Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. März 2019 beschlossen, zu der Vorlage wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat nimmt den Klimaschutzbericht 2018 zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zur Kenntnis und begrüßt die kontinuierliche Berichterstattung über die nationale Emissionsentwicklung in den verschiedenen Handlungsfeldern, den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsprogramms sowie die zu erwartenden Minderungswirkungen bis 2020.
- 2. Der Bundesrat bekräftigt, dass die Klimaschutzziele des Pariser Übereinkommens Leitlinie für eine zukunftsorientierte Klimaschutzpolitik sind. Der Bundesrat stellt fest, dass der Minderung der Treibhausgasemissionen eine gehobene Priorität einzuräumen ist und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, dass Deutschland seinen erforderlichen Beitrag zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele leistet.
- 3. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Bundesregierung im Klimaschutzbericht 2018 die Notwendigkeit bekräftigt, die im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 avisierten Minderungen der Treibhausgasemissionen tatsächlich zu erreichen.
- 4. Der Bundesrat bedauert allerdings, dass wie im Klimaschutzbericht 2018 eingeräumt wird, die angestrebten Minderungsziele für 2020 nicht erreicht werden und zu erwarten ist, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die vorgesehene Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 um circa 8 Prozentpunkte verfehlt wird.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die nationalen Klimaschutzaktivitäten zu verstärken, um das für 2020 angestrebte Treibhausgasminderungs-ziel zumindest zeitnah und das Ziel für 2030 mit Sicherheit zu erreichen. Der Bundesrat weist auf die anstehenden Haushaltsrisiken hin, die sich nach der EU-Lastenteilung (Effort Sharing Decision und Effort Sharing Regulation) durch nicht ausreichenden Klimaschutz auf nationaler Ebene ergeben.
- 6. Der Bundesrat sieht es mit Blick auf das Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität für erforderlich an, das Ambitionsniveau für das Zieljahr 2050 zu konkretisieren.
- 7. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" zum Ausstieg aus der Kohleverstromung verständigt hat. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die von der Kommission empfohlenen Maßnahmen nun zügig anzugehen, um Planungssicherheit zu schaffen, den Ausstieg aus der Kohleverstromung umzusetzen und den Klimaschutzzielen für 2020 noch möglichst nahe zu kommen. Das gilt insbesondere für die Maßnahmen, die auf kurze Frist einen CO₂-Minderungsbeitrag leisten sollen.
- 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, nach den Empfehlungen der Kommission unverzüglich ein entsprechendes Umsetzungsgesetz für den Einstieg in den Kohleausstieg vorzulegen und darin den Umsetzungspfad bis 2030 zu konkretisieren. Im System des Emissionshandels dadurch frei werdende Zertifikate sollen der Löschung zugeführt werden, um den damit erhofften Beitrag zum Klimaschutz sicherzustellen.
- 9. Der Bundesrat betont, dass alle Sektoren ihren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten müssen. Dabei hält der Bundesrat verstärkte Anstrengungen im Verkehrs- und Gebäudesektor für unabdingbar.
- 10. Der Bundesrat bekräftigt das dringende Erfordernis, die erneuerbaren Energien auszubauen, die Energieeffizienz zu steigern und die Kopplung der Sektoren Elektrizität, Wärme und Mobilität voranzubringen. Der Bundesrat hält eine Fortentwicklung des Systems der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiesystem für notwendig, um klimapolitische Impulse zu setzen und Hemmnisse für die Sektorkopplung zu beseitigen.
- 11. Der Bundesrat sieht insbesondere im Verkehrssektor einen deutlich gestiegenen Handlungsdruck zur Dekarbonisierung und zu notwendigen Treibhausgasemissionsreduktionen, der zudem mit erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt durch die auf EU-Ebene beschlossene Verordnung zur Lastenteilung verbunden ist. Aus Sicht des Bundesrates muss diese Dekarbonisierung durch eine Strategie ergänzt werden, die neben der CO₂-Regulierung des Straßenverkehrs eine Verkehrsverlagerung auf umweltverträgliche Verkehrsmittel wie die Schiene beinhaltet.