Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM (2017) 648 final; Ratsdok. 14213/17
964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018
A
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission mit den Vorschlägen zur Revision der Richtlinie 92/106/EWG zum Kombinierten Verkehr (KV) zwischen den Mitgliedstaaten beabsichtigt, den Anteil am KV zu steigern. Insgesamt wird es den Unternehmen mit den Änderungsvorschlägen zur Richtlinie 92/106/EWG erleichtert, Anreize zum Umstieg auf den KV zu nutzen. Sie werden somit zum kombinierten Einsatz von Lkw und Zügen, Binnen- und Seeschiffen bei der Güterbeförderung motiviert.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission zudem dafür einzusetzen, dass bei der Definition, wann ein Terminal als geeigneter Bahnhof gilt (Artikel 1 Absatz 2), neben der Kapazität und Art des Umschlagterminals auch die Zeiten des Umschlages Berücksichtigung finden.
B
3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.