Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Kommission, einen EU-Rahmen für ein effektiveres, grenzüberschreitendes Krisenmanagement im Finanzsektor für die Zukunft errichten zu wollen. Die angestellten Überlegungen stehen dabei im Einklang mit den Beschlüssen der G20.
- 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung frühzeitig darauf hinzuwirken, dass solche Institute von den angedachten Regelungen zur Abwicklung ausgenommen werden, von denen keine Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen kann.
- 3. Insbesondere sollten Institute ausgeklammert werden, die bei einer Schieflage bereits aufgrund von bestehender Anstaltslast und Gewährträgerhaftung oder institutssichernden Einrichtungen nicht in die Insolvenz entlassen werden.
- 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ein Netz aus nationalen Abwicklungsfonds anstrebt. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass auch langfristig ein Netz aus nationalen Fonds bestehen bleiben muss. Für eine Zusammenführung in einen EU-weiten Fonds besteht kein Bedarf. Dagegen spricht auch, dass dies diejenigen Länder benachteiligen würde, die beispielsweise ein größeres Volumen aufgrund eines längeren Bestehens, eines umfassenderen Kreises beitragspflichtiger Unternehmer oder einer umfassenderen Bemessungsgrundlage aufgebaut haben.
- 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Beratungen in den Gremien der EU darauf hinzuwirken, dass die in Deutschland im Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG) entwickelten Regelungen bei der Schaffung europäischer Vorgaben zur Einrichtung nationaler Bankenabwicklungsfonds oder eines einzigen EU-Bankenabwicklungsfonds unabhängig vom Verhältnis zueinander Berücksichtigung finden, indem insbesondere die Voraussetzung für die Herausnahme der Förderinstitute der Länder von der Beitragspflicht zum Restrukturierungsfonds auch auf europäischer Ebene geschaffen wird.