Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Corona-Steuerhilfegesetz)

990. Sitzung des Bundesrates am 5. Juni 2020

A

1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, nachfolgende Entschließungen anzunehmen:

2. Die Entschädigungsleistungen für Verdienstausfall von erwerbstätigen Personen, die wegen Schließungen von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gemäß § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) gezahlt werden, führen zu erheblichen finanziellen Belastungen der Länder.

Der Bundesrat begrüßt daher die in der Protokollerklärung zu TOP 1d der 988. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2020 (Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) abgegebene Zusage der Bundesregierung, die den Ländern im Jahr 2020 durch die Änderung des § 56 IfSG zusätzlich entstandenen Haushaltsbelastungen (ohne Erfüllungsaufwand) zur Hälfte zu übernehmen.

Der Bundesrat geht davon aus, dass diese Zusage alle 2020 entstandenen Ansprüche umfasst und sich auch auf diejenigen Haushaltsbelastungen erstreckt, die sich aus der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz erfolgenden Ausweitung des Anspruchs nach § 56 IfSG ergeben.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, im Benehmen mit den Ländern schnellstmöglich die Umsetzung dieser Zusage zu regeln.

3.