Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen

Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst

Drucksache 383/20(B)

Anlage
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen

Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasseanlagen

Begründung:

Zum Erhalt des beträchtlichen Potenzials von Biomasseanlagen zur bedarfsgerechten Stromerzeugung oder der Nutzung von Biogas und Biomethan für die Erzeugung von Wärme und Kraftstoffen und der hierbei insbesondere von landwirtschaftlichen Biogasanlagen erbrachten Ökosystem- und Klimaschutzleistungen ist neben der dringend erforderlichen Optimierung des EEG zeitnah die Entwicklung hiervon unabhängiger Vergütungskonzepte für Biomasseanlagen erforderlich. Hierdurch würde man nicht nur eine verlässliche Perspektive für die Anlagenbetreiber schaffen, sondern auch für transparente Gestehungskosten von Biogas und Biomassestrom und damit für faire Wettbewerbsbedingungen für die erneuerbaren Energien im Strom- bzw. Gasmarkt sorgen. Auf diesem Wege könnte der Förderbedarf der Anlagen und damit das EEG-Konto sukzessive von strommarktexternen, aber "staatlich erwünschten" Preisbestandteilen entlastet werden.

Durch die Entwicklung solcher Vergütungssysteme kann der von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beabsichtigte und begrüßenswerte "Anstieg der Wirtschaftsdüngernutzung (Gülle und Mist aus der Tierhaltung) in Biogasanlagen bis 2025 auf 30 Prozent des gesamten Wirtschaftsdüngeraufkommens" und die ebenfalls angenommene konstante Fortschreibung dieses Anteils bis 2035 (Abschnitt 3.4.5, S. 105) als eine wichtige Maßnahme zur Erfüllung der Klimaschutzziele in der Landwirtschaft gesichert werden. Das Klimaschutzprogramm 2030 fordert explizit:

"Der stärkere Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten sollen mit bisherigen und neuen Instrumenten gefördert werden" (Abschnitt 3.4.5.2, S. 111).

Die Bundesregierung wird daher gebeten, entsprechende Konzepte für Biomasseanlagen vorzulegen und insbesondere den Aussagen im Klimaschutzprogramm 2030 konkrete Vorschläge zu neuen Vergütungsinstrumenten folgen zu lassen.

Biomasse ist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien speicherbar, steht jedoch gleichzeitig nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.

Es sollte daher unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Biomasse in einem Konzept festgelegt werden, wo diese prioritär zum Einsatz kommen soll.