Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 28. Mai 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Drucksache 19/19580 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes - Drucksache 19/18469 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 Nummer 2 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an Gewässer angrenzen und innerhalb eines Abstandes von 20 Metern zur Böschungsoberkante eine Hangneigung zum Gewässer von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, innerhalb eines Abstandes von fünf Metern landseits zur Böschungsoberkante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke zu erhalten oder herzustellen."
Fristablauf: 19.06.20 Erster Durchgang: Drucksache. 131/20 (PDF)