Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vorn 17. Dezember 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache 847/06(B) ) wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, die im VSchDG vorgesehene Zuständigkeit der Länder fúr die in Umsetzung der Preisangabenrichtlinie erlassenen Vorschriften auf ihre Vollzugstauglichkeit und Praktikabilität zu überprüfen (BR-Drs. 847/06 (PDF) , Nr. 1). Diese Überprüfung sollte binnen eines Jahres ab Inkrafttreten des VSchDG in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Das VSchDG ist am 29.12.2006 in Kraft getreten.
Bisher liegen allerdings keine praktischen Erfahrungen mit der zu überprüfenden Zuständigkeitsregelung vor. Eine Evaluierung der Praxistauglichkeit konnte daher nicht - wie vom Bundesrat erbeten - innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des VSchDG erfolgen.
Die Bundesregierung wird die Bitte des Bundesrates um Evaluierung der Zuständigkeitsregelung aber im Auge behalten und die von ihm erbetene Überprüfung durchführen, sobald auswertbare praktische Erfahrungen vorliegen. Dann wird auch zu prüfen sein, ob und ggf. welche Änderungen der betreffenden Vorschriften vorgeschlagen werden. Die Bundesländer sind über dieses Vorgehen informiert worden.