Der Bundesrat hat in seiner 911. Sitzung am 26. Juni 2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 wie folgt Stellung zu nehmen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
- a) Der Bundesrat bekräftigt seine Bereitschaft zu gesamtstaatlicher Solidarität im Rahmen der Bewältigung der jüngsten Hochwasserkatastrophe und ihrer Folgen. Als Ausdruck gesamtstaatlicher Verantwortung werden die Länder den vereinbarten Beitrag leisten.
- b) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die zuletzt geübte Solidarität auch der Gradmesser für zukünftige Maßnahmen einer wirksamen Hochwasservorsorge sein sollte. Alle Länder können von großen Hochwasserereignissen getroffen werden und müssen erhebliche Anstrengungen für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge unternehmen.
- c) Der Bundesrat bekräftigt daher den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 13. Juni 2013: Bund und Länder streben die Änderung relevanter Vorschriften mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes an. Bund und Länder sehen sich in der Pflicht, in einer abgestimmten Strategie präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu ergreifen. Die Länder halten eine länderübergreifende Auswertung des aktuellen Hochwassergeschehens für dringend erforderlich. Die bestehenden langfristigen Vorsorge- und Anpassungsstrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sind auf dieser Grundlage fortzuschreiben.
- d) Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine länderübergreifende Auswertung des aktuellen Hochwassergeschehens vorzunehmen. Auf dieser Grundlage ist eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Gesamtstrategie für einen nationalen Hochwasserschutzpakt zu erarbeiten, der u.a. folgende Elemente umfasst:
- - Flächenvorsorge (z.B. Schaffung von Retentionsräumen, Rückverlegung von Deichen) - natürlicher Wasserrückhalt (mehr Raum für die Flüsse und ihre Auen einschließlich nachhaltiger Landnutzungen in der Fläche)
- - technischer Hochwasserschutz (z.B. Bau und Ertüchtigung von Deichen, Polderbau)
- - Bau- und Planungsvorsorge (z.B. zur Minimierung des Schadenspotentials) - Verhaltens-, Risiko- und Informationsvorsorge
- - Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz.
- e) Hochwasserereignisse stehen in Zusammenhang mit dem fortschreitenden Klimawandel. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf nationaler und auf internationaler Ebene mit ihren Partnerländern alle Anstrengungen zu unternehmen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
- f) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der umfassenden und ergebnisoffenen Bürgerbeteiligung bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen besondere Bedeutung zukommt. Effizienter Hochwasserschutz braucht den Bürgerdialog. Die Beteiligung der Öffentlichkeit schafft Transparenz und bindet die Lebenssituation der unmittelbar betroffenen Menschen ein - mit positiven Auswirkungen auf Qualität und Effizienz der Hochwasserschutz- und -vorsorgemaßnahmen. Eine konstruktive Bürgerbeteiligung fördert zudem die Akzeptanz von Hochwasserschutzmaßnahmen und stellt damit ein wichtiges Mittel zur Verfahrensbeschleunigung dar.
- g) Angesichts des Umfangs der zu bewältigenden Aufgaben bittet der Bundesrat die Bundesregierung, einen Rahmenplan Hochwasser zur Unterstützung und zweckgebundenen Einsetzung von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) aufzustellen und die GAK-Mittel entsprechend aufzustocken.
- h) Die Mittel des Aufbauhilfefonds müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Deshalb bittet der Bundesrat, im weiteren Verfahren eine Formulierung in das Gesetz aufzunehmen, die es möglich macht, durch Hochwasser geschädigte eingetragene Vereine und Stiftungen zu unterstützen.
- i) Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung um zügige Beseitigung der durch die Hochwässer entstandenen Schäden an den Bundeswasserstraßen, um die Schiffbarkeit wieder herzustellen.
Begründung:
Hochwasser lässt sich nicht verhindern. Ein gewisses Hochwasserrisiko wird immer bestehen. Auch der technische Hochwasserschutz hat seine Grenzen. Durch ein ganzheitliches Hochwasserrisikomanagement, das ein Bündel von Vorsorgemaßnahmen umfasst, können die Risiken jedoch stark vermindert werden. In den Ländern sind die Vorgaben der europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes stringent umzusetzen, u.a. durch mehr natürlichen Rückhalteraum, Polder und Rückhaltebecken sowie die Ertüchtigung von Deichen. Dies ist mit erheblichen Belastungen für die Länderhaushalte verbunden.
Das jüngste Hochwasser hat voraussichtlich Schäden in Höhe von über 10 Milliarden Euro verursacht. Vor diesem Hintergrund ist eine länderübergreifende Auswertung des Hochwassergeschehens durch Bund und Länder geboten. Darauf aufbauend ist eine abgestimmte Strategie für präventive Investitionen der Länder in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm erforderlich. Nur mit zusätzlichen Bundesmitteln kann die Umsetzung der erforderlichen Hochwasserschutz- und Hochwasservorsorgemaßnahmen beschleunigt und sichergestellt werden.
Bürgerbeteiligung und Bürgerdialog sind wesentliche Komponenten einer effizienten und ganzheitlichen Hochwasserschutzpolitik bei der Konzeptionierung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen. Effizienter Hochwasserschutz braucht den Bürgerdialog, den Widerspruch und auch den Zweifel.
Ein effizienter Hochwasserschutz ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, die nur gemeinsam auf nationaler Ebene bewältigt werden kann. Bis heute hat der Bund die wiederholt erhobene Forderung nach einem eigenständigen Finanzierungsprogramm des Bundes für den Hochwasserschutz im Binnenland abgelehnt. Die Mittelkürzung der GAK durch den Bund im Jahre 2011 um 100 Millionen Euro ist zurückzunehmen und die Mittel aufgrund der Bedarfsplanung der Länder aufzustocken.
Die Bundesregierung wird daher gebeten, den "Rahmenplan Hochwasser" der GAK für den Binnenhochwasserschutz zu erweitern und aufzustocken bzw. einen eigenständigen "Rahmenplan Binnenhochwasserschutz" in der GAK zu ergänzen, um zusätzliche Mittel des Bundes für den Binnenhochwasserschutz zweckgebunden einsetzen zu können. Wichtig ist, dass vom Bund zusätzliche Mittel für den Binnenhochwasserschutz bereitgestellt werden, ohne die Mittel für den Hochwasserschutz an den Küsten zu kürzen.
2. Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 1 AufbhG)
In Artikel 1 sind dem § 2 Absatz 1 folgende Sätze anzufügen:
"Zur Infrastruktur in diesem Sinne zählen insbesondere auch die durch Hochwasser zerstörten Gewässer, Hochwasserschutzanlagen sowie die sonstige wasserwirtschaftliche Infrastruktur. Dazu gehört auch die Wiederherstellung der Funktion der zerstörten Infrastruktur (z.B. durch die Schaffung von Rückhaltemaßnahmen an anderer Stelle im Einzugsgebiet)."
Begründung:
Hierdurch wird klargestellt, dass die Wiederherstellung zerstörter wasserwirtschaftlichen Anlagen zu den aus dem Fonds zu finanzierenden Maßnahmen zählen. Darüber hinaus kann die Herstellung von Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auch an anderer Stelle erfolgen, was zu wesentlich effizienteren Maßnahmen führen kann.
3. Zu Artikel 1 (§ 2 Absatz 2 Nummer 2 AufbhG)
In Artikel 1 sind in § 2 Absatz 2 Nummer 2 nach den Wörtern "betroffenen Länder und Gemeinden" die Wörter "und weiterer öffentlichrechtlicher Körperschaften" einzufügen.
Begründung:
Auch die in der Trägerschaft weiterer öffentlichrechtlicher Körperschaften liegenden zerstörten Infrastrukturen, wie z.B. von Wasser- und Bodenverbänden, sind aus dem Fonds zu finanzieren.