Der Bundesrat hat in seiner 912. Sitzung am 5. Juli 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen:
- 1. Der Bundesrat stellt fest, dass wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von BSE und zum Schutz der Verbraucher mit aller Stringenz beibehalten werden müssen. Wirtschaftliche Interessen dürfen keinesfalls Vorrang gegenüber dem Verbraucherschutz haben.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass in Deutschland seit vier Jahren kein BSE-Fall bei Rindern mehr festgestellt wurde. Die letzte Feststellung bei einem gesund geschlachteten Rind war im Juli 2009.
- 3. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten zu dem Schluss kommt, dass das aktuelle Programm zur Überwachung von Risiko-Teilpopulationen (verendete Tiere, notgeschlachtete Tiere und klinische Verdachtsfälle) ausreicht, um der von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) festgelegten internationalen Norm für BSE-Überwachungssysteme zu entsprechen. Die entscheidende Maßnahme, um Verbraucher vor dem BSE-Erreger zu schützen, ist die Entfernung des spezifizierten Risikomaterials (SRM - Hirn, Rückenmark etc.) bei allen gesund geschlachteten Rindern.
- 4. Der Bundesrat stellt weiterhin fest, dass in einem überwiegenden Teil der Mitgliedstaaten bereits auf die BSE-Testung gesund geschlachteter Rinder verzichtet wird.
- 5. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung insofern auf, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zu beauftragen, die erstellte Risikobewertung unter Berücksichtigung der Bewertung des BSE-Risikos durch die EFSA zeitnah zu aktualisieren.
- 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im Anschluss um zeitnahe Vorlage eines neuen Entwurfs zur Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung, der einen vollständigen Verzicht auf die Testung gesund geschlachteter Rinder beinhaltet.