Punkt 22 der 847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008
Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung wie folgt zu fassen:
"Der Bundesrat begrüßt, dass
- 1. die Bundesregierung den Referentenentwurf eines Krankenhausfinanzierungsrahmengesetzes (KHRG) mit dem Ziel vorgelegt hat, die angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern,
- 2. mit einem Inkrafttreten des KHRG am 1. Januar 2009 der durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) eingeführte Sanierungsbeitrag zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wird,
- 3. das KHRG eine Berücksichtigung der Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2009 vorsieht,
- 4. das KHRG ein Programm zur finanziellen Förderung von Neueinstellungen von ausgebildetem Pflegepersonal enthält,
- 5. im KHRG zur schrittweisen Angleichung der unterschiedlichen Basisfallwerte der Länder eine Konvergenzphase und ein Basisfallwertkorridor um einen einheitlichen Bundesbasisfallwert vorgesehen sind.
Der Bundesrat spricht sich für die Bildung einer Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit aus, die sich mit der künftigen Entwicklung der Krankenhausfinanzierung befasst. Gegenstand dieser Arbeitsgruppe ist eine Analyse des derzeitigen Finanzierungssystems mit der Weiterentwicklung zu einem ab 2010 einzuführenden bundesweit einheitlichen Basisfallwert und der Erarbeitung möglicher Alternativen zur Verbesserung der Investitionskostenfinanzierung der Krankenhäuser."
Begründung
Die finanzielle Lage der Krankenhäuser spitzt sich mehr und mehr zu. Die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst bedingen weitere Mehrkosten, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht getragen werden können. Die Krankenhäuser müssen daher dringend finanziell bessergestellt werden.
Durch das GKV-WSG haben die Krankenhäuser einen Beitrag zur finanziellen Sanierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Seit 2007 wurden ihnen 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages abgezogen, wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden.
Als eine Maßnahme muss dieser "Sanierungsbeitrag" abgeschafft werden. Eine weitere Erhebung ist den Krankenhäusern aufgrund ihrer gestiegenen Kosten nicht zumutbar.
Auch muss die Möglichkeit geschaffen werden, die Personalkostensteigerungen bei der Krankenhausvergütung zu berücksichtigen. Wird den Krankenhäusern diese Möglichkeit nicht eröffnet, ist ein weiterer massiver Personalabbau in den Krankenhäusern, und hier vor allem in der Pflege, zu befürchten, der letztlich die Patientenversorgung beeinträchtigt.
Die Krankenhäuser haben durch die seit 1993 bestehende Budgetdeckelung und die Spargesetze der letzten Jahre einen erheblichen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen geleistet. Jetzt geht es darum, den Krankenhäusern die finanziellen Mittel kurz- und mittelfristig zur Verfügung zu stellen, die zur Sicherstellung einer stationären Versorgung auf hohem Niveau benötigt werden.
Begründung (nur für das Plenum):
Die Einsetzung der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung beruht im Wesentlichen auf dem einstimmigen Beschluss der GMK am 02./03. Juli 2008 in Plön.