Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 95. Sitzung am 27. April 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/5137 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt Drucksache 016/1110 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl I. S. 3322), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I. S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Inkrafttreten


Fristablauf: 08.06.07
Erster Durchgang: Drucksache. 400/05 (PDF)