Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 54. Sitzung am 28. September 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 016/2789 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.


Fristablauf: 26.10.06
Erster Durchgang: Drucksache. 399/06 (PDF)

1. Artikel 1 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

2. Artikel 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

"5. Dem Gesetz wird folgende Anlage angefügt:

Anlage zu § 4 Abs. 4