Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und Erdgasaktivitäten - eine Herausforderung KOM (2010) 560 endg.
Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Mitteilung, die eine Vermeidung von Katastrophen bei der teilweise intensiven Erdöl- und Erdgasförderung und der anhaltenden Exploration vor europäischen Küsten zum Ziel hat.
2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zunächst die Eigenverantwortung der Betreiber/Industrie umfassend gewährleistet sein muss. Ein Eingreifen der Ölbekämpfungskräfte der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollte nur subsidiär eingeleitet werden können.
3. Die derzeit geplante verstärkte europäische Katastrophenabwehr ist hier jedoch allenfalls nur als Reserve-Option einzubeziehen. Ein Aufbau von Spezialfähigkeiten für Offshore-Risiken ist nicht auf die EU-Notfalleinsatzkapazitäten auszuweiten. Es darf nicht zu einer Verlagerung des Betriebsrisikos und der damit verbundenen Kosten für die Schadensbeseitigung auf die Allgemeinheit (EU, Mitgliedstaaten) im Rahmen des Katastrophenschutzes kommen.