß an Transparenz und weniger Informationen für potenzielle Investoren aufweisen, und sie von politischen Entscheidungen abhängig sind, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten getroffen werden;
- 55. fordert die Kommission auf, bei all ihren Maßnahmen und Vorschlägen die Bedeutung der kleinen und mittleren Energieunternehmen für das Funktionieren der wettbewerbs-orientierten Energiemärkte zu berücksichtigen;
- 56. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für die nationalen Energieriesen einzustellen und vom Erlass protektionistischer Rechtsvorschriften abzusehen, da diese die Entwicklung eines tatsächlich integrierten EU-Energiemarktes verhindern; fordert die Einführung wirksamer Abtretungsprogramme in den Bereichen Erdgas und Elektrizität sowie die Schaffung von Ausgleichsmärkten mit höherer Liquidität, um Neueinsteigern den Marktzugang zu erleichtern;
- 57. hält es für wesentlich, dass ein zukünftiges, modifiziertes Emissionshandelssystem vollständig und in transparenter Art und Weise in den liberalisierten Energiemarkt integriert wird, der der Kontrolle der nationalen Regulierungsbehörden unterliegt, um Verzerrungen bei den Marktmechanismen zu vermeiden;
- 58. bekräftigt die Wichtigkeit, möglichst bald über einen vollständig liberalisierten EU-Energiemarkt zu verfügen; fordert die Kommission auf, ihr Paket mit zusätzlichen Maßnahmen für den Binnenmarkt wie angekündigt Ende September 2007 vorzulegen;
- 59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0603.
- 2 ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 112.
- 3 ABl. L 262 vom 22.9.2006, S. 1.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2007)0198.
- 5 ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 22.
- 6 ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 1.
- 7 ABl. L 127 vom 29.4.2004, S. 92.
- 8 ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 37.
- 9 ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 57.
- 10 ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 1.
- 11 ABl. L 296 vom 14.11.2003, S. 34.
- 12 ABl. L 114 vom 27.4.2006, S.64.