Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, 13. September 2016
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:
- - vier Mitglieder zur Vertretung der Lehrkörper der Ausbildungsstätten
- - fünf Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden
- - vier Mitglieder zur Vertretung der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung
Die Mitglieder werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Nur die Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden, die die Gruppe der Schülerinnen und Schüler vertreten, werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Da die derzeitige Amtsperiode des Beirates für Ausbildungsförderung im Januar 2017 auslaufen wird, bitte ich Sie, mir die auf Vorschlag des Bundesrates für die neue Amtsperiode zu berufenen Mitglieder des Beirates zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Johanna Wanka