A. Zielsetzung
- Die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 - EG-Prozesskostenhilferichtlinie - ABI. EG (Nr. ) L 26 S. 41, ABI. EU (Nr. ) L 32 S. 15) ist in ihren wesentlichen Teilen bis zum 30. November 2004 durch das Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) umzusetzen. Artikel 16 der EG-Prozesskostenhilferichtlinie sieht die Erstellung eines Standardformulars für die Beantragung der Prozesskostenhilfe und eines Standardformulars für die Übermittlung der Anträge im grenzüberschreitenden Verkehr vor. Gemäß Artikel 1 § 1077 Absatz 2 des Entwurfs zum EG-Prozesskostenhilfegesetz wird das Bundesministerium der Justiz dazu ermächtigt, die durch die EU-Kommission erstellten Standardformulare durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einzuführen. Inhaltlich enthält das Standardformular für die Beantragung der Prozesskostenhilfe Fragestellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der antragstellenden Partei. Dem Standardformular für die Übermittlung der Anträge sind Name und Anschrift der Übermittlungsstelle sowie bestimmte Einzelheiten über den Antragsteller und den Inhalt des Ersuchens zu entnehmen. Um eine reibungslose Umsetzung der neuen Vorschriften in die Praxis zu gewährleisten, sind die Vordrucke mit Inkrafttreten des EG-Prozesskostenhilfegesetzes einzuführen.
B. Lösung
- Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht die verbindliche Einführung der beiden von der EU-Kommission erarbeiteten Standardformulare vor. Die gleichzeitige Einführung der Formulare auch in den übrigen EU-Mitgliedstaaten bewirkt eine Vereinfachung der Beantragung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Schematisierung der Anträge erleichtert die Bearbeitung und hält den Übersetzungsaufwand gering. Gleichzeitig wird sichergestellt dass alle Informationen, die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe von dem Staat, in dem das Verfahren läuft, verlangt werden können, sofort erfragt werden. Dies erlaubt eine zügige Bescheidung des Antrags. Die neuen Vordrucke sollen den Gerichten mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung gestellt werden.
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr (EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung - EG-PKHVV)
Der Chef des Bundeskanzleramtes Berlin, den 4. November 2004
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium der Justiz zu erlassende
- Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr(EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung - EG-PKHVV)
mit Begründung und Vorblatt.
Ich bitte, die Zustimmung des Bundesrates aufgrund des Artikels 80 Absatz 2 des Grundgesetzes herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe sowie eines Vordrucks für die Übermittlung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr(EG-Prozesskostenhilfevordruckverordnung - EG-PKHVV)
Auf Grund des § 1077 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes (BGBl. I S....) vom ... eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz:
§ 1 Vordrucke
Für die Erklärung der Partei sowie für die Übermittlung derartiger Anträge nach Artikel 13 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABI. EG (Nr. ) L 26 S 41, ABI. EU (Nr. ) 32 S. 15) werden die in der Anlage bestimmten Vordrucke eingeführt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Berlin, den ... 2004
Die Bundesministerin der Justiz
Brigitte Zypries
Begründung
Der Verordnungsentwurf sieht die Einführung zweier Vordrucke für die Beantragung von Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr vor, die in der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 - EG-Prozesskostenhilferichtlinie - (ABI. EG (Nr. ) L 26 S. 41, ABI. EU (Nr. ) L 32 S. 15) vorgesehen sind.
Der Vordruck für die Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse soll entsprechend dem innerdeutschen Vordruck den Gerichten die Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe erleichtern. Er soll ferner dazu beitragen dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach einheitlichen Gesichtspunkten dargelegt werden und damit eine gleichförmige Praxis bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch im grenzüberschreitenden Verkehr erreicht wird.
Der Vordruck für die Übermittlung des Prozesskostenhilfeantrags enthält zur Verfahrensvereinfachung Name und Anschrift der Übermittlungs- bzw. der Empfangsstelle sowie bestimmte Einzelheiten über den Antragsteller und den Inhalt des Ersuchens.
Die Vordrucke führen maßgeblich mit zu dem von dem Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in
Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG Prozesskostenhilfegesetz) verfolgten Ziel, eine angemessene Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug zu gewährleisten und das Verfahren der Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland für den Bürger zu erleichtern. Die vorgesehene Ergänzung erleichtert den Gerichten eine europarechtskonforme Anwendung des Prozesskostenhilferechts im grenzüberschreitenden Verkehr wie sie durch das EG-Prozesskostenhilfegesetz vorgesehen ist.
Den Ländern ist Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
Die öffentlichen Haushalte werden durch die Verordnung nicht mit Mehrausgaben belastet.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Die Vordrucke für die Prozesskostenhilfe im grenzüberschreitenden Verkehr sollen durch eine vom Bundesministerium der Justiz zu erlassende Verordnung eingeführt werden.
Anders als bei den nationalen Vordrucken zur Beantragung von Prozesskostenhilfe ist eine Mitwirkung des Bundesministeriurns für Wirtschaft und Arbeit nicht erforderlich, da zuständige Stelle für ausgehende Ersuchen immer die Amtsgerichte sind.
Die Verordnung wird zeitlich so zugeleitet, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2004 über die Zustimmung (Artikel 1 § 1077 Abs. 2 Satz 1 des Entwurfs zum EG-Prozesskostenhilfegesetz) beschließen kann. Hierdurch kann die Verordnung zeitgleich mit dem EG-Prozesskostenhilfegesetz in Kraft treten.
Zu § 1
§ 1 entspricht § 1 Satz 1 der Verordnung vom 24. November 1980 (BGBl. I S. 2163).
Zusätzlich bestimmt § 1 die Einführung des Übermittlungsformulars. Auf die Ausführungen in der Bundesratsdrucksache 531/80 wird für beide Entwürfe Bezug genommen.
Zu § 2
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Die Verordnung soll möglichst zeitnah und zur gleichen Zeit wie das EG-Prozesskostenhilfegesetz in Kraft treten.
D. Familiäre Situation:
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Wie viele Personen leben mit Ihnen im selben Haushalt?
In welchem Verhältnis stehen diese zu Ihnen (dem Antragsteller);
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Ist der
Nachname und Verhältnis Geburtsdatum Ist diese Antragsteller
Vorname zum (bei Kindern) Person vom von dieser
Antragsteller Antragsteller Person
abhängig? finanziell
abhängig?
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
_______________________________________________________________________________________________
Ja/Nein Ja/Nein
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Ist eine Person, die nicht mit Ihnen im selben Haushalt lebt, von Ihnen finanziell abhängig? Wenn ja, machen Sie bitte folgende Angaben:
_______________________________________________________________________________________________
Nachname und Vorname Verhältnis zum Antragsteller Geburtsdatum (bei Kindern)
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_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
Sind Sie von einer Person, die nicht in Ihrem Haushalt lebt, finanziell abhängig? Wenn ja, machen Sie bitte folgende Angaben:
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Nachname und Vorname Verhältnis zum Antragsteller
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
D. Finanzielle Situation:
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Bitte erteilen Sie alle Angaben Sie selbst betreffend (I), über Ihren Ehegatten oder Partner (II), Personen, die von Ihnen finanziell abhängig sind und mit Ihnen im selben Haushalt leben (III) oder Personen, von denen Sie finanziell abhängig sind, die mit Ihnen im selben Haushalt leben (IV).
Wenn Sie andere Finanzmittel als Unterhalt von einer Person bekommen, von der Sie finanziell abhängig sind und mit der Sie nicht im selben Haushalt leben, geben Sie diese Mittel unter "Sonstiges Einkommen" in E:1 an.
Wenn Sie andere Finanzmittel als Unterhalt an eine Person zahlen, die von Ihnen finanziell abhängig ist und nicht mit Ihnen im selben Haushalt lebt, geben Sie diese Mittel unter "Sonstige Ausgaben" in E.3 an.
Fügen Sie entsprechende Unterlagen wie Ihre Einkommensteuererklärung, eine Bestätigung über Ihren Anspruch auf staatliche Leistungen usw. bei.
Bitte geben Sie in der nachstehenden Tabelle an, auf welche Währung die Beträge lauten.
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E.1. Angaben über das I II. Ehegatte III. IV.
durchschnittlicheAbhängige Personen
Monatseinkommen Antragsteller oder Partner Personen die den
Antragsteller
unterstützen
_______________________________________________________________________________________________
- Bezüge:
- Gewinn aus
Geschäftstätigkeit:
- Pensionszahlungen:
- Unterhaltszahlungen:
- Angabe staatlicher
Zahlungen:
1. Familien- und
Wohnungsbeihilfe:
2. Arbeitslosengeld und
Sozialhilfe:
- Einkommen aus
Kapitalvermögen (aus
beweglichem Vermögen
und Immobilien):
- Sonstiges Einkommen:
_________________________
Gesamt:
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
E.2. Vermögen I II. Ehegatte III. IV.
Abhängige Personen
Antragsteller oder Partner Personen die den
Antragsteller
unterstützen
_______________________________________________________________________________________________
- Immobilien, die als
ständiger Wohnsitz
genutzt werden:
- Sonstige Immobilien:
- Grundbesitz:
- Spareinlagen:
- Aktien:
- Kraftfahrzeuge:
- Sonstiges Vermögen:
_________________________
Gesamt:
_______________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________
E.3. Monatliche Ausgaben I II. Ehegatte III. IV.
Abhängige Personen
Antragsteller oder Partner Personen die den
Antragsteller
unterstützen
_______________________________________________________________________________________________
- Einkommensteuer:
- Sozialversicherungsbeiträge:
- Kommunalsteuern:
- Hypothekenzahlung:
- Miet- und
Wohnungskosten:
- Schulgebühren:
- Kosten für die Obsorge
für Kinder:
- Schuldenzahlung:
- Kreditrückzahlung:
- gesetzlich
vorgeschriebene
Unterhaltszahlungen:
- Sonstige Ausgaben:
_________________________
Gesamt:
_______________________________________________________________________________________________
Ich erkläre, dass die Angaben richtig und vollständig sind, und verpflichte mich, der antragsprüfenden Behörde etwaige Änderungen meiner finanziellen Situation unverzüglich mitzuteilen.
Ort und Datum: Unterschrift:
______________________________________________________________________________________________
Formular für die Übermittlung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
______________________________________________________________________________________________
Ggf. Angabe von Gründen, die eine besonders zügige Antragsbearbeitung rechtfertigen:
Aktenzeichen:
Übermittlung von: Datum der Übermittlung:
______________________________________________________________________________________________
Angaben zur Übermittlungsbehörde
Bezeichnung der Übermittlungsbehörde:
Mitgliedstaat:
Sachbearbeiter:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Angaben zur Empfangsbehörde
Bezeichnung:
Mitgliedstaat:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
______________________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________________
Angaben zum Antragsteller auf Prozesskostenhilfe:
______________________________________________________________________________________________
Name und Vorname bzw. Firmenbezeichnung:
Name und Vorname des Vertreters des Antragstellers, sofern Letzterer minderjährig oder prozessunfähig ist:
Name und Vorname eines etwaigen Vertreters des Antragstellers, sofern Letzterer volljährig und prozessfähig ist (Anwalt, Rechtsbeistand usw.):
Anschrift:
Fax:
E-Mail:
Vom Antragsteller verstandene Sprache(n):
______________________________________________________________________________________________
Angaben zum Verfahren:
______________________________________________________________________________________________
1. Handelt es sich beim Antragsteller auf Prozesskostenhilfe um Kläger oder Beklagten
2. Die Prozesskostenhilfe wird beantragt für:
a) vorprozessuale Rechtsberatung O
b) Beistand (Beratung und/oder Vertretung) im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens O
c) Beistand (Beratung und/oder Vertretung) im Rahmen eines geplanten Gerichtsverfahrens O
d) Beistand (Beratung und/oder Vertretung) im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens O
In diesem Fall sind anzugeben:
- Nummer der Rechtssache:
Datum der Verhandlungen:
Bezeichnung des Gerichts:
- Anschrift des Gerichts:
e) Beistand und/oder Vertretung im Rahmen eines Rechtsstreits über eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung? O
In diesem Fall sind anzugeben:
- Name und Anschrift dieses Gerichts:
- Datum der Entscheidung:
- Gegenstand des Rechtsstreits:
- Rechtsbehelf gegen die Entscheidung O
- Zwangsvollstreckung der Entscheidung O
3. Gegenpartei:
4. Kurze Beschreibung des Streitgegenstands sowie in den Fällen unter Ziff. 2
Buchst. a, b und c Angaben zur Ermittlung des wahrscheinlich zuständigen Gerichts:
EMPFANGSBESTÄTIGUNG
______________________________________________________________________________________________
Die Empfangsbehörde:
Bezeichnung:
Mitgliedstaat:
Aktenzeichen:
Empfangsdatum:
Sachbearbeiter:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Gegebenenfalls Übermittlung des Antrags an:
Bezeichnung:
Sachbearbeiter:
Anschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
______________________________________________________________________________________________ bestätigt den Empfang des von der folgenden Übermittlungsbehörde übersandten
Antrags:
______________________________________________________________________________________________
Übermittlungsbehörde:
Bezeichnung:
Mitgliedstaat:
Aktenzeichen:
Sachbearbeiter:
______________________________________________________________________________________________
Ort:
Datum
Unterschrift:
Entscheidung der Kommission vom 018/06/2003 zur Erstellung eines Formulars für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe in Anwendung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Artikel 16 der Richtlinie zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen sieht vor, dass die Kommission mit Unterstützung eines beratenden Ausschusses ein Standardformular für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe erstellt.
(2) Durch dieses Standardformular soll die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten erleichtert werden.
(3) Daher hat die Kommission nach Maßgabe von Artikel 16 der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 ein Formular erstellt, das dieser Entscheidung als Anhang beigefügt ist.
(4) Die in dieser Entscheidung vorgesehene Maßnahme steht im Einklang mit der Stellungnahme des beratenden Ausschusses gemäß Artikel 17 der Richtlinie
2003/8/EG.
(5) Dänemark hat sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks, das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügt ist, nicht an der Annahme der Richtlinie 2003/8/EG beteiligt, die für Dänemark demnach nicht bindend oder anwendbar ist -HAT folgende Entscheidung erlassen:
Artikel 1
Das Standardformular nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2003/8/EG, das dieser
Entscheidung als Anhang beigefügt ist, wird angenommen.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist gerichtet an das Königreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland,
die Griechische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, Irland, die Italienische Republik, das Großherzogtum Luxembourg, das Königreich der Niederlande, die Portugiesische Republik, das Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, die Republik Österreich, die Königreich Schweden und die Republik Finnland.
Geschehen zu Brüssel am 018/06/2003
Für die Kommission Antonio Vitorino Mitglied der Kommission