Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 804. Sitzung am 15. Oktober 2004 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. September 2004 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.