Der Bundesrat hat in seiner 966. Sitzung am 23. März 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) maßgeblich von der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten abhängt. Diese zu stärken und entsprechende Reformanreize zu setzen, muss Kernziel wirtschaftspolitischen Handelns bleiben.
- 2. Er erwartet, dass die Rechte der nationalen Parlamente unberührt bleiben. Die Wahrnehmung der parlamentarischen Beteiligungsrechte bei Entscheidungen im derzeitigen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist auch mit Blick auf Entscheidungen eines künftigen Europäischen Währungsfonds (EWF) in gleicher Weise sicherzustellen.
- 3. Finanzielle Hilfsmaßnahmen - durch den ESM/EWF oder den ECOFIN-Rat - sollten zudem im Rahmen eines Schuldenrestrukturierungsmechanismus stärker als bisher an eine Beteiligung des Privatsektors gekoppelt sein. Mehr Beteiligung des Privatsektors setzt weiterhin effektiv funktionierende Abwicklungsstrukturen der Investoren (zum Beispiel Banken) voraus. Anderenfalls würde die Beteiligung dieser Investoren praktisch "durch die Hintertür" ausgehebelt. Eine wirkliche Beteiligung des Privatsektors sorgt für eine gerechtere Lastenverteilung, schafft an den Kapitalmärkten Klarheit bei der Risikobewertung und begrenzt die Anzahl der Gläubiger, die auf eine vollständige Rettung spekulieren.
- 4. Zudem verweist der Bundesrat auf die in einigen Mitgliedstaaten bestehende Gefahr eines Staaten-Banken-Nexus aufgrund des hohen Anteils nationaler Staatsanleihen in den Bilanzen der dort ansässigen Banken.