Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berlin, den 19. September 2012
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet. Folgende Beiratsmitglieder werden nach § 3 Absatz 1 der Beiratsverordnung auf Vorschlag des Bundesrates berufen:
- - vier Vertreter aus den Lehrkörpern der Ausbildungsstätten
- - fünf Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden
- - vier Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung
Die Mitglieder werden in der Regel für die Dauer von vier Jahren berufen. Nur die Mitglieder aus dem Kreis der Auszubildenden, die die Gruppe der Schüler vertreten, werden zunächst für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Da die Amtsperiode des Beirates für Ausbildungsförderung im Dezember 2012 auslaufen wird, bitte ich Sie, mir die auf Vorschlag des Bundesrates für die neue Amtsperiode zu berufenen Mitglieder des Beirates zu benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Annette Schavan